Bundestag darf AfD-Mitarbeiter weiter aussperren
Mehrere AfD-Mitarbeiter versuchen vor Gericht den Zugang zum Bundestag zu erzwingen. Ein Eilverfahren ist nun gescheitert – wegen der Russland-Connections des Klägers.
Der frühere sächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Oehme bekommt vorerst weiter keinen Hausausweis für den Bundestag. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Ein Sprecher bestätigte am Freitag, das Gericht habe eine Beschwerde des AfD-Politikers im Eilverfahren abgelehnt. Der Beschluss liegt der ZEIT vor. Darin bestätigt das Oberverwaltungsgericht die Einschätzung der Bundestagsverwaltung, dass Oehme wegen seiner Russland-Kontakte ein Risiko für die „Funktions- und Arbeitsfähigkeit“ des Bundestags sei.
Oehme sitzt seit 2021 nicht mehr als Parlamentarier im Bundestag, ist aber als Mitarbeiter im Büro des AfD-Bundestagsabgeordneten Edgar Naujok beschäftigt. Üblicherweise haben Mitarbeitende von Bundestagsabgeordneten Anspruch auf einen Hausausweis, mit dem sie im Berliner Reichstagsgebäude und anderen Parlamentsliegenschaften im Regierungsviertel ein und aus gehen können. Doch die Bundestagsverwaltung lehnt es ab, Oehme einen solchen Hausausweis auszustellen. Sie hält den AfD-Mitarbeiter für ein Sicherheitsrisiko – und begründet dies insbesondere mit dessen Nähe zu russischen Geheimdienstkreisen.
Bereits im vergangenen Herbst hatte Oehme einen Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht, um den Zugang zum Parlament zu erstreiten. Nachdem das Gericht die Beschwerde abgelehnt hatte, ging er in die nächste Instanz. Nun wies auch das Oberverwaltungsgericht seinen Fall ab. Oehme versucht aber nicht nur auf dem Eilweg, einen Ausweis zu bekommen. Seine eigentliche Klage ist noch anhängig.
Der AfD-Politiker aus Sachsen ist kein Einzelfall. Die Parlamentsverwaltung hat in dieser Wahlperiode bisher sieben Mitarbeitern die Zutrittsberechtigung verweigert, zwei weiteren sperrte sie den Zugang zum IT-Netz des Parlaments. Alle Betroffenen, die durch die Zuverlässigkeitsüberprüfung fielen, arbeiten für die AfD. Nach Informationen der ZEIT versuchen neben Oehme bisher zwei weitere Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten, vor Gericht einen Hausausweis einzuklagen.
„Bedenkliches Maß an Sorglosigkeit“
Im Fall von Oehme hatte das Verwaltungsgericht in der Entscheidung zu seinem Eilantrag geurteilt, er habe ein „bedenkliches Maß an Sorglosigkeit“ im Umgang mit einem „russischen Einflussagenten“ gezeigt. Der neue Beschluss des Oberverwaltungsgerichts bekräftigt diese Bewertung. So sei offen, ob Oehme weiter im Austausch mit einem von der EU sanktionierten Mann stehe. Er lasse „keine kritische Auseinandersetzung mit diesem Kontakt“ erkennen.
Nach Informationen der ZEIT wurden alle sieben bisher bekannten Fälle der Bundestagspräsidentin Julia Klöckner persönlich vorgelegt, bevor die Bundestagsverwaltung den Hausausweis verweigerte. Die Bundestagsverwaltung hatte in einer Pressemitteilung im vergangenen Jahr argumentiert, bei den „abgelehnten Antragstellern erschien es möglich, dass das Betreten der Liegenschaften des Bundestages mit einem Hausausweis zu verfassungsfeindlichen Zwecken missbraucht werden könnte“.
Die betroffenen AfD-Mitarbeiter dürfen die geschützten Liegenschaften des Bundestages nicht mehr betreten, können aber weiter für ihre Abgeordneten arbeiten und werden dafür aus Steuermitteln bezahlt.
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Christian Fuchs, Astrid Geisler und Martín Steinhagen
20. Januar 2026
Wer ist zu gefährlich für den Bundestag?
Sieben AfD-Mitarbeiter dürfen den Bundestag nicht mehr betreten. Aber die Regeln für den Schutz des Parlaments reichen vielen Abgeordneten nicht – nun soll es neue geben.
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat ein Amt, das kaum jemand kennt: Sie ist auch Polizeichefin, zuständig für die Beamten, die den Bundestag schützen sollen. Was die Sicherheit des Parlaments angeht, richtet sich ihr Blick derzeit nicht nur auf Angreifer von außen, sondern auch auf Gefahren aus dem Innern.
Weil die AfD derzeit mit ihrer bislang größten Fraktion aus 151 Abgeordneten im Bundestag sitzt, fürchten Politiker der anderen Parteien mehr denn je um die Sicherheit des Hauses: Eine frühere AfD-Bundestagsabgeordnete muss sich derzeit vor Gericht verantworten, sie soll als Parlamentarierin einen Angriff auf das Parlament mitvorbereitet und mutmaßliche Komplizen durch die Liegenschaften geführt haben.
Mitglieder der AfD-Fraktion pflegen nicht nur enge Verbindungen nach Moskau, sie rekrutieren auch im rechtsextremen Vorfeld, etwa bei Burschenschaften oder den Identitären, deren Aktivisten auch mal Kampfsport trainieren.
Über die Folgen für den Parlamentsbetrieb wird seither rege diskutiert: Wen muss der Bundestag in seinen Liegenschaften dulden und sogar aus Steuermitteln bezahlen? Wie weit darf die Verwaltung bei der Durchleuchtung von Angestellten gehen? Und welche gesetzliche Grundlage braucht die Polizei des Parlaments?
Sieben Mitarbeitern der AfD hat die Bundestagsverwaltung in dieser Wahlperiode bisher den Hausausweis verweigert. Die Plastikkarten ermöglichen einen freien Zugang zum Reichstag und den Parlamentsgebäuden. Alle Fälle wurden nach Informationen der ZEIT der Bundestagspräsidentin persönlich vorgelegt. Zwei weiteren Mitarbeitenden verwehrte der Bundestag den Zugang zum IT-Netz. Auch sie arbeiten für die AfD.
Ausländerfeindliche Parolen und Pyrotechnik
Da ist zum Beispiel Jannis George. Der junge Mann aus Baden-Württemberg ist seit Februar 2025 im Berliner Büro der AfD-Abgeordneten Christina Baum beschäftigt. Nach Informationen der ZEIT gehört er zu den Mitarbeitern, die keinen Hausausweis erhalten haben. George war früher Landesvorstandsmitglied der inzwischen aufgelösten Jungen Alternative, aber auch Aktivist einer Identitären-Gruppe.
Vor zweieinhalb Jahren kletterten einige von ihnen auf das Vordach eines Freibads in Stuttgart, zündeten Pyrotechnik und grölten ausländerfeindliche Parolen. Das örtliche Amtsgericht verurteilte George deshalb wegen Volksverhetzung und Hausfriedensbruch zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. George ging in Berufung, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Seine Chefin verteidigte bereits vor zehn Jahren den extrem rechten Aktivismus der Identitären: In einem Leserbrief an die Fränkischen Nachrichten schrieb sie: „Die ID wendet sich gegen Multikulti Wahn, unkontrollierte Massenzuwanderung und den Verlust der eigenen Identität“. Mit dieser Begründung müsse auch sie vom Verfassungsschutz beobachtet werden.
Bereits in der Vergangenheit fiel die Abgeordnete Baum auf, weil sie andere extreme Mitarbeiter angestellt hatte. Vor zwei Jahren arbeitete die hochrangige Mitarbeiterin des als rechtsextremistisch eingestuften Compact-Magazins, Stephanie Elsässer, im Bundestagsbüro von Christina Baum.
Sowohl Jannis George als auch Christina Baum ließen Anfragen der ZEIT unbeantwortet.
Die AfD-Fraktion hat bislang nicht erkennen lassen, dass sie ein Problem mit mutmaßlichen Straftätern und Extremisten unter ihren Mitarbeitern hätte. Sie kritisiert stattdessen, dass der Bundestag die Arbeitsfähigkeit ihrer Belegschaft einschränke.
Mehrere Mitarbeiter gehen gerichtlich gegen die Entscheidungen des Bundestags vor, darunter nach Informationen der ZEIT etwa der Anti-Islam-Aktivist Michael Stürzenberger. Auch Stürzenberger wurde der Hausausweis verweigert, er ist wegen Volksverhetzung vorbestraft und arbeitet für den bayerischen AfD-Bundestagsabgeordneten Erhard Brucker.
„Bedenkliches Maß an Sorglosigkeit“
Ulrich Oehme, Mitarbeiter des AfD-Abgeordneten Edgar Naujok, hat bereits eine erste juristische Niederlage erlitten: Das Verwaltungsgericht wies seinen Eilantrag ab. In der Begründung heißt es, Oehme habe ein „bedenkliches Maß an Sorglosigkeit“ im Umgang mit einem „russischen Einflussagenten“ gezeigt. Nun muss das Oberverwaltungsgericht entscheiden, ob dem AfD-Mitarbeiter zu Recht ein Hausausweis verweigert wurde.
Schon vor knapp zwei Jahren beschäftigte die AfD im Bundestag laut einer Recherche des Bayerischen Rundfunks mehr als 100 Rechtsextremisten – obwohl die Fraktion damals noch kleiner war. Nach wie vor sind unter den Mitarbeitenden Männer wie Mario Müller, ein führender Kopf der Identitären Bewegung, der wegen Gewalttaten vorbestraft ist und einst in der Neonazi-Szene aktiv war. Oder Christian Lüth, der selbst der AfD vor fünf Jahren noch zu radikal war.
Damals musste Lüth als Pressesprecher der Fraktion gehen, nachdem die ZEIT aufgedeckt hatte: Der Fraktionssprecher hatte sich selbst in einem Chat als Faschisten bezeichnet und über die Vergasung von Migranten fabuliert. Zwei Jahre später scheiterte eine erneute Anstellung Lüths bei der AfD noch an breiter öffentlicher Kritik. Heute ist er wie Müller im Abgeordnetenbüro des AfD-Politikers Jan Wenzel Schmidt tätig, beide werden aus öffentlichen Geldern bezahlt.
Bereits in der vergangenen Legislatur hatte der Bundestag einige Regeln verschärft. Auch wer keinen Hausausweis mehr beantragt, sondern nur einen Zugang zum IT-System will, muss sich nun durchleuchten lassen.
Für die Zuverlässigkeitsprüfung werden die Antragsteller durchgecheckt; in Polizeidatenbanken, aber auch im Bundeszentralregister, das Vorstrafen erfasst. Eine Anfrage beim Verfassungsschutz gehört bislang nicht dazu, dafür fehlt die Rechtsgrundlage.
Fachleute im Bundestag fürchten: Das Parlament könnte deshalb bei der Routineprüfung zahlreiche Hochrisikomitarbeiter übersehen. Denn anders als die Polizei speichern Verfassungsämter auch Hinweise zu Personen, die sich zwar nicht strafbar gemacht haben, aber trotzdem ein Sicherheitsrisiko sein können. Etwa, weil sie in militanten Gruppen aktiv sind oder Kontakte zu ausländischen Geheimdiensten haben. Entsprechend sind diese Informationen auch deutlich sensibler als der bloße Einblick ins Vorstrafenregister.
SPD und Grüne hatten die Lücke am Ende der vergangenen Wahlperiode mithilfe eines Bundestagspolizeigesetzes noch schließen wollen, bekamen aber keine Mehrheit mehr zusammen. Rund ein Jahr später hat die neue Koalition noch keinen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Es gebe mittlerweile aber „zumindest eine Gesprächsgrundlage“, heißt es auf Nachfrage aus der SPD. Ein Sprecher der Unionsfraktion versichert, man wolle „zügig“ einen Entwurf vorlegen.
Auch Bundestagspräsidentin Klöckner setzt sich inzwischen für ein Bundestagspolizeigesetz ein. Es sei „unerlässlich“ für die Sicherheit des Parlaments, schrieb sie vor der Weihnachtspause an die Parlamentarischen Geschäftsführer aller Fraktionen. Ein Entwurf solle „schnellstmöglich“ eingebracht werden, bat sie in dem Brief. Klöckner argumentierte, nur so könne die Bundestagspolizei künftig auf Daten in einem neuen polizeilichen Informationsverbund zugreifen.
Die Bundestagspolizei müsse unbedingt erfahren, „wenn jemand als Gefährder eingestuft oder bereits in verfassungsgefährdender Weise auffällig geworden ist“, warnte Klöckner kürzlich in einem Interview. Wenn „schwerwiegende Erkenntnisse“ vorlägen, aber nicht angewendet würden, wäre dies „ja absurd“.
Das Gehalt fließt weiter
Was Klöckner als „absurd“ empfindet, ist momentan Parlamentsalltag. „Die Zeit drängt, und wir können uns weiteres Zögern und Zaudern beim Schutz unserer Demokratie nicht leisten“, sagt Irene Mihalic, Innenpolitikerin der Grünen im Bundestag und Sicherheitsbeauftragte ihrer Fraktion. Die aktuellen Regelungen reichten nicht aus. Das Bundestagspolizeigesetz sei ein „eminent wichtiger Baustein“, es müsse nun endlich kommen.
Derweil arbeiten Rechtsextremisten, die die Liegenschaften des Bundestags nicht mehr betreten dürfen, weiter im parlamentarischen Betrieb mit. Ihr Gehalt bekommen sie auch ohne Hausausweis. Das zu ändern, ist Klöckner ein „dringendes Anliegen“, heißt es in ihrem Schreiben vom Dezember, das der ZEIT vorliegt. „Wer eine Gefahr für das Parlament darstellt, kann nicht faktisch vom Parlament bezahlt werden.“ Die Fraktionen bittet sie, auch diese „Regelungslücke“ zu schließen.
Dafür wäre allerdings zusätzlich eine Änderung am Abgeordnetengesetz nötig. Die AfD macht – wenig überraschend – Stimmung gegen dieses Vorhaben. Klöckner forciere „die finanzielle Austrocknung der Opposition“, behauptete der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, auf der Plattform X. Sie wolle der „Opposition die Arbeitsfähigkeit“ entziehen.
Dies komme dem „Versuch eines kalten Parteienverbots“ gleich. Dagegen verwahrte sich Klöckner. Bei einem Schlagabtausch im Ältestenrat des Bundestags in der vergangenen Woche stellte sie den AfD-Politiker Baumann zur Rede: Dass Beschäftigte aus Steuermitteln bezahlt würden, die eine Gefahr für das Parlament darstellten, sei der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln.
Mitarbeit: Tilman Steffen