„Die meisten waren geschockt”: Ex-Extremist darf Referendariat absolvieren
Per Gerichtsbeschluss darf ein Mann mit rechtsextremem Hintergrund Rechtsreferendar in Sachsen werden. Damit wurde ihm der Weg zum Volljuristen geebnet. Zwei Referendarinnen aus Dresden verlangen deshalb per Petition und offenem Brief eine Gesetzesreform.
Zwei Rechtsreferendarinnen aus Dresden haben am Mittwoch eine Online-Petition mit Forderungen nach einer Justizreform in Sachsen und in Deutschland gestartet. Hintergrund ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bautzen vor gut zwei Wochen, wonach ein Mann mit rechtsextremem Hintergrund in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden muss.
Johanna Sander, 26, und Martha Schmidt, 28, fordern Gesetzesänderungen, die Personen bereits bei nicht strafbarer Verfassungsfeindlichkeit ausschließt. Sowohl beim Sächsischen Juristenausbildungsgesetz als auch bei der Bundesrechtsanwaltsordnung sollen die jeweiligen Paragrafen verschärft werden, die die Voraussetzungen für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst in Sachsen beziehungsweise zur Rechtsanwaltschaft in Deutschland regeln.
Diese Forderungen haben sie auch in einem offenen Brief an die Justizministerien in Sachsen und auf Bundesebene bekräftigt.
Sie selbst sind seit einem Jahr Rechtsreferendarinnen in Dresden. Insgesamt 25 Personen sind in ihrem Kurs. „Viele von uns im Kurs haben davon in den Medien gelesen. Wir haben es dann sehr viel und emotional diskutiert“, sagt Schmidt. „Die meisten waren geschockt und sauer“, fügt Sander hinzu.
Gericht in Koblenz bescheinigte mangelnde Verfassungstreue
Doch worum geht es konkret? Ein Mann mit rechtsextremem Hintergrund darf in Sachsen einen juristischen Vorbereitungsdienst antreten, wenn er bei seiner politischen Betätigung nicht strafbar geworden ist. So urteilte das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Mit dem Beschluss werde der Freistaat Sachsen verpflichtet, im konkreten Fall den Antragsteller in den Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare aufzunehmen.
Bei dem Mann handelt es sich um John Hoewer. Er war als Referent seit mindestens 2017 bei der AfD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt beschäftigt. Anschließend arbeitete er im Bundestag, zuletzt für den rheinland-pfälzischen AfD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmaier. Im Verein „Ein Prozent“, der vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, war Hoewer zudem stellvertretender Vorsitzender. Er publiziert weiterhin im Dresdner Verlag „Jungeuropa“, der dem „Ein Prozent“-Vorsitzenden Philip Stein gehört.
Hoewer hatte sich schon in Koblenz in die Ausbildung zum Volljuristen einklagen wollen. Das dortige Verwaltungsgericht hatte die Klage im Juni jedoch zurückgewiesen. Aufgrund verschiedener Texte Hoewers und seiner Rolle bei „Ein Prozent“ und in der Jungen Alternative Sachsen-Anhalt bescheinigte ihm das Gericht eine „mangelnde Verfassungstreue“. Rechtsreferendarinnen und -referendare müssten sich durch „ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen“.
Brief mithilfe anderer Referendare verfasst
Hoewer hatte es in diesem Jahr auch in Sachsen versucht und war dort ebenfalls zunächst gescheitert. Weil er früher in unter anderem als rechtsextrem eingestufte Organisationen eingebunden war, verweigerte ihm das für die Ausbildung zuständige Oberlandesgericht (OLG) Dresden gleich zweimal die Aufnahme wegen mangelnder Verfassungstreue. Nun jedoch urteilte das OVG anders – weil ihm kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden konnte. Es orientiert sich dabei an einem Beschluss, welcher 2022 durch den sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig gefällt wurde.
Für Sander und Schmidt ist dies ungeheuerlich. Das Urteil beschäftigte sie und die anderen Menschen in ihrem Kurs: „Wir haben noch anschließend in einer kleineren Gruppe weiter darüber geredet. Da kamen wir zu dem Schluss: Irgendetwas muss man ja machen“, findet Johanna Sander. Beide hätten sich dann gegenüber den anderen Kursteilnehmerinnen und -teilnehmern bereiterklärt, das in die Hand zu nehmen und einen offenen Brief zu schreiben. Die übrigen Teilnehmer haben zudem viele Hinweise gegeben, was alles in den offenen Brief solle, so Schmidt.
In der Petition fordern sie jetzt, dass bereits das aktive Tätigsein gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein ausreichender Versagungsgrund für den Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst und zur Rechtsanwaltschaft sein soll. Das ist beispielsweise bereits in Thüringen möglich.
Bekenntnis zur Verfassungstreue wird „zum bloßen Lippenbekenntnis“
Mit dem Urteil in Bautzen darf nun erneut eine Person, die zuvor in einem anderen Bundesland aufgrund mangelnder Verfassungstreue abgelehnt wurde, das Referendariat in Sachsen antreten. Sander und Schmidt fürchten, dass das Rechtsreferendariat im Freistaat „zu einem Einfallstor für rechtsextreme Bewerber:innen“ wird.
Für beide ist es das erste Mal, dass sie einen offenen Brief verfasst und eine Petition gestartet haben. „Wir haben uns referendarsintern vernetzt und viel Feedback von Referendar:innen auch aus anderen Stammdienststellen in Sachsen bekommen“, erklärt Sander. Und Martha Schmidt ergänzt: „Die meisten haben sich bei uns bedankt, dass wir das machen.“
In ihrer Petition warnen sie, dass das Bekenntnis zur Verfassungstreue, welches Voraussetzung zur Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst ist, mit der Entscheidung des Sächsischen OVG „zum bloßen Lippenbekenntnis“ werde. Die Aufnahme von Personen mit menschenfeindlicher Gesinnung gefährde das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz. „Auch vor dem aktuellen politischen Klima, in dem rechte Akteure wie die AfD bereits gezielt Maßnahmen zur Schwächung der Justiz ergriffen haben”, sei die Einstellung von Hoewer nicht tragbar, heißt es weiter.
„Negative Publicity“ schadet Sachsen
„Sachsen hat eigentlich einen sehr guten Ruf als Standort für Rechtsreferendare. Alle Plätze in den Kursen sind voll. Da ist diese negative Publicity nicht so gut“, glaubt Sander. Am Freitagmorgen hat die Petition noch 268 Unterschriften (Stand 9.59 Uhr). Wie optimistisch sind die beiden Frauen? Hoffen sie auf eine Antwort auf ihren offenen Brief? „Wir rechnen erst mal nicht mit einer direkten Reaktion. Aber dadurch, dass das OLG Dresden bereits zweimal seinen Antrag vorher abgelehnt hatte, hoffen wir, dass ein Reformwille da ist“, glaubt Martha Schmidt.
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epd und Natalie Meinert
07.11.2025
Sächsisches Gericht lässt Ex-Extremisten zum Referendariat zu
Wer sich in der Vergangenheit in extremistischen Organisationen engagiert hat, gilt oft als ungeeignet für den Staatsdienst. In Sachsen entschied nun das Oberverwaltungsgericht anders. Ein Gericht in Koblenz hatte dem Mann erst im Juni seine mangelnde Verfassungstreue attestiert.
Ein ehemaliger Unterstützer der rechtsextremen Szene darf in Sachsen einen juristischen Vorbereitungsdienst antreten, wenn er bei seiner politischen Betätigung nicht strafbar geworden ist. Das teilte das sächsische Oberverwaltungsgericht am Freitag in Bautzen mit. Mit dem Beschluss werde der Freistaat Sachsen verpflichtet, im konkreten Fall den Antragsteller in den Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare aufzunehmen. Strafbares Verhalten konnte den Angaben zufolge nicht nachgewiesen werden. Der Beschluss sei unanfechtbar.
Der Mann hatte sich im Februar 2025 erstmals für den Vorbereitungsdienst in Sachsen beworben. Seine Beschäftigung wurde vom Oberlandesgericht Dresden wegen Nichteignung abgelehnt. Zur Begründung wurde maßgeblich auf das lang andauernde Engagement des Mannes in der rechtsextremistischen Szene verwiesen. Er soll in der Jungen Alternative in Sachsen-Anhalt und im gesichert rechtsextremistischen Verein „Ein Prozent“ aktiv gewesen sein – zum Teil bis April 2025.
„Mangelnde Verfassungstreue“: Mann scheiterte bereits vor Gericht in Koblenz
Nach Informationen der Sächsischen Zeitung und der Leipziger Volkszeitung soll es sich bei der Person um John Hoewer handeln. Hoewer war als Referent seit mindestens 2017 bei der AfD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt beschäftigt. Anschließend arbeitete er im Bundestag, zuletzt für den rheinland-pfälzischen AfD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmaier. Im Verein „Ein Prozent“ war Hoewer zudem stellvertretender Vorsitzender. Er publiziert weiterhin im Dresdner Verlag „Jungeuropa“, der dem „Ein Prozent“-Vorsitzenden Philip Stein gehört.
Hoewer hatte sein Rechtsreferendariat ursprünglich im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz beginnen wollen. In Koblenz hatte er sich in die Ausbildung zum Volljuristen einklagen wollen. Das dortige Verwaltungsgericht hatte die Klage im Juni jedoch zurückgewiesen. Aufgrund verschiedener Texte Hoewers und seiner Rolle bei „Ein Prozent“ und in der Jungen Alternative bescheinigte ihm das Gericht eine „mangelnde Verfassungstreue“. Rechtsreferendare müssten sich durch „ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen“.
Keine Bekämpfung der FDGO in strafbarer Weise
Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hingegen verwies in seiner Entscheidung nun auf einen Beschluss des sächsischen Verfassungsgerichtshofs von 2022. Demnach darf eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst ausschließlich dann verweigert werden, wenn strafbares Verhalten dies rechtfertige. Das sei der Fall, wenn der Bewerber oder die Bewerberin die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft habe.