Lebensgefährtin bei Grimma überfahren: Staatsanwaltschaft geht von Absicht aus
Eine Frau ist am Sonntag auf einer Straße von einem Auto erfasst worden. Am Steuer saß ihr Partner. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Absicht vor.
Ein 30-jähriger Autofahrer soll in der Nacht zum Sonntag seine 32-jährige Lebensgefährtin bei Grimma (Landkreis Leipzig) mit seinem VW angefahren und dabei schwer verletzt haben. Der Unfallverursacher sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.
„Die Ermittlungsbehörden gehen nach den bisherigen Erkenntnissen davon aus, dass der Beschuldigte den von ihm gefahrenen Pkw bewusst zweckwidrig eingesetzt hat, um einen Unglücksfall herbeizuführen und durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen zu verursachen“, erklärte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz von der Staatsanwaltschaft Leipzig.
Laut Polizeibericht war die Frau am Sonntagmorgen um kurz vor drei Uhr am Straßenbahnrand der Ortsverbindungsstraße zwischen Großbardau und Bernbruch gelaufen, als ihr Partner mit hoher Geschwindigkeit auf sie zufuhr. Es kam zum Zusammenstoß, wobei die Frau laut Ermittlungen mit dem Kopf auf die Frontscheibe des heranrasenden Wagens aufgeschlagen sei. Rettungskräfte brachten sie mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus. Laut Staatsanwaltschaft liegt die 32-Jährige dort seither im Koma.
Fahrer in Untersuchungshaft
Der Unfallverursacher wurde am Sonntag noch vor Ort auf Alkohol getestet. Der Test habe einen Wert von zwei Promille ergeben, heißt es. Daraufhin wurde er bereits durch die Polizei in Gewahrsam genommen. Noch am Sonntag habe die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Untersuchungshaft beim Ermittlungsrichter gestellt, der auch in Vollzug gesetzt wurde. Der 30-Jährige befindet sich sei Montag im Gefängnis.
Am Sonntag wurden an der Unfallstelle von der Kriminaltechnik ausführlich Spuren gesichert, die nun ausgewertet werden sollen. Laut Staatsanwaltschaft wird dem Unfallverursacher ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nach Paragraf 315b des Strafgesetzbuches vorgeworfen.
Der Führerschein des Mannes sei sichergestellt worden, „da dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis im Strafverfahren entzogen wird“, so Schulz. Sollte sich die Vermutung, der 30-Jährige habe seine Frau vorsätzlich überfahren, nachgewiesen werden, droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.
Transparenzhinweis: Warum verwenden wir in diesem Text nicht den Begriff Femizid? Unter diesem Wort wird die vorsätzliche Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts verstanden. Im vorliegenden Fall sind allerdings weder die Umstände des Unfalls geklärt, noch ein vorsätzliches Handeln nachgewiesen. Im Sinne des Presserechts vermeiden wir Vorverurteilungen, warten vielmehr Ermittlungsergebnisse und mögliche Gerichtsentscheidungen ab.