AfD-Waffenbesitzer in Sachsen werden auf Zuverlässigkeit überprüft

In Sachsen werden derzeit Dutzende AfD-Anhänger, die Waffen besitzen, auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken-Politikerin Juliane Nagel hervor.

Nach der rechtskräftigen Einstufung des AfD-Landesverbandes als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung hat der Verfassungsschutz demnach 71 AfD-Mitglieder an die Waffenbehörden gemeldet. Sie sollen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit der Betroffenen bewerten.

Am meisten Waffen in der Sächsischen Schweiz

Bislang seien 69 Prüfverfahren eingeleitet worden, teilte das Innenministerium mit. In drei Fällen habe es Beanstandungen gegeben, in zwei Fällen sei die Waffenerlaubnis widerrufen worden. Die meisten Überprüfungen laufen noch.

Die meisten Prüfverfahren und Waffen bei AfD-Anhängern gibt es der Erhebung zufolge im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Dort besitzen allein 16 Personen, die vom Verfassungsschutz den Behörden gemeldet wurden, 39 Langwaffen und 26 Kurzwaffen.

Fast 250 Schusswaffen bei AfD-Anhängern bekannt

Ende Juni waren den Behördenangaben zufolge insgesamt 82 Personen bekannt, die der AfD oder ihrer inzwischen aufgelösten Jugendorganisation angehört haben – und im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse waren. Sie besaßen zusammen 249 Schusswaffen.

Die Linken-Abgeordnete Juliane Nagel zeigte sich überrascht angesichts der Zahlen. „Ich hatte zwar mit einigen Dutzend Fällen gerechnet. Doch offenbar hat man sich in AfD-Kreisen noch stärker bewaffnet als in der restlichen Szene der extremen Rechten“, erklärte sie.

Waffengesetz definiert Zuverlässigkeit

Die erforderliche Zuverlässigkeit fehlt in der Regel (§ 5 Waffengesetz):

– verurteilten Straftätern
– Menschen, die leichtfertig mit Waffen oder Munition umgegangen sind
– Personen, die Bestrebungen verfolgt haben, „die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind“.

Laut einer vorangegangenen Anfrage an das Innenministerium waren im vergangenen Jahr 64 sächsische Neonazis und Reichsbürger im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse. Der sächsische AfD-Landesverband war Ende 2023 als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft worden.

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Pressemitteilung

Die Entwaffnung der AfD hat begonnen – nach Verzögerung durch den Innenminister

Sachsens Innenministerium hat mit der Entwaffnung von Mitgliedern und Unterstützer*innen der AfD begonnen. Das ist das Ergebnis einer Kleinen Anfrage zu diesem Thema (Drucksache 8/3365), in der erstmals konkrete Zahlen offengelegt werden. Dazu erklärt Juliane Nagel, Sprecherin für antifaschistische Politik der Fraktion Die Linke:

„Anfang des Jahres hatte der zuständige Innenminister Armin Schuster (CDU) noch abgewiegelt und auf meine Anfrage (Drucksache 8/942) hin einräumen müssen, Informationen über Waffenbesitzerinnen und -besitzer, die der Partei anhängen, aktiv zurückzuhalten – um ein Gerichtsurteil zur Einstufung der sächsischen AfD abzuwarten sowie „weitere Rechtsstreitigkeiten“ und „wirtschaftliche Folgen für die Betroffenen“ zu vermeiden.

Folge dieses gefährlichen Schongangs für die Rechtsaußen-Partei: Die kommunalen Waffenbehörden konnten ihrer gesetzlichen Pflicht, auch in diesem Bereich gezielt Zuverlässigkeitsprüfungen vorzunehmen, bisher nicht nachkommen.

Doch dieser Irrweg wurde inzwischen abgebrochen. Gut so! Den jetzt vorgelegten Daten zufolge übermittelte das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) seit März und bis Mitte des Jahres gezielt Erkenntnisse über 71 AfD-Waffenbesitzerinnen und -besitzer an die kommunalen Waffenbehörden. Ziel: Die Einleitung sogenannter Zuverlässigkeitsprüfungen.

Inzwischen wurden 69 derartige Prüfverfahren begonnen und zwei Personen die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen. Das ist erst der Anfang, denn ein Großteil der Verfahren war zuletzt noch nicht abgeschlossen.

Den Angaben zufolge verfügt das LfV Sachsen aktuell über einschlägige Erkenntnisse zu 82 Personen, die der sächsischen AfD oder ihrer inzwischen aufgelösten Jugendorganisation zugerechnet werden. Auf diese Personen verteilen sich insgesamt 133 waffenrechtliche Erlaubnisse – mit 94 Stück handelt es sich dabei ganz überwiegend um Waffenbesitzkarten, die zum Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen berechtigen. Konkret handelt es sich um 249 Schusswaffen, davon 154 Lang- und 95 Kurzwaffen.

Ich hatte zwar mit einigen Dutzend Fällen gerechnet. Doch offenbar hat man sich in AfD-Kreisen noch stärker bewaffnet als in der restlichen Szene der extremen Rechten. Zum Vergleich: Einer meiner regelmäßigen Kleinen Anfragen (Drucksache 8/1824) zufolge waren im vergangenen Jahr 64 sächsische Neonazis und Reichsbürger im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse, 46 von ihnen durften insgesamt 233 scharfe Schusswaffen besitzen.

Im Fall der aufgerüsteten AfD scheint man nun genauer hinzusehen. Denn wie auch mitgeteilt wurde, sei zuletzt sogar ein präventives Waffenbesitzverbot „im Einzelfall“ angeregt worden. Um wen konkret es sich dabei handelt, wurde nicht angegeben.“