Üble Nachrede: Leipziger Ex-Grünen Stadtrat Kasek verurteilt

Nach dem „Tag X“ der linken Szene in Leipzig soll der Grünen-Politiker Jürgen Kasek einen Staatsanwalt auf Twitter beschuldigt haben. Am Amtsgericht gab es dafür jetzt eine Geldstrafe.

Der frühere Leipziger Grünen-Stadtrat Jürgen Kasek (44) ist am Freitagnachmittag am Amtsgericht wegen übler Nachrede verurteilt worden. Richterin Ute Fritsch verhängte eine Gesamtstrafe von 100 Tagessätzen á 30 Euro. In das Urteil floss eine Vorstrafe gegen Kasek vom Dezember 2023 ein.

Kasek soll nach den linksradikalen Krawallen vor zwei Jahren beim „Tag X“ in Leipzig einen Staatsanwalt (37) auf Twitter (heute X) als „Agent Provocateur“ – als jemand, der Straftaten provoziert – dargestellt haben. Der Behördenmitarbeiter stand danach zwei Wochen unter Polizeischutz.

„Mitten im schwarzen Block dabei“

Die linke Szene hatte für den 3. Juni 2023 eine Großdemo als Reaktion auf die Verurteilung von Mitgliedern der linksextremistischen „Hammerbande“ um die Leipziger Studentin Lina E. geplant, die aber untersagt worden war. Der Grünen-Politiker war Leiter eines Aufzugs für Versammlungsfreiheit im Süden der Stadt. Später eskalierte diese Demo, 18 Polizisten wurden verletzt. Für weitere polizeiliche Maßnahmen kesselten Einsatzkräfte die Menschenmenge ein.

Danach ging das Standbild eines YouTube-Livestreams viral, welches den vermummten Staatsanwalt zusammen mit einer gleichfalls maskierten Kriminalbeamtin zeigt. „Mitten im schwarzen Block dabei, der für die Eskalation sorgte ein Staatsanwalt“, twitterte Kasek am Abend des 20. Juni (Interpunktion im Original). Und: „Der ermittelnde Staatsanwalt, der mutmaßlich die Reihe von rechtswidrigen Maßnahmen zum Leipziger Kessel festlegte, begab sich vorher vermummt im Schwarzen Block Outfit in die Versammlung, die wegen Vermummung aufgelöst wurde…“.

Staatsanwaltschaft hielt an Anklagevorwurf fest

Während des seit 21. Mai laufenden Prozesses hatte Kasek Fehler eingeräumt. Es tue ihm aufrichtig leid, er würde das „so nicht noch einmal schreiben“. Gleichwohl forderte seine Verteidigerin Christiane Götschel am Ende einen Freispruch. Die zuständige Staatsanwaltschaft Chemnitz plädierte für eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen á 25 Euro – allerdings wegen Verleumdung. Die Behörde stufte Kaseks Aussagen als bewusst wahrheitswidrig ein.

Das Gericht ging hingegen zugunsten Kaseks davon aus, dass er nicht wissentlich falsche Tatsachen verbreitete, sondern eher voreilig twitterte. Daher also nur eine Verurteilung wegen übler Nachrede und nicht, wie ursprünglich angeklagt, wegen Verleumdung.