Falsche Tatsachenbehauptung: Leipziger CDU unterliegt in Rechtsstreit mit Campact-Verein

Das Landgericht Leipzig erlässt eine einstweilige Verfügung gegen die Partei. Grund dafür ist die Behauptung, der Kampagnen-Verein organisiere mit Steuergeldern Demonstrationen gegen die CDU.

In einer juristischen Auseinandersetzung mit der Kampagnen-Organisation Campact hat die Leipziger CDU eine Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht Leipzig erließ gegen die Partei eine einstweilige Verfügung, die es ihr untersagt, eine falsche Tatsachenbehauptung über den Verein weiterhin zu verbreiten.

Verein: Erhalten keine direkte oder indirekte staatliche Förderung

Die CDU habe im Vorfeld der Bundestagswahlen nach Angaben von Gerichtssprecher Jens Hebert auf drei Social-Media-Kanälen – X, Instagram und Facebook – wahrheitswidrig behauptet, Campact würde Demonstrationen gegen die CDU unter anderem mit staatlichen Hilfen finanzieren.

Nach Aussagen von Campact habe die CDU, die diesen Vorwurf im Februar auf ihren öffentlichen Kanälen in Umlauf gebracht hatte, zunächst eine Abmahnung ignoriert. Daraufhin beantragte der Verein eine einstweilige Verfügung gegen den Kreisverband der CDU beim Landgericht.

Campact wurde 2019 die Gemeinnützigkeit aberkannt

Der Verein, der nach eigener Darstellung Bündnisse für eine progressive Politik schmiedet, wies die aufgestellte Behauptung zurück. Er erhalte keinerlei direkte oder indirekte staatliche Förderung, finanziere sich ausschließlich durch Spenden.
Dem Verein war allerdings im Oktober 2019 die Gemeinnützigkeit aberkannt worden. Er verlor dadurch seine steuerliche Begünstigung und darf seitdem beispielsweise keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen.

Entscheidung ohne Gerichtsverhandlung

Eine Gerichtsverhandlung zum Streit zwischen Campact und der CDU fand bislang zwar nicht statt. „Es ist ein reines einstweiliges Verfügungsverfahren“, erklärte Richter Hebert gegenüber der LVZ. Aber, sagte er: „Es hat eine Prüfung gegeben.“ Das Gericht sei dabei der „eidesstattlichen Versicherung des Vorstandes des Vereins gefolgt, der bestätigt hat, dass der Verein keine staatlichen Hilfen bekommt oder in Anspruch nimmt“. Auf dieser Grundlage sei die einstweilige Verfügung dann am 21. Februar ergangen.

Der CDU steht nun das Recht zu, Widerspruch einzulegen. Dafür gebe es laut Hebert „de facto keine Frist“. Erst wenn ein Widerspruch vorliegt, werde es auch zu einer Verhandlung in der Hauptsache kommen.

Campact begrüßte die Entscheidung des Gerichtes. Statt die gemeinsame Abstimmung der Union mit der AfD im Bundestag als Fehler einzugestehen, versuche die Union, „Organisatoren zu verunglimpfen, die sich für den Erhalt der Brandmauer starkmachen“, erklärte am Mittwoch der geschäftsführende Vorstand von Campact, Felix Kolb. „Wir können nur hoffen, dass alle CDU-Verbände dazulernen, ihre Verantwortung ernst nehmen und in der politischen Auseinandersetzung nicht wieder zu Lügen greifen“, sagte er.

Demonstrationen gegen Abstimmung der Union mit der AfD

Als Reaktion auf den Entschließungsantrag von CDU/CSU zur Eindämmung der Asylmigration, der Ende Januar mit den Stimmen der AfD im Bundestag eine knappe Mehrheit gefunden hatte, war es deutschlandweit zu massiven Protesten gegen die Union gekommen. Zeitweilig waren deren Geschäftsstellen blockiert oder besetzt worden.

Der Kreisverband der Leipziger Union bezog sich in seinen Social-Media-Posts auf einen Bericht der Bild-Zeitung, wonach Steuergelder in die Finanzierung von politischen Kampagnen wie denen von Campact fließen würden. Die Online-Beiträge waren auch am Mittwoch noch abrufbar.

Weder der Inhalt des Antrages von Campact noch die Entscheidung des Gerichtes sei in der CDU bekannt. „Uns liegt keine einstweilige Verfügung gegen die CDU Leipzig vor“, sagte am Mittwoch deren Vorsitzender Andreas Nowak gegenüber der LVZ. „Wir haben vom Landgericht auch keine Möglichkeit zu rechtlichem Gehör erhalten.“ Er finde es „bemerkenswert“, dass das Gericht den Antragsgegner nicht für eine Stellungnahme kontaktiert habe, obwohl das Bundesverfassungsgericht genau diesen Weg vorsehe.

Nowak: Campact soll die Backen nicht zu dick aufblasen

„Wir raten der Organisation aber, die Backen nicht zu dick aufzublasen“, sagte Nowak in Richtung Campact. „Auch andere Rechtsstreite, bei denen diese Organisation vermeintliche juristische Erfolge behauptet, sind noch gar nicht abschließend geurteilt“, so der CDU-Politiker.

Campact habe sich nach eigenen Aussagen bereits am Landgericht München I erfolgreich gegen die Verbreitung von Falschbehauptungen, auch wegen der Nutzung von Steuergeldern, durch das Nachrichtenportal Nius des früheren Bild-Chefredakteurs Julian Reichelt erfolgreich zur Wehr gesetzt. In diesem Rechtsstreit laufe derzeit aber noch ein Berufungsverfahren.