Sängerin Melanie Müller muss nach Hitlergruß Geldstrafe zahlen
Die Sängerin Melanie Müller soll wegen rechtsextremer Gesten beim Konzert 80.000 Euro Strafe zahlen. Das ist deutlich mehr, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.
Die Schlagersängerin Melanie Müller ist wegen Zeigens des Hitlergrußes zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das entschied das Amtsgericht Leipzig. Müller habe sich bei einem Konzert den rechten Arm gehoben und sich des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gemacht, sagte Richter Lucas Findeisen.
Laut der Anklage hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Auch wegen Drogenbesitzes wurde die 36-Jährige verurteilt. Bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung in Leipzig waren 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette gefunden worden. Zu Prozessauftakt hatte Müller alle Vorwürfe zurückgewiesen.
Das Gericht setzte als Strafe 160 Tagessätze à 500 Euro an, insgesamt also eine Summe von 80.000 Euro. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.
Gericht setzte Strafmaß höher an
Bei dem Strafmaß ging das Gericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert. Müller war am Morgen überraschend zum Prozess erschienen, obwohl sie das nach früheren Angaben des Richters nicht musste.
Laut einem MDR-Bericht hätte das Urteil eigentlich bereits vor einigen Tagen fallen sollen. Dies sei aber verschoben worden, da die einzige Entlastungszeugin nicht erschienen sei, berichtete der Sender. Nach Angaben der Leipziger Volkszeitung sagte eine Freundin der Angeklagten aus, Müllers Handbewegung sei eine für sie typische Geste, um bei Konzerten die Stimmung anzuheizen. Die Zeugin gab an, bei dem Konzert keine rechtsradikalen Parolen aus dem Publikum wahrgenommen zu haben.
Müller stammt aus Sachsen und tritt als Schlagersängerin unter anderem auf Mallorca auf. Zudem war sie in mehreren Reality-TV-Formaten zu sehen, etwa 2014 als Gewinnerin der RTL-Sendung Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!.
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focus
Ballermann-Star schnaufte bei Verkündung – Hitlergruß und Kokain-Besitz! Melanie Müller zu 80.000 Euro Strafe verurteilt
Am Freitag (23. August) musste Melanie Müller zum letzten Verhandlungstag in ihrem Hitlergruß-Prozess vor Gericht erscheinen. Nun ist ein Urteil gefallen.
(36) ist wegen Zeigens des Hitlergrußes zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Wegen des Hebens des rechten Armes habe sich die Angeklagte des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gemacht, sagte Richter Lucas Findeisen vom Amtsgericht Leipzig. Zudem verurteilte das Gericht die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen Drogenbesitzes und verhängte eine Gesamtstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro, insgesamt also 80.000 Euro.
Müller war zur Urteilsverkündung in einem beigefarbenen Hosenanzug erschienen. Sie nahm das Urteil relativ gelassen auf – und schnaufte lediglich bei der Höhe der verhängten Geldstrafe auf.
Veranstalter sagt Müller-Auftritt nach Urteil ab
Nur wenige Stunden später zieht das Urteil bereits die ersten geschäftlichen Folgen für die Sängerin nach sich. Wie die „Bild“ berichtet, sollte Müller am 2. November beim „Rampensaualarm“ in Goslar auftreten. Wegen des Urteils habe der Mitveranstalter den Auftritt nun abgesagt, sagte der Veranstalter Tom Hirsch der Zeitung. Am 9. August hatte Müller auf Instagram bereits mit einem Flyer auf das Event aufmerksam gemacht.
Gericht: Müller hat mehrmals Hitlergruß gezeigt
Laut Gericht hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Bei dem Strafmaß ging das Gericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert – also 5.700 Euro. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung äußerte sich auf Nachfrage nicht dazu, ob Rechtsmittel eingelegt werden.
Müller hatte zum Prozessauftakt die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl erklärt. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: „Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi„. Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.
Richter: Menge antworte auf „Zicke Zacke“ mit „Heil, Heil, Heil“
Die Handbewegung auf dem Konzert weiche deutlich von ähnlichen Gesten auf vorherigen Konzerten ab, begründete Richter Findeisen die Entscheidung. „Die Angeklagte hat zudem ihre Vorbildfunktion auf eklatante Weise außer Acht gelassen.“ So habe die Sängerin auch zugelassen, dass die Menge nach ihren „Zicke-Zacke-Rufen“ mit „Heil, Heil, Heil“ geantwortet habe – und das nach Überzeugung des Richters gleich dreimal bei dem Auftritt.
Das Gericht glaubte der Angeklagten auch nicht, dass die bei einer Durchsuchung in ihrer Wohnung gefundenen Drogen angeblich einer Freundin gehörten. Ermittler hatten dabei 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt.
Angeklagte schildert erhebliche Einbußen seit Verfahren
Zuvor hatte sich die Angeklagte erstmals selbst in dem Verfahren geäußert. Auf Nachfrage des Richters zu ihrem Einkommen hatte sie gesagt, dass sie bis zu dem Vorfall zahlreiche Auftritte in Deutschland, Österreich, der Schweiz und auf Mallorca gehabt habe. „Jetzt habe ich nur noch auf Mallorca Auftritte. Alles andere ist weg“, erklärte die 36-Jährige. Zuletzt seien drei geplante Konzerte abgesagt worden. Zu ihren konkreten Einkommen äußerte sie sich nicht.
Richter schätzt Einkommen: „Auffällig luxuriöser Lebensstil“
Daher habe das Einkommen geschätzt werden müssen, erläuterte der Richter. Die Angeklagte habe noch immer zahlreiche Auftritte auf Mallorca und jeweils eine Wohnung in Deutschland und auf der spanischen Urlaubsinsel, betonte Findeisen. „Sie haben einen auffällig luxuriösen Lebensstil“, sagte der Richter. Er schätzte daraufhin das Einkommen Müllers auf etwa 15 000 Euro pro Monat.
Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel der RTL-Dschungelshow „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ und war danach noch in zahlreichen TV-Formaten zu sehen.
Eigentlich hatte Müller auf eine vollständige Rehabilitierung in dem Gerichtsverfahren gesetzt. Ihr Anwalt, Adrian Stahl, hatte kurz vor dem Urteil im Gerichtssaal zu dem Richter gesagt: “Wir hoffen, dass das ganze bald ein Ende hat und meine Mandantin in Deutschland wieder Fuß fassen kann.“ Dabei machte er auch die mediale Vorverurteilung für die finanziellen Einbußen seiner Mandantin mitverantwortlich.
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MDR
Hitlergruß und Drogenbesitz 80.000 Euro Geldstrafe für Ballermann-Sängerin Melanie Müller
Das Amtsgericht Leipzig hat am Freitag mit einem Urteil den Prozess gegen die Partysängerin Melanie Müller abgeschlossen. Die 36-Jährige wurde wegen Zeigens des Hitlergrußes zu einer Geldstrafe von insgesamt 80.000 Euro verurteilt. Dem Richter zufolge hat sie sich wegen des Hebens des rechten Armes des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gemacht. In die Gesamtstrafe floss auch ein Delikt wegen Drogenbesitzes ein.
Sängerin ist persönlich im Saal
Die 36 Jahre alte Sängerin aus Leipzig, die unter anderem in Mallorca auftritt, hatte den Nazi-Gruß-Vorwurf und einen Drogenkonsum zurückgewiesen. Die gebürtige Oschatzerin war am Freitag persönlich im Gerichtsaal erschienen. Laut Anklage hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Ein Video habe die Ermittlungen angestoßen. Es zeige, wie die Sängerin mehrmals den rechten Arm hoch schnellen ließ. Müller zufolge macht sie die Geste seit Jahren auf der Bühne – ohne rechtsradikalen Hintergrund.
Bei dem Strafmaß ging das Gericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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LVZ
Frank Döring
Entscheidung am Amtsgericht – Hitlergruß-Prozess in Leipzig: Melanie Müller muss 80.000 Euro Geldstrafe zahlen
Melanie Müller mit ihrem Anwalt Adrian Stahl vor Beginn der Verhandlung: Ob die Sängerin gegen das Urteil Berufung einlegt, ließ die Verteidigung zunächst offen.
Weil sie während eines Auftritts mehrmals den Hitlergruß gezeigt haben soll, hat das Amtsgericht Leipzig Melanie Müller am Freitag verurteilt. Demnach muss sie deutlich mehr zahlen, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.
Die Ballermann-Sängerin Melanie Müller (36) muss wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes eine Geldstrafe in Höhe von 160 Tagessätzen á 500 Euro bezahlen. Insgesamt also 80.000 Euro – und damit deutlich mehr, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Die aus dem sächsischen Oschatz stammende frühere RTL-Dschungelkönigin war am Freitag im braunen Jumpsuit persönlich zur Verhandlung erschienen, hielt den Kopf bei der Verkündung des Urteils gesenkt.
Laut der Anklage soll sie in der Nacht zum 18. September 2022 bei einem Auftritt zum Oktoberfest der Leipziger Rocker-Gruppierung „Rowdys Eastside“ mindestens dreimal auf der Bühne den rechten Arm zum Hitlergruß erhoben haben. Zudem wurden bei einer Durchsuchung in ihrer Leipziger Wohnung 0,69 Gramm Kokain-Gemisch und eine Ecstasy-Tablette gefunden, was aber beim Urteil nicht so sehr ins Gewicht fiel.
Warnungen von Sängerin Müller ans Publikum
Amtsrichter Lucas Findeisen sagte, die Angeklagte habe es billigend in Kauf genommen, dass ihr Handzeichen als Hitlergruß verstanden werden kann. Eine verfassungsfeindliche Absicht sei der Sängerin nicht zu unterstellen. Dass jedoch die Geste mehr gewesen sei als nur eine harmlose Tanzbewegung, ergebe sich aus dem Gesamtgepräge der Veranstaltung. Die „Rowdys Eastside“ seien laut Findeisen „dem rechten Milieu zuzuordnen“.
Bei ihrem Auftritt habe die gelernte Restaurantfachfrau „rhythmisch und mit festem Stand die rechte Dynamik des Publikums aufgegriffen“, so der Richter. Ins Bild passen aus Sicht des Gerichts auch Müllers Warnungen ans Publikum. „Wenn hier irgendwas davon an die Öffentlichkeit kommt, verliere ich meinen Job“, soll sie sinngemäß gesagt haben, „ich hoffe, das bleibt alles unter uns.“
Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft legte Findeisen dem früheren Reality-TV-Sternchen auch Beihilfe zur Last. Der Tatbestand sei erfüllt, da Müller die Besucher im Festzelt mit „Zicke Zacke, Zicke Zacke“ angeheizt und Besucher mit „Heil, Heil, Heil“ geantwortet hätten.
Staatsanwalt Thomas Schmelzer hielt in diesem Zusammenhang die „Heil“-Rufe allein für weniger relevant. Er verwies auf die lange Geschichte des Wortes und dessen vielfache Bedeutung, etwa im Christentum oder unter Jägern. Er hielt eine Geldstrafe in Höhe von 95 Tagessätzen á 60 Euro für angemessen. Bei dem Auftritt sei in großem Stil „Heil Hitler“ gerufen und der Hitlergruß gezeigt worden. Müller habe dies eindeutig bemerkt, sich in dieser Situation hinreißen lassen und ebenfalls den Hitlergruß gezeigt. Der Anklagevertreter sprach von einem „Augenblicksversagen“ aufgrund alkoholbedingter Enthemmung.
Verteidiger fordert einen Freispruch
Verteidiger Adrian Stahl plädierte auf Freispruch. Seine Mandantin habe zu den Rufen „Ost-, Ost-, Ostdeutschland“ rhythmisch den Arm gehoben, um das Publikum anzuheizen. „Das ist eine neutrale Bewegung, die grundsätzlich nicht verboten ist“, so der Anwalt aus Berlin, „eine Armbewegung mit Verwechslungsgefahr.“ Es sei eine Unterstellung, dass sie die rechtsradikalen Parolen aus dem Publikum wahrgenommen hat. Dies wäre nach seiner Auffassung allenfalls dann der Fall gewesen, wenn das gesamte Publikum derartiges skandiert hätte und die Grundstimmung des Konzertes davon geprägt gewesen wäre.
Zuvor hatte eine Freundin der Angeklagten im Prozess ausgesagt, es handele sich um eine typische Armbewegung, mit der die Partysängerin ihre Konzertgäste bei Auftritten regelmäßig in Stimmung bringe. Von rechtsradikalen Parolen aus dem Publikum habe sie nichts mitbekommen, sagte die 35-Jährige im Zeugenstand. Ob Müller das Konzert abgebrochen hat, wie ihr Verteidiger sagte, konnte die Zeugin nicht bestätigen. Sie habe nicht auf Ansagen von der Bühne geachtet. Die Sängerin habe plötzlich gemeint: „Wir müssen jetzt los.“ Dies sei anders als bei anderen Konzerten gewesen.
Überraschend war am Ende des viel beachteten Prozesses vor allem die Höhe der Strafe. Der Grund: Müller wollte vor Gericht und den zahlreichen Pressevertretern ihre aktuellen Einkünfte nicht offenlegen. „Früher habe ich ganz gut verdient, jetzt nicht mehr“, sagte sie nur. Ihr Unternehmen sei stillgelegt, Merchandise-Verkäufe gebe es nicht, und die Verkaufszahlen durch ihre Musik seien minimal. Ihr blieben lediglich Auftritte auf Mallorca, alle anderen Aufträge seien weggebrochen.
Mithin musste das Gericht das Einkommen der Sängerin schätzen, um eine adäquate Höhe der Tagessätze zu bestimmen. Findeisen veranschlagte 15.000 Euro Monatseinkommen und erwähnte, dass Müller schließlich auch zwei Wohnungen in Deutschland und auf Mallorca habe.
Ob Melanie Müller gegen das Urteil Berufung einlegt, ließ die Verteidigung zunächst offen.