Urteil: Ein Jahr und zwei Monate für Pirnaer „Freie Sachsen“-Chef Max Schreiber

Das Gericht glaubt ihm nicht: Der Rechtsextremist Max Schreiber und sein Bruder werden wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung schuldig gesprochen.

Max Schreiber (rechts) mit seinem Verteidiger Martin Kohlmann (ganz rechts) zum Prozessauftakt auf der Anklagebank im Amtsgericht Dresden.

Max Schreiber hat in seinem fünftägigen Strafprozess sehr wenig gelernt. Eine unbedingte Freiheitsstrafe, von der er bis zuletzt ausgeht, hatte nicht einmal der Staatsanwalt beantragt. Auch das Gericht schickt den 37-jährigen Rechtsextremisten aus Heidenau jetzt nicht ins Gefängnis.

Der Sitzungssaal N 1.07 des Amtsgerichts Dresden ist an diesem Donnerstagmittag gut gefüllt. Zahlreiche Anhänger des Pirnaer Kreisvorsitzenden der gesichert rechtsextremistischen Kleinpartei „Freie Sachsen“ sind gekommen.

Erst am Mittwochabend hatte Schreiber kurzfristig in einem Livestream auf Tiktok nicht nur um Spenden für diesen „Showprozess“ gebeten, sondern auch um zahlreiches Erscheinen. Der Staatsanwalt, sagt Schreiber immer wieder, habe gegen ihn eine Haftstrafe gefordert und darüber hinaus eine Geldstrafe von etwa 40.000 Euro.

Die Vorsitzende Richterin verurteilt Schreiber unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Amtsanmaßung, Volksverhetzung und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die sie zur Bewährung aussetzt. Der 37-Jährige werde sich die Strafe zur Warnung dienen lassen, er wohne mit seiner Familie zusammen, sie gehe daher von einer günstigen Sozialprognose aus.

Max Schreibers mitangeklagter Bruder Moritz, der 34-Jährige ist geringfügig vorbestraft, erhält zehn Monate auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung. Anders als sein älterer Bruder hatte er sich überhaupt nicht zu den Vorwürfen geäußert, aber sichtlich genervt von einer „Schmierenkomödie“ gesprochen.

Prügelattacke im Straßenverkehr

Das am schwersten wiegende Delikt ist eine Prügelattacke im Straßenverkehr. Das Gericht ist überzeugt, dass die Angeklagten am 8. Juni 2023 in der Pirnaer Landstraße einen 25-jährigen Rollerfahrer zusammengeschlagen und erheblich verletzt haben. Der Geschädigte sei am Ende eines Radweges mit seinem E-Scooter auf die Fahrbahn gewechselt – und Max Schreiber am Steuer seines Handwerker-Transporters habe einen Schlenker machen müssen.

Es habe keine Berührung oder Kollision gegeben, so die Richterin. Der Geschädigte habe auch kein Messer gezogen, wie Max Schreiber behauptet hatte. Max habe dem Geschädigten, der die Polizei alarmieren wollte, weil er von dem Transporter ausgebremst worden sei, das Handy aus der Hand geschlagen. Sein Bruder Moritz habe den Scooter auf den Gehweg geworfen und beschädigt. Dann seien die Männer auf den 25-Jährigen losgegangen.

Die behauptete Berührung? „Eine Schutzbehauptung“. Das Messer? „Eine Schutzbehauptung“, sagt die Richterin. Von der angeblichen Waffe sei erst ein halbes Jahr nach der Tat in der Akte die Rede gewesen – und nicht, wie Schreiber behauptete, unmittelbar nach dem Geschehen. Polizisten hatten im Dezember vergeblich nach der Waffe gesucht. Schreiber will das Messer erst am letzten Montag selbst entdeckt haben. Er lotste die Polizei zum Tatort, wo tatsächlich unter einem Gebüsch ein Taschenmesser sichergestellt wurde. Das behauptete Beweismittel hatte die Richterin jedoch nicht zugelassen.

Eigene Einlassung erst nach Zeugenvernehmungen

Schreibers eigene Einlassung zu dem Prügel-Angriff war nicht besonders glaubwürdig, weil er zunächst geschwiegen hatte und erst nach der Vernehmung einer unabhängigen Augenzeugin und des Geschädigten eine völlig andere Notwehr-Version behauptet hatte.

Eine weitere Schutzbehauptung Max Schreibers sei gewesen, dass der Geschädigte ihn bereits auf einer Demo in Großzschachwitz beleidigt habe. Der 25-Jährige sei nie auf einer Demonstration gewesen, so die Richterin. Der Mann sei extrem glaubwürdig, weil er auch sich selbst belastet habe, indem er zugab, Max Schreiber als „Arschloch“ bezeichnet zu haben.

Die Prügelattacke könnte noch teuer für die Männer werden, denn das Gericht bestätigte den grundsätzlichen Schadensersatzanspruch des Opfers. Der Mann hatte eine schwere Schulterverletzung erlitten, die dazu führte, dass der lernbehinderte Mann seine Fortbildung zum Zweiradmechaniker aufgeben musste und seit dem nicht mehr arbeitsfähig ist. Erst im April wurde er operiert und noch immer physiotherapeutisch behandelt. Der finanzielle Schaden ist wohl noch gar nicht absehbar.

Die Richterin glaubt Max Schreiber auch nicht, dass er bei einer Demo in Laubegast am Sonntag, 13. Februar 2022, in Notwehr gehandelt habe, als er mit anderen Tätern eine Journalistengruppe und ihre Begleitschützer verjagt, also genötigt habe, ihre Arbeit einzustellen. „Eine Blockade der Demo gab es nicht“, sagt die Vorsitzende, der Aufzug sei schon weitergezogen, als es zu der Auseinandersetzung kam. Das sei deutlich auf einem Video zu sehen.

Für beide Taten gab es darüber hinaus auch unabhängige Augenzeugen. Sogar ein von der Verteidigung beantragter „Entlastungszeuge“ hat den 37-Jährigen massiv belastet. Der Handwerker saß im Transporter und war am Tatort nicht mit ausgestiegen. Er hatte ausgesagt, dass es keine Berührung mit dem Roller gegeben habe, auch über einen angeblichen Messerangriff habe man sich nach der Tat nicht unterhalten.

„Schmutz“ und „Affen“

Die zwei angeklagten Äußerungen von Max Schreiber, die er auf seinen Demos tätigte, sollten Asylbewerber herabsetzen und seien daher Volksverhetzungen, sagt die Richterin. Der Angeklagte sprach von „Schmutz“ und „Affen“. Schreiber hatte dazu ausgesagt, diese Formulierungen seien anders gemeint gewesen. Es sei nicht darum gegangen, Asylbewerber zu diffamieren, sondern er habe diejenigen gemeint, die für die Zustände verantwortlich seien.

Kurios war eine Lautsprecherdurchsage, die Max Schreiber aus seinem matt-grünen Geländewagen in Dresden und Pirna abspielte: ein Aufruf „an alle Männer und Frauen im Alter von 18 bis 35“, sich „wegen der russischen Teilmobilisierung“ bei der Bundeswehr registrieren zu lassen. Die Richterin nahm dem 37-Jährigen nicht ab, dass der Aufruf nur dazu dienen sollte, Leute zu seiner Demo zu mobilisieren. Das hätte er viel eher aussagen müssen, sagt sie jetzt. Sie wertet es nun als Amtsanmaßung.

Schreiber selbst grinst während der 20-minütigen Urteilsbegründung immer wieder ins Publikum. Dort erhält er hin und wieder Zuspruch in Form von Gelächter. Die Richterin muss um Ruhe bitten. Sicherheitshalber sind auch drei Justizwachmeister im Saal. Ein renitenter Zuschauer, der sich anfangs nicht erheben wollte, hatten sie aufhelfen und ermahnen müssen, seine schwarz-weiße Mütze abzunehmen. Es ist der bekannte „DJ Happy Vibes“, alias Andreas Hoffmann, ein Parteikollege von Max Schreiber.

Geschädigter zieht ernüchterndes Fazit

Überhaupt konnte man den Eindruck haben, es handelt sich bei dem Verfahren um eine Veranstaltung der „Freien Sachsen“. Max Schreiber ist frisch gewählter Stadtrat in Heidenau und Kreisrat, sein Verteidiger Martin Kohlmann ist Vorsitzender der Partei und wurde am 9. Juni in den Chemnitzer Stadtrat gewählt, und Jens Lorek, der Verteidiger von Moritz, sitzt jetzt im Dresdner Stadtrat.

Weil alle drei auch zur Landtagswahl kandidieren, wollten sie im Falle einer Fortsetzung des Prozesses von ihrem ihnen angeblich zustehenden „zweimonatigen Wahlkampfurlaub“ Gebrauch machen. Der Staatsanwalt machte den Männern aber klar, dass sie da etwas falsch verstanden haben müssen.

Ein Nebenkläger, Geschädigter der Laubegaster Demo, sagte am Ende resigniert, die Angeklagten und ihre Verteidiger Martin Kohlmann und Jens Lorek, hätten in dem fünftägigen Prozess machen können, was sie wollen. Schreiber, der schon vergangene Freitag von der Richterin gebeten wurde, seine Waden-Tätowierung abzudecken, habe auch an den folgenden beiden Verhandlungstagen kurze Hosen getragen.

Bei den Tattoo handelt es sich um einen Kalenderspruch der NSDAP vom Oktober 1940. „Die können hier sogar ungehindert NS-Propaganda zeigen“, kritisierte der 38-Jährige wiederholt. Er habe noch nie so viel Angst gehabt wie damals in Laubegast und auch jetzt in dem Prozess fühle er sich bedroht. In seinem Abschlussstatement fragte er beklemmend: „Warum sollte ich so eine Tat noch einmal anzeigen?“

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidiger hatten schon vor ihren Freispruch-Plädoyers erklärt, Rechtsmittel einzulegen. Das Landgericht Dresden wird die Sache wohl erneut aufrollen müssen.


Emma Schwarze, Erik Töpfer mopo

Rechtsextreme Prügelattacken: Urteil gegen Max und Moritz Schreiber!

Dresden – Kaum zum neuen Heidenauer Stadtrat gewählt, schon muss Neonazi Max Schreiber (37) von den Freien Sachsen vor den Richter. Gefährliche Körperverletzung, Volksverhetzung und Nötigung sind nur einige der Vorwürfe in den zwei Anklagen. Gemeinsam mit seinem Bruder Moritz (34) steht der 37-Jährige deshalb seit rund zwei Wochen vor dem Dresdner Amtsgericht. Heute gab es ein Urteil.

Insgesamt werden Max Schreiber acht Delikte zu Last gelegt, die meisten im Zusammenhang mit corona- und asylkritischen Demos, die der Gerüstbauer seit rund zwei Jahren regelmäßig in Heidenau und Dresden organisiert.

Max und Moritz sollen laut Staatsanwaltschaft im Juni 2023 auf der Pirnaer Landstraße einen Rollerfahrer (25) nach einem „Streit über eine Verkehrssituation“ ins Gesicht und auf den Oberkörper geschlagen haben, sodass dieser einen Bänderriss in der Schulter erlitt. Zudem zerstörten sie den 390 Euro teuren Roller.

Der zweite Fall ereignete sich im Februar 2022, als die Angeklagten bei einer Demo eine Gruppe an Journalisten angegriffen haben sollen. Ein Mittäter wurde dafür erst vor wenigen Wochen wegen Nötigung verurteilt.

Die restlichen Anklagepunkte – etwa Volksverhetzung und Verstöße gegen das Versammlungsgesetz – betreffen Max Schreiber allein. Die Staatsanwaltschaft forderte mindestens ein Jahr und vier Monate auf Bewährung.

Max und Moritz Schreiber: Neonazi-Brüder bekommen Bewährungsstrafen

Letztlich wurde der 37-Jährige wegen Nötigung, gefährlicher Körperverletzung, versuchter Sachbeschädigung, Amtsanmaßung und unangemeldeten Demos zu einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Die Strafe wurde auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt.

Sein Bruder Moritz bekam wegen wegen Nötigung, gefährlicher Körperverletzung, und versuchter Sachbeschädigung insgesamt 10 Monate Haft, die ebenfalls auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt wurden. Das Duo muss die Gerichtskosten tragen, kann aber gegen das Urteil noch Berufung einlegen.


MDR

Amtsgericht Dresden verurteilt Rechtsextremisten Max und Moritz Schreiber

Der Chef der rechtsextremen Freien Sachsen in Pirna, Max Schreiber, ist vom Amtsgericht in Dresden zu einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Sein Bruder Moritz erhielt zehn Monate auf Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Brüder gemeinsam mehrere Straftaten begangen haben.

E-Scooter-Fahrer niedergeprügelt

Laut Richterin ist es unstrittig, dass die beiden Brüder im Juni 2023 einen E-Scooter-Fahrer auf der Landstraße mit ihrem Transporter gestoppt haben, weil sie sich über dessen Fahrweise geärgert hatten. Nachdem der E-Scooter-Fahrer die Polizei rufen wollte, schlug ihm Max Schreiber das Smartphone aus der Hand. Später schlugen beide Brüder auf ihn ein, auch nachdem er schon am Boden lag. Eine Zeugin konnte das vor Gericht belegen. Bis heute hat das Opfer mit den gesundheitlichen Folgen zu kämpfen.
Richterin: Notwehr ist Schutzbehauptung

Zudem wurden die beiden Brüder wegen Nötigung von Journalisten verurteilt. Am 13. Februar 2022 hatten sie im Rahmen einer Demo in Dresden Fotografen und deren Begleitschützer bedroht und später auch gejagt. Max und Moritz Schreiber hatten angegeben, in beiden Fällen aus Notwehr gehandelt zu haben. Das wies die Richterin als Schutzbehauptung zurück.