Montagsdemo in Bautzen: Mann fuchtelt mit laufender Kettensäge umher!

Bautzen – Selbst kleinere Waffen, wie Pfefferspray, führen auf Demonstrationen schnell zu Anzeigen: Auf der Verschwörungsideologen-Demo in Bautzen konnte ein Teilnehmer jedoch mit laufender Kettensäge hantieren. Einen Tag später ermittelt die Polizei nun doch.

Rund 1400 Teilnehmer schätzte die Polizei auf der vergangenen Montagsdemo, davon einige in Firmenfahrzeugen und einen mit Kettensäge, die er kreischend durch die Luft schwenkte.

Offenbar ohne, dass die Polizei, die die Demo absicherte, davon etwas mitbekam: „Wir haben davon erst auf X erfahren“, sagt Polizeisprecher Sven Möller (34).

Und weiter: „Das ist auf jeden Fall ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen.“

Bereits zum 157. Mal gingen in Bautzen montags Demonstranten auf die Straße, davon viele aus dem „Reichsbürger“- und Neonazispektrum.


Eric Hofmann 07.02.2024

Ermittlungsende nach Kettensägen-Einsatz auf Bautzner Montagsdemo!

Bautzen – Schnelles Ermittlungsende in Bautzen! Ein Demonstrant hatte auf der verschwörungsideologischen Montagsdemo mit einer laufenden Kettensäge herumgefuchtelt.

Hieß es am Dienstag noch, dass man davon erst bei X erfahren habe, kam nun heraus, dass Polizisten die Geräte als unbedenklich eingestuft hatten.

Unglaubliche Blicke auf das Montagsgeschehen in Bautzen: Vor den Augen der Polizei streckte dort ein Demonstrant die Kettensäge in die Höhe, ließ sie aufheulen.

„Wir haben davon erst auf X erfahren“, sagte Polizeisprecher Sven Möller (34) am Dienstag. „Das ist auf jeden Fall ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen.“

Diese Ermittlungen konnten nun in Rekordzeit in den eigenen Reihen beendet werden: „Es konnte ermittelt werden, dass mehrere Personen Gartengeräte mit zu der Versammlung gebracht hatten, offenbar um Aufmerksamkeit zu erregen“, so Polizeisprecher Marcel Malchow (32).

„Kräfte der Bereitschaftspolizei kontrollierten die Personen im Vorfeld und stellten dabei fest, dass die Ketten aus den Sägen entfernt waren und somit keine Gefahr bestand. Der Anfangsverdacht einer Straftat nach dem Sächsischen Versammlungsgesetz konnte somit nicht bestätigt werden.“