Sachsen plant Kennzeichen für Polizisten
Polizisten sollen bei Demos in Sachsen leichter identifizierbar sein. Die Beamten müssen nach Plänen des Innenministeriums bald an ihrer Uniform einen Zifferncode tragen. Bei der Polizeigewerkschaft stößt dies auf Kritik.
Polizisten in geschlossenen Einheiten sollen künftig einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. Die Beamten müssen nach Plänen des Innenministeriums bald an ihrer Uniform einen Zifferncode tragen, mit dessen Hilfe sie nach Strafanzeigen identifiziert werden können. Betroffen sind in erster Linie Beamte der Bereitschaftspolizei sowie Bedienstete der Einsatzzüge der Polizeidirektionen. Sie werden unter anderem bei Demonstrationen und Fußballspielen eingesetzt.
Die Kennzeichnungspflicht geht auf eine Vereinbarung der Koalition aus CDU, Grünen und SPD zurück. „Das Vertrauen in die sächsische Polizei ist groß. Unsere Polizistinnen und Polizisten leisten täglich herausragende Arbeit, auch in schwierigen und unübersichtlichen Situationen. Dabei entspricht es unserem Selbstverständnis, in Gänze transparent aufzutreten“, begründet Landespolizeipräsident Jörg Kubiessa das Vorgehen.
Geplant sind Wechselkennzeichen, das bedeutet, die Beamten müssen nicht bei jedem Einsatz den gleichen Zahlen- und Buchstabencode tragen. Demonstrationsteilnehmer erfahren mithilfe des Kennzeichens den Namen eines Polizisten erst, nachdem die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den betreffenden Beamten eröffnet hat.
Kennzeichen-Pläne stoßen bei der Polizeigewerkschaft auf Kritik
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert die geplante Regelung. „Meiner Meinung nach ist eine Kennzeichnungspflicht für geschlossene Einheiten nicht notwendig, da bereits jetzt ausreichend Möglichkeiten zur Identifizierung von Kolleginnen und Kollegen zur Anzeigenerstattung möglich sind“, sagte Landesvorsitzender Jan Krumlovsky. Das Problem sei überzogen, die Kennzeichnung sei alles andere als zielführend. Die Polizei sei nicht das Problem.
Mit der im Beamtengesetz verankerten Kennzeichnungspflicht will das Innenministerium auch den sogenannten Verfassungstreue-Check regeln. Bei der Einstellung von Beamten für die Polizei, für den Justizvollzug sowie für Abschiebehafteinrichtungen soll eine verdachtsunabhängige Abfrage bei der Polizei sowie beim Verfassungsschutz vorgeschrieben werden. Dies sei ein Frühwarnmittel, um ungeeignete Bewerber möglichst ausschließen zu können, teilte das Innenministerium mit.
Das Justizministerium verteidigt die geplante Gesetzesänderung. Den Vollzugsbeamten werde die hoheitliche Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols in einem sehr grundrechtssensiblen Bereich anvertraut, sagte ein Sprecher. Mit dem einst in den alten Ländern geltenden Radikalenerlass sei diese Regelung nicht vergleichbar.