Bundesgerichtshof hebt Haftbefehl gegen rechtsextremen Leipziger auf
Im Juni beantragte die Bundesanwaltschaft Haftbefehl gegen einen Leipziger. Er soll im großen Stil Ausgaben von Hitlers „Mein Kampf“ verkauft haben. Nun ist er vorerst wieder frei. Die Entscheidung wurde öffentlich, als der Beschuldigte diese Woche beim Lina E.-Prozess auftauchte.
Nach einer Razzia der Bundesanwaltschaft wegen Gründung und Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung im sächsischen Röderaue sind zwei der Verdächtigen wieder auf freiem Fuß. Wie eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft dem MDR mitteilte, wurde der Haftbefehl gegen Enrico B. mit Beschluss vom 22. August „unter Auflagen ausgesetzt“. „Der dringende Tatverdacht bleibt aber bestehen“, erklärte sie. Auch der Haftbefehl gegen den weiteren Verdächtigen sei unter Auflagen durch Beschluss vom 29. Juni außer Vollzug gesetzt.
Enrico B. erscheint bei Lina E.-Prozess
Die Entscheidung ist öffentlich geworden, nachdem Enrico B. am Mittwoch zum Prozess gegen Lina E. und drei Männer am Oberlandesgericht Dresden erschien. Der ehemalige NPD-Stadtrat von Leipzig hatte mit einem Anwalt an seiner Seite auf der Nebenklagebank Platz genommen.
Mutmaßliche Mitgliedschaft in krimineller Vereinigung
Die Bundesanwaltschaft hatte beide Männer Anfang Juni im Zuge vom Ermittlungen gegen eine rechtsextremistische kriminelle Vereinigung und den Verlag „Der Schelm“ festnehmen lassen. Beiden Männern wirft die Bundesanwaltschaft die Gründung und Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung vor mit dem Zweck, unter dem Dach des Verlags „Der Schelm“ „eine nationalsozialistische und antisemitische Ideologie“ zu verbreiten.
Hitlers „Mein Kampf“ unkommentiert verkauft
Dies sei durch den Verkauf entsprechender Bücher wie der unkommentierten Ausgabe von Hitlers „Mein Kampf“ geschehen und erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung. Ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof erließ gegen die beiden Männer daraufhin Haftbefehl.
Räume für illegale Bücher angemietet
Die Bundesanwaltschaft ist davon überzeugt, dass B. ab August 2018 gemeinschaftlich mit weiteren Beschuldigten, in der kriminellen Vereinigung den „Der Schelm“-Verlag betrieb. Er soll insbesondere für die Lagerung und den Versand der Bücher und Schriften verantwortlich gewesen sein. „Für die Vereinigung mietete er Lagerräume an und hielt dort mehrere tausend im Ausland gedruckter Bücher mit strafrechtlich relevanten Inhalten vorrätig“, erklärte die Bundesanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung im Juni.
Geldstrafe von 2.500 Euro
Noch Mitte August war B. am Amtsgericht Leipzig von mehreren Justizwachtmeistern zu seinem Verfahren vorgeführt worden. Damals war er wegen falscher eidesstattlicher Versicherung zuungunsten der Linken-Politikerin Juliane Nagel angeklagt und wurde schließlich zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt.