Autonome Schrift zum internationalen Tag gegen Polizeigewalt

Einleitung

Im Jahr 1997 begingen die Gruppe „Black Flag“ aus der Schweiz und das in Montreal ansässige „Collective Opposed to Police Brutality“ zum ersten Mal den internationalen Tag gegen Polizeigewalt. Seitdem findet er jährlich am 15. März statt. In Montreal kommt es zu diesem Anlass jedes Jahr zu einer Demonstration, die regelmäßig zu Auseinandersetzungen und Verhaftungen führt.
Auch in Deutschland wurde der Tag in den letzten Jahren populärer, nicht zuletzt in Bezug auf die BlackLivesMatter-Proteste, die das Thema Polizeigewalt stärker in den Vordergrund rückten. Es ist ein Verdienst dieser Bewegung, dass alltägliche Polizeigewalt zu einem gesamtgesellschaftlichen Thema geworden ist. Das war und ist keineswegs selbstverständlich: gerade in Deutschland ist das Bild vom „guten Schutzmann“ historisch fest verankert. Seit Jahren genießt der Polizeiberuf hohes gesellschaftliches Ansehen: für über 80% der Deutschen gelten Polizist:innen als vertrauenswürdig (als Vergleich: weltweit liegt der Polizeiberuf bei 60%. Das Vertrauen in Journalist:innen liegt in Deutschland bei 36%, während es weltweit bei 63% liegt). So verwundert es nicht, dass in der Regel selbst bei Presseberichten über Polizeigewalt in der Öffentlichkeit davon ausgegangen wird, dass schlichtweg falsch bzw. tendenziös berichtet wurde. Erst durch die Verbreitung von Videos durch Augenzeug:innen oder Betroffene verändert sich diese Wahrnehmung – vor allem auch dank der Kampagnen, die einzelne Übergriffe herausgreifen und diese mithilfe der neuen Medien ins öffentliche Bewusstsein heben. Die Polizei ist hierdurch zumindest in Einzelfällen unter Rechtfertigungsdruck geraten. Dass es bei Einzelfällen bleibt ist nicht zuletzt daran zu sehen, dass in bestimmten Fällen auch Videobelege nicht reichen, um selbst offensichtliche Rechtsbrüche der Polizei zu beweisen, wie etwa beim G20 in Hamburg, wo sich der damals amtierende Bürgermeister Olaf Scholz hinstellen und allen bereits kursierenden Videos und Fotos zum Trotz behaupten konnte, dass es keine Polizeigewalt gegeben habe.

Trotz allem hat sich – wohl nicht zuletzt wegen der zumindest gelegentlichen Erfolge – der Ansatz Polizeigewalt öffentlich zu machen, weiter verbreitet, auch in der radikalen Linken. So sehr das im konkreten Fall auch angebracht sein mag und so viel auch dafür sprechen mag, Polizeigewalt ans Licht zu bringen, ist die Sache damit noch nicht erledigt. Denn das Skandalisieren von Polizeigewalt birgt auch ein Problem: Im Rahmen der Skandalisierung verbreitet sich zugleich ein Bild, als sei Polizeigewalt tatsächlich ein Skandal. Ein Skandal kann sie aber nur sein, wenn die Gewalt wesentlich gar nicht zur Polizei gehört, zumindest nicht die rechtswidrige Gewalt. In jedem Skandal um eine rechtswidrige, moralisch verwerfliche und/oder humanistisch inakzeptable Polizeigewalt steckt zugleich das Bild einer rechtskonformen, moralisch integren, humanistisch agierenden Polizei – kurz: Das Bild vom „guten Schutzmann“, welches durch Reform der Polizei oder ihrer Ausbildung wieder hergestellt werden könne. Oder anders gesagt: Das Bild vom „guten Schutzmann“ und die reale Polizei passen nicht zusammen, durch öffentlichen Druck soll die reale Polizei aber wieder zurück ins Bild gedrückt werden.
Dieser Ansatz ist sehr verständlich, aber er ist und bleibt zutiefst bürgerlich. In ihm manifestiert sich die Hoffnung, dass die bürgerliche Gesellschaft eine gute Gesellschaft sein kann, wenn sich nur alle genügend anstrengen. Ein Gedanke, der Ausdruck der bürgerlichen Ideologie ist, nach welcher die bürgerliche Gesellschaft die beste aller Gesellschaften ist.
Diese Position teilen wir aber nicht. Weder halten wir die bürgerliche Gesellschaft für die beste aller Gesellschaften, noch denken wir, dass sie, wenn wir uns alle genügend anstrengen, zu einer guten Gesellschat wird. Wir sehen daher gar keine Perspektive darin, zu versuchen, die bürgerliche Gesellschaft vor den ihr innewohnenden Problemen zu retten. Deshalb wollen wir uns nicht daran beteiligen, Bild und Realität der Polizei in Einklang zu bringen und dafür ihr Auseinanderklaffen skandalisieren. Wir wollen stattdessen darlegen, wieso bürgerliche Gesellschaft und eine gewalttätige Polizei ihrem Wesen nach zusammenhängen.

Der bürgerliche Staat und seine Polizei

Es gibt im Grunde genommen zwei bürgerliche Staaten. Das eine ist der bürgerliche Staat, wie er in der Vorstellung des Bürgertums sein sollte, das andere ist der Staat, wie er real nun einmal existiert. Zwar wünscht sich das Bürgertum seit je her beides würde zusammenfallen, aber dies ist nicht der Fall. Der bürgerliche Staat, wie er in der Vorstellung des Bürgertums existiert, ist der ideale Staat, es ist der Staat, in dem alle Menschen glücklich werden können und auch sollen. Dafür soll der Staat so eingerichtet sein, dass er eine größtmögliche Freiheit für alle Menschen gewährleistet und sie vom Grunde her gleichstellt. Zugleich soll er das Ergebnis des gemeinsamen und vernünftigen Wirkens aller sein, alle sollen die Möglichkeit, aber auch die Pflicht haben, sich an Entwicklung und Bestand des Staates zu beteiligen.
Schon seit Beginn der Existenz bürgerlicher Staaten ist dies nicht der Fall: Die bürgerliche Gesellschaft war nie so, wie sie sein wollte. Zwar wurde die bürgerlichen Revolutionen in einer Allianz des „dritten Standes“, also der Melange aus Bürgertum, Bauernschaft, Handwerker:innen und dergleichen, gegen Adel und Kirche geführt, doch zeigte sich schon bald, dass es nicht mehr als eine temporäre Interessengemeinschaft gewesen war. Nachdem die Herrschaft aus Adel und Klerus beseitigt worden war, begann der dritte Stand auseinanderzufallen in Groß- und Kleinbürgertum, das Proletariat und die Bauernschaft, auch wenn formal und dem Gesetz nach alle gleichermaßen „Bürger“ waren. Die Wirklichkeit der bürgerlichen Gesellschaft entwickelte sich also im Widerspruch zu der gedachten oder ideellen bürgerlichen Gesellschaft.
Ideell sollte es so sein, dass sich die Bürger:innen der Gesellschaft im gemeinsamen und freien Willensentschluss Gesetze geben, die für alle gelten und von allen befolgt werden. Befolgt werden sollten sie aber nicht aus äußerem Zwang, wie zur Zeit vor der bürgerlichen Revolution, sondern aus der vernünftigen Einsicht in ihre Notwendigkeit. Alle in der Gesellschaft sollen sich also an die Regeln und Gesetze halten, weil sie einsehen, dass die Gesellschaft nur dann funktioniert, wenn alle sich daran halten. Die Freiheit, die die bürgerliche Gesellschaft verspricht, soll sich also dadurch verwirklichen, dass sich der einzelne Mensch dem Gesetz unterwirft.
Da aber die Menschen in der bürgerlichen Gesellschaft nur formell Gleiche waren (und sind) und nicht wirklich, also zwar alle den Titel Bürger:in trugen, aber nicht alle dadurch tatsächlich zu Bürger:innen wurden, entstand aus diesem Postulat auf der einen Seite und der Wirklichkeit auf der anderen Seite ein Widerspruch, den der französische Schriftsteller Anatole France wie folgt ausdrückte: „[…] unter der majestätischen Gleichheit des Gesetzes, das Reichen wie Armen verbietet, unter Brücken zu schlafen, auf den Straßen zu betteln und Brot zu stehlen.“
Das bedeutet, dass zwar die Profiteur:innen der bürgerlichen Gesellschaft etwas davon haben, wenn sich alle an die Gesetze halten, nicht aber diejenigen, denen durch die Existenz der bürgerlichen Gesellschaft keine Vorteile entstehen. Es war und ist also von der faktischen Seite weder für alle gleichermaßen sinnvoll, die Vernünftigkeit der Gesetze zu bejahen, noch sie zu befolgen, ganz einfach aus dem Grund, weil sie ungerecht ist. Das Problem der Ungerechtigkeit der faktischen bürgerlichen Gesellschaft kann aber die bürgerliche Gesellschaft in sich nicht lösen, denn hierzu müsste einer ihrer Grundpfeiler angegangen werden: Die Freiheit, Eigentum in unbegrenztem Maße zu erwerben und zu besitzen und zu diesem Zwecke andere Menschen auszubeuten.
Da also die Einhaltung der Gesetze nicht selbstverständlich ist, braucht es ein Organ, dass die Einhaltung der Gesetze überwacht und das ist eben die Polizei. Dass hinter dem Übertreten von Gesetzen ökonomische Ursachen stecken könnten, wurde und wird von weiten Teilen des Bürgertums gerne übersehen. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass es mangelhafte Charaktereigenschaften sind, die zu Gesetzesverstößen führen, wie es sich etwa bei dem konservativen Rechtsphilosophen Christian Wolff ausdrückte: Der Polizeistaat finde seine Existenzberechtigung in dem „beschränkten Untertanenverstand“, der sein „Recht und Glück nicht erkennen“ könne.
Allerdings hat sich diese Ansicht – jedenfalls in ihrer zugespitzten Form – nicht durchgesetzt. Das Problem an ihr ist, dass die Vorstellung einer Polizei, die einen solchen autoritären Zwang ausüben darf, mit der Vorstellung des Bürgertums über sich selbst nicht vereinbar ist. So wurde die Aufgabe der Polizei auf eine Weise umdefiniert, in welcher die Polizei nicht die Aufgabe hat, zu überwachen, ob sich die Bürger:innen wohl verhalten. Zentrale Aufgabe der Polizei soll es sein, die Bürger:innen und die bürgerliche Gesellschaft vor Gefahren zu beschützen. Dabei ist es bis heute geblieben und so steht es auch im Gesetz: die Polizei hat als zentrale Aufgabe die Gefahrenabwehr und so heißt sie auch im Bereich des Streifendienstes bis heute „Schutzpolizei“. Das Problem dabei allerdings ist, dass sich eine Sache nicht ändert, wenn ihr Name geändert wird. Wie wir eine Sache nennen, das mag unsere persönliche Haltung zu der Sache ausdrücken, aber die Sache ändert sich dadurch nicht. Die Polizei wird nicht deshalb zu einer Institution aller Bürger:innen, nur weil sie es vom Namen her sein soll, sie wird es nicht einmal dadurch, dass sie begrifflich so definiert wird. Die Polizei ist zum Schutz da, ja, aber eben nicht zum Schutz aller, sondern zum Schutz des Bürgertums und dem unantastbaren Recht auf Eigentum der Produktionsmittel. Und wer nur formal und eben nicht wirklich zum Bürgertum gehört, für den ist die Polizei kein Schutz, sondern möglicherweise sogar eine Gefahr.

Ähnlich wie das Bürgertum über sich und seinen Staat denkt und wie sich dazu im Gegensatz dieser Staat in seiner materiellen Form darstellt, zerfällt auch die Polizei äußerlich in zwei unterschiedliche, aber durch Arbeitsteilung fest verbundene Sphären. Die eine Sphäre, das Idealbild der sogenannten Polizeikultur, entspricht der vernünftigen Idee des an Recht und Ordnung gebundenen, Diversity-Fortbildung organisierenden Polizeiapparats, der zum Schutze aller Bürger:innen aufgestellt ist. Pressearbeit, Maskottchen und Polizeipräsident:innen gehören dieser Sphäre genau so an wie Gesetze und öffentlich einsehbare Verhaltenskodizes der Institution Polizei. Diese Sphäre ist die dem Bürgertum bekannte. Sie entspricht ihrem immanenten Selbstbild einer vernünftigen Gesellschaft mit friedlichen Verträgen und Gewalt als ein ihr äußerliches Phänomen. Schon Kindern wird dieses Bild vorgespielt durch Bücher über nette Polizist:innen, für die Erwachsenen gibt es die Krimiserie mit den integren Ermittler:innen.
Aber: Das bürgerliche Narrativ der Polizeikultur unterscheidet sich maßgeblich von den Erfahrungen schwarzer, armer oder widerspenstiger Personen, welche mit der anderen Seite der Medaille – der alltäglichen CopCultur (Polizist:innenkultur) – konfrontiert sind. „CopCultur“ ist ein Begriff, der die alltägliche Polizeiarbeit beschreiben soll, wie sie konkret und in der Wirklichkeit stattfindet. Diese ist durch ihre verschiedenen und oft sehr dynamischen Arbeitsfelder schwerlich zu überwachen und zu untersuchen. Zwar soll die Polizei sich immer gesetzes- und regelkonform verhalten; damit sie aber in allen Situationen „Herrin der Lage“ bleibt, steht ihr ein „Ermessensspielraum“ zur Verfügung. Dieser sogenannte Ermessensspielraum der Polizist:innen wird in der polizeilichen Praxis meistens voll ausgenutzt, nicht selten auch gänzlich überschritten und im Nachhinein dann von der gesamten Institution Polizei legitimiert. Das Wissen über den Umgang mit diesem Ermessensspielraum wird aber nicht offiziell, sonder eben durch eine bestimmte „Kultur“ bei der Polizei weitergegeben. Zwar werden demgegenüber innerhalb der Ausbildung feste Abläufe einstudiert und eine polizeiinterne Bürokratie soll zu einer nachträglichen Kontrolle der Einsätze beitragen, doch wird hier der konkrete Faktor Mensch, also die:der konkrete Polizist:in, ausgeblendet. Im Selbstbild der agierenden Polizeibeamt:innen dient selbst eine Grenzüberschreitung dem Gemeinwohl und somit dem höheren staatlichen Zweck und seinen Eigentumsverhältnissen. Das Überschreiten von Grenzen und das Begehen von Regelverstößen gehört somit fest zur alltäglichen Polizeiarbeit.

Der oben beschriebene „gute Schutzmann“, ist nicht ohne den an anderer Stelle agierenden Schlägertypen zu haben. Der Schlägertyp entwickelte sich selbst sogar erst mit der Zeit zur öffentlichkeitstauglichen Klischeevorstellung des Schutzmannes – männlich, alt und mit Schlapphut. Vorher durchlief er die der polizeilichen Ausbildung inhärenten zusammenschweißende Praxis der Bereitschafts- und Streifenpolizei, welche nicht ohne die Anwendung von körperlicher Gewalt auskommt. Das Schlagen und potentielle Benutzen von tödlichen Waffen gehört fest zu dieser Ausbildung. Der Schutzmann gilt als Vorzeigepolizist ist damit aber eher die Ausnahme als die Regel polizeilichen Handelns – er ist ein Maskottchen das hin und wieder hilfsbereit auf ausgewählten Straßen anzutreffen ist.

Polizeikampagnen zielen immer wieder darauf ab, „den Mensch hinter der Uniform“ zu sehen. Tatsächlich sehen sich Polizeibeamt:innen permanent als Opfer von Gewalt und verdrehen somit die Realität der Gewaltverhältnisse. Allerdings ist eine Aufgabe der Polizeiausbildung auch immer die Endindividualisierung der einzelnen Beamt:innen. Die Uniform und Vermummung der (Spezial-)Einheiten dienen in Ausbildung und Praxis nicht nur der Erkennbarkeit und Einschüchterung nach außen, sondern erzielen nach innen den Effekt des Einssein und Aufgehens in einem Kollektiv. Sie führen zu einer Entindividualisierung innerhalb der Einheiten. Die Forderung um Kennzeichnungspflicht bei Polizist:innen zeigt hierbei deutlich die blinden Flecken der bürgerlichen Kritik an „zu exzessiven“ Gewaltausbrüchen. Polizei ist nicht ohne Uniformierung und Anonymität zu haben. Denn bei der Uniformierung geht es nach innen vor allem darum den Einzelnen von seiner individuellen Schuld und Verantwortung zu befreien, ihn zu körperlicher Gewalt zu befähigen und seine Bedürfnis nach Stärke und Unterordnung zu erfüllen. Es wird hierbei das in der bürgerlichen Gesellschaft vorhandene autoritäre Bedürfnisse des Einzelnen abgerufen. Das hilflose und ohnmächtige Individuum sehnt sich nach einer höheren Instanz – Volk, Führer, Staat, Nation – mit der es sich identifizieren kann und somit scheinbar selber mächtig wird. Dies führt u.a. beim Einzel- und dem Gruppen-Ich dazu, dass interne Widersprüche und (potenzielle) Störungen der inneren Einheit abgespalten und auf historisch und gesellschaftlich wirkmächtige Feindbilder projiziert werden. Kritik an der Truppe ist unmöglich, bedeutet sie doch letztlich Selbstkritik und somit das Eingestehen eigener Schwächen. Das wissen Vorgesetzte auch mindestens aus ihrer eigenen Erfahrung und angekündigte Sanktionen verlaufen nicht nur deswegen oft im Sande.

Patriarchale Gewalt und Polizei

Wenn in der heutigen Gesellschaft über Gewalt gesprochen wird, kommt man nicht an dem Phänomen der Männlichkeit vorbei. Gewalt durchzieht alle ökonomischen Schichten und ist strukturell in die Gesellschaft eingeschrieben. Ausgeübt wird Gewalt aber meistens durch Männer.

Subjektivität innerhalb der bürgerlichen Verhältnisse – also ein Bürger zu sein – ist eng mit dem Konzept von Männlichkeit verbunden. Weiblichkeit und alles was damit verbunden ist, wird innerhalb dieser Vorstellungen abgewertet und ausgeschlossen. Der Bürger war historisch weiß und männlich und ist es bis heute, trotz aller aktuellen Bestrebungen, daran etwas zu ändern, weitestgehend geblieben. Männlichkeit generiert sich hierbei als eine auf den Markt zugeschnittene Anforderung an das Subjekt: Konkurrenz – und Durchsetzungsfähigkeit unter dem Credo der Rationalität und des Wettbewerbs. Eigenschaften wie Mitgefühl und Zugang zu eigener Emotionalität werden als unbrauchbar und kontraproduktiv abgewertet und in der Sozialisation abgestumpft.

Auch wenn es immer mehr Polizistinnen innerhalb der Institution Polizei gibt (in Hamburg sind laut einem Artikel von Anne Mangold ca. ein Drittel der Neu-Auszubildenden weiblich), soll hier eine kurze geschlechtsspezifische Analyse nicht unversucht bleiben. Der schrittweise Zuwachs von weiblichen Polizistinnen in Deutschland ab den 1970 Jahren sollte einer Akzeptanz der Polizei innerhalb der Bevölkerung dienen. Weiblichkeit und die ihr zugeschriebene Emotionalität sollte für Gewaltvermeidung und bessere Kommunikation sorgen.

Der Zuwachs von weiblichen Polizistinnen führte aber nicht zu einer gewaltfreieren Polizei. Zwar mag es passieren, dass Frauen* in bestimmten Situationen weniger roh reagieren als ihre männlichen Kollegen. Aber auch sie stehen unter dem Zwang der Unterordnung und Anpassung an die CopCulture und werde von dem Wunsch angetrieben, als Teil des Polizei-“Kollektivs“ akzeptiert zu sein. Dem stehen aber Emotionalität und Mitgefühl entgegen. Diese werden eher als zersetzend für den auf Härte und Kälte bestehenden Polizei-Männerbund gesehen und schüren die Angst vor einer „Verweiblichung“ der Einheit. Emotionalität und Mitgefühl, so sie denn überhaupt vorhanden sind, werden im Interesse des Polizei-Kollektivs abgestumpft.

Die Institution Polizei ruft das vorhandene gesellschaftliche Potenzial nach Gewaltanwendung und Autoritätshörigkeit ab. Die eben bloß scheinbare Friedfertigkeit der kapitalistischen Gesellschaft wird durch permanente Abwehr der tatsächlichen gewaltvollen gesellschaftlichen Ordnung aufrecht erhalten und kostet den einzelnen Menschen viel seelische Energie. Durch das Verdrängen von Erfahrungen und Wahrnehmungen, die dem schönen Schein der Gesellschaft nicht entsprechen, ist der Mensch gezwungen, diese abzuspalten. Der Mensch tauscht sein individuelles Bild von der Wirklichkeit, wie er sie erlebt, gegen das allgemeine Bild von der Wirklichkeit, wie sie nunmal ist, ein. Dadurch verzichtet er auf individuelle Anteile seiner Selbst zugunsten des Erhalts der allgemeinen Ordnung. Durch das Abspalten von eigenen Erfahrungen und Wahrnehmungen kann der Mensch aber kein starkes Selbst, kein starkes „Ich“ entfalten, er entfaltet ein schwaches Ich.
Innerhalb der Polizei findet eine weitere Entindividualisierung statt, welche mit dem weiteren Verlust von Ich-Stärke einher geht. Polizist:innen erleben sich weniger als konkreter Mensch, sondern vor allem als Teil der Polizei, als Teil einer Polizeieinheit. Es ist nicht der:die einzelne Polizist:in der:die auf Obdachlose einschlägt, sondern die Einheit, die dem Ersatz der eigenen Individualität dient.
Das Opfer muss aus Sicht des entindividualiserten Polizei-Einheit-Schlägers ebenfalls seiner menschlichen und besonderen Eigenschaften beraubt werden. Hier knüpft die Vorstellung einer inneren Sicherheit und Stabilität der bürgerlichen Verhältnisse an. Es sind eben die äußeren Feinde: Linke, Schwarze, jüdische Personen oder Queers verursachen die Gewalt und stören Ruhe und Frieden. Die Polizeieinheit kämpft an vorderster Front gegen die vermeintlich schädlichen Eindringlinge oder krankhaften Auswüchse der Gesellschaft. In der Ausübung von Polizeigewalt (Schmerzgriffen, Schlagstock, Taser, Pfefferspray oder der Schusswaffe), gerade in Gruppensituationen, ist der:die Polizist:in aus seiner:ihrer Sicht nicht persönlich verantwortlich.
Da Polizist:in-Sein verbunden ist mit dem alltäglichen Potenzial von Gewalt und diese zur Routine wird, wirkt sie auch außerhalb des Dienstes weiter. Faschistische Polizeichats, Schießübungen oder häusliche Gewalt sind daraus die Konsequenz. Polizist:in-Sein ist zwar nicht Auslöser, aber kann als Verstärker solcher Phänomene betrachtet werden. Man kann von einer Wechselwirkung ausgehen: Nach Autorität suchende und gewaltaffine Menschen gehen eher in die Polizeiausbildung und spätestens mit der Ausbildung findet eine Dynamik statt, die autoritären Potenziale verstärkt.

Polizeiliche Feindbilder

Die Kritik an der Polizei richtet sich in der Regel nicht gegen das Bild der Polizei, sondern sie richtet sich dagegen, dass die konkrete (also in der Wirklichkeit existierende) Polizei nicht mit dem Bild der Polizei übereinstimmt, dass also nur bestimmte Leute oder bestimmte Rechtsgüter unter dem Schutz der Polizei stehen und andere wiederum nicht. Die Institution Polizei basiert dabei auf einer patriarchalen Struktur und dem Konzept des autoritären Charakters. Wie Genoss:innen zutreffend in einem Aufruf für die Alle-Zusammen-Demo am 23.10.2021 in Leipzig festhielten:

„Wer Teil der Polizei ist, muss sich einem Ordnungsgefüge unterwerfen und zwangsläufig Abspaltungen an sich selbst vornehmen. Ziel ist eine klare Abgrenzung und Kontrolle von Gesellschaftsgruppen und Attributen, die dem geregelten Fortgang dieser Gesellschaftsordnung widersprechen: Empathie, Verdorbenheit, Weichheit und Sanftheit gelten als niedere und zu kontrollierende weibliche Wesensarten; Unproduktivität, Faulheit und Müßiggang gelten als schädliche und zu sanktionierende Eigenschaften arbeitsloser, linker oder wahlweise jüdischer bzw. Angehörigen der Roma*-Bevölkerung. Gewalttätigkeit, Hitzköpfigkeit, Unberechenbarkeit und Betrügertum gelten als fremde und zu domestizierende Eigenschaften migrantischer Personen und Communities. Aus dieser Perspektive muss jeder Emanzipationsversuch als feindlich wahrgenommen werden. In diesem Zuge werden verschiedene Feindbilder gezeichnet, die auf unterschiedlichen Ebenen wirken. Dabei wirkt z.B. die Rede von zunehmender “Migrantisierung” oder “Islamisierung” als gängiger Grund für eine weitere Militarisierung der Polizei. Die angebliche “Verweiblichung” oder “Verschwulung” der Gesellschaft unterstreicht die Rolle der Polizei als Bollwerk der konservativ-patriarchalen Ordnung. Allerdings benötigt sie dazu gesellschaftlichen Rückhalt, der sich zum Beispiel dann einstellt, wenn autoritäre Tendenzen in der Gesellschaft bestärkt und getriggert werden. Eine besonders wirkungsvolle Strategie sind inszenierte Bilder, die Angst und Wut schüren und die braven Bürger*innen, die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen, gegen die vermeintlichen Störer*innen der öffentlichen Ordnung aufbringen.[…] Der Polizeiapparat ist in diesem Sinne nicht nur einfaches Instrument der Herrschaft, sondern ebenso seiner Form nach Ausdruck der kapitalistisch-patriarchalen Gesellschaftsordnung. Militarisierung und männerbündiger Korpsgeist sind dabei die offensichtlichsten Merkmale eines zur Unterdrückung geschaffenen Polizeiapparates, der aus sich heraus notwendigerweise menschenverachtend ist.“

Eine „humanere“, reformierte Polizei, die dem Schutz aller und insbesondere der Schwächsten dient, die sich moralisch „korrekt“ positioniert und gegen Sexismus, Faschismus, Unterdrückung und Diskriminierung einsetzt, mag zwar ein neues und schönes Bild des Freund und Helfers ergeben, widerspricht aber grundlegend der Konzeption der Polizei und zwar so lange, wie der Staat selbst Sexismus, Faschismus, Unterdrückung und Diskriminierung in sich trägt. Die aktuellen Tendenzen der „Modernisierung“ des Staates, in deren Rahmen sich ebenfalls gegen Diskriminierung ausgesprochen wird, kann zwar theoretisch in der Folge auch eine reformierte und modernisierte Polizei nach sich ziehen, welche auch gegen Sexismus usw. vorgeht. Allerdings verändert sich bloß, wer Ziel von Polizeigewalt wird und wer nicht. Grundsätzlich ändert sich nichts daran, dass die Polizei dafür da ist, staatliche Interessen durchzusetzen und zu schützen. Eine tatsächlich gute Polizei würde einen tatsächlich guten Staat voraussetzen; dieser ist aber als bürgerliche Gesellschaft nicht zu verwirklichen, vielmehr würde eine tatsächlich gute Gesellschaft sich dadurch auszeichnen, dass eine Polizei wenn überhaupt nur noch in sehr begrenztem Rahmen nötig ist.
Die Polizei tritt immer auf als Verteidigerin der falschen Verhältnisse. So lange wie die Verhältnisse falsch sind, müssen wir dagegen kämpfen, dies bedeutet eben, dass wir auch gegen ihre Verteidiger kämpfen müssen.

Und so heißt es auch am internationalen Tag gegen Polizeigewalt für uns:
No justice, no peace – Fight the police!
Nieder mit dem Staat und seinen Gesetzen!
Für eine freie Gesellschaft!