Movie Park Germany gegen AfD-Mann Sebastian Wippel: So lief der Namensstreit am Landgericht

Im OB-Wahlkampf hatte der AfD-Kandidat mit einem „Movie Park“ am Berzdorfer See geworben. Das Original in Bottrop erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung, Sebastian Wippel ging in Widerspruch. Montag fiel nun eine Entscheidung.

Es war im vergangenen Wahlkampf um den Posten des Oberbürgermeisters in Görlitz eines der großen Themen von AfD-Kandidat Sebastian Wippel: Die Stadt sollte einen Erlebnispark bekommen. In dem sich alles um das Thema Film dreht. Oder wie er es damals nannte: einen „Movie Park“. Das wiederum rief die Movie Park Germany GmbH in Bottrop auf den Plan. Die sah eine Verwechslungsgefahr ihres Logos mit dem durch künstliche Intelligenz erstellten Logo Sebastian Wippels.

Vor allem in den sozialen Medien, wie etwa Tiktok und auf Youtube hatte Sebastian Wippel das Logo verwendet, darüber hinaus auf Wahl-Flyern. Die Betreiber des Movie Parks in Bottrop beantragten daraufhin eine einstweilige Verfügung. Das Landgericht Görlitz gab dieser am 30. April statt.

Widerspruch gegen Unterlassungsverfügung

Sebastian Wippel legte daraufhin Widerspruch ein. Nach Angaben des Landgerichtes Görlitz berief er sich auf eine „fehlende Verwechslungsgefahr“ und den „besonderen grundrechtlichen Schutz der politischen Rede“.

Richterin Olga Scheiermann machte in der Verhandlung von Anfang an klar, dass dem Gericht an einem Vergleich gelegen sei. Dem stimmten die beiden Anwälte prinzipiell zu. Sebastian Wippel war nicht vor Ort. Er ließ sich vom Görlitzer Rechtsanwalt Jakob Garten vertreten, er sitzt für die AfD im Görlitzer Stadtrat. Für die Movie Park GmbH war Anwalt Jörg Bange per Video zugeschaltet.

Dass das Logo, das Sebastian Wippel für den Wahlkampf erstellt hatte, dem des Originals deutlich glich, schien unstrittig. Neben der Sächsischen Zeitung hatte damals auch die Westdeutsche Allgemeine Zeitung darüber berichtet. Das Logo ist eingetragen, nach EU-Recht geschützt.

Dass Sebastian Wippel ein zumindest ähnliches für den Wahlkampf verwendete, habe der Movie Park von Gästen, aus der Presse und aus einer Mail aus Görlitz erfahren. Noch bevor es zu den Vergleichsgesprächen kam, bemängelte Jakob Garten, dass in den Gerichtsunterlagen der Absender dieser E-Mail geschwärzt worden sei. „Damit würde mir ein wichtiger substanzieller Baustein für meine Verteidigung fehlen“, sagt er. Jakob Garten sah offenbar eine politische Dimension in der Mail. „Die Frage ist doch: Wer aus Görlitz wollte Sebastian Wippel im Wahlkampf schaden?“, fragte er. Eine Klärung gab es nicht, denn am Ende kam es nicht zu einer Verhandlung.

Kritik an geschwärztem E-Mail-Absender

„Ich kann mir ja vorstellen, dass die Partei in bestimmte Theorien verfällt. Dem Movie Park ist es völlig egal, was in Görlitz vorgeht, wer dort Oberbürgermeister wird“, so Jörg Bange. Seiner Mandantin gehe es ausschließlich darum, dass sie politisch neutral ist und bleibt, nicht mit einer Partei in Zusammenhang gebracht wird – so, wie es die Videos in den sozialen Medien hätten suggerieren können.

Jakob Garten wiederum kritisierte, dass der Begriff Movie Park nicht unbedingt nur mit der Freizeiteinrichtung in Bottrop in Zusammenhang stehen würde. Er befand, dass es sich um eine normale Wortfolge handele, ohne dass damit ein konkretes Unternehmen gemeint sei. Zudem habe sich das Thema mit dem Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl ohnehin erledigt. Außerdem seien, so Jörg Garten, die betreffenden Videos inzwischen längst gelöscht. Dies sei bereits am 28. April passiert.

Blieben noch als Streitpunkte drei ältere Erwähnungen des Begriffes „Movie Park“ auf der Internetseite von Sebastian Wippel. Wenn diese gelöscht beziehungsweise verändert würden, dann konnte sich Jörg Bange einen Vergleich vorstellen. Zu dieser Lösung kam es am Ende auch. Bis kommenden Montag, so die Auflage des Gerichtes, soll die Wortfolge entfernt werden.

Verfahren endgültig beendet

Mit dem Vergleich ist das Verfahren jetzt endgültig beendet. Die Unterlassung bleibt aber weiter angedroht, den Streitwert legte Richterin Olga Scheiermann auf 30.000 Euro fest. Rechtsanwalt Jakob Garten schien das zu hoch, er wollte sich vorbehalten, dagegen in Einspruch zu gehen.

Sebastian Wippel kommentiert den Ausgang des Gerichtstermins gegenüber der SZ so: „Wir haben damit den letzten unwürdigen Akt einer künstlichen Empörung, die im Wahlkampf von Team Ursu per Social Media gezielt initiiert wurde, um gute Ideen zu torpedieren, gütlich beigelegt.“ Es sei Zeit, nach vorn zu sehen.

Statt mit „Movie Park“ wirbt er nun wieder mit einem per künstlicher Intelligenz hergestellten Bild – allerdings als „Görlitzer Filmerlebnispark“.