Schläge, Tritte, Raub – vier junge Männer aus Taucha in Eilenburg vor Gericht
Den Angeklagten werden vor allem Gewaltstraftaten vorgeworfen. Die sollen sie einzeln und in wechselnden Gruppierungen begangen haben. Dass dabei politische Gesinnung eine Rolle gespielt haben könnte, streiten sie ab.
Der schwerste Vorfall, der am Eilenburger Amtsgericht im Prozess gegen vier Heranwachsende aus Taucha verhandelt wird, betrifft nur den 19-jährigen Sandy (alle Namen der Beschuldigten geändert). Anfang Mai soll er am Jugendklub in Taucha sein Opfer krankenhausreif geschlagen haben.
Sandy ist Kampfsportler, betreibt MMA (Mixed Martial Arts). Laut Anklage soll Sandy bei der Attacke äußerst brutal vorgegangen sein. Sein Opfer musste wegen einer gebrochenen Augenhöhle operiert werden. Der Beschuldigte streitet den Vorwurf nicht ab. Warum er den Mann zusammengeschlagen und -getreten hat, sagt er nicht. Sein Verteidiger spricht von einem vorangegangenen und dann eskalierten Streit in einem Chat.
Bei vielen der anderen insgesamt elf Tatvorwürfen liegen die Dinge am ersten Prozesstag weniger klar. Das liegt daran, dass die Angeklagten oder deren Verteidiger entweder nichts dazu sagen. Oder sie gestehen, allerdings in einer anderen, für sie günstigeren Version als die, die in der Anklage steht. Darum geht es:
Zigarettenautomat aufgesprengt
Im Oktober 2023 sollen Benny (20), Tobias (18) und Sandy in Taucha einen Mann überfallen haben. Alle drei waren maskiert, einer schlug das Opfer. Sie nahmen ihm eine 40 Euro teure Mütze, eine Armbanduhr (100 Euro) und zwölf Gramm Marihuana ab.
Noch in derselben Nacht soll Benny, der bei neun der elf verhandelten Straftaten als Allein- oder Mittäter gilt, mit fünf Unbekannten in Taucha einen Zigarettenautomaten aufgesprengt haben. Gut 5000 Euro Sachschaden entstanden, Zigaretten und Tabak im Wert von 1451 Euro wurden geklaut.
Tritte gegen die Köpfe der Opfer
Im März und im Mai 2023 sollen jeweils Benny und Jason gemeinsam zugeschlagen haben. Einmal hätten sie zwei Männer zu Boden gebracht und getreten, auch auf die Köpfe. Bei anderer Gelegenheit hätten sie vier Personen attackiert. Einen davon mit Pfefferspray. Laut Verteidigung sei die Provokation zuerst von den anderen ausgegangen.
Im November 2023 sollen Benny und sechs Unbekannte in einer Straßenbahn zwischen Taucha und Leipzig mit anderen Jugendlichen aneinander geraten sein. Sie hätten die unter anderem als „Zecken“ beleidigt, zum Aussteigen gezwungen und mit einer Krücke und einer Flasche bedroht.
Zehn Tage später soll Benny einen der Beleidigten wegen des Vorfalls in der Straßenbahn in Taucha zur Rede gestellt und erneut bedroht haben. Von der Beleidigung mit der abfälligen Vokabel der rechten Szene für Linke will Benny nichts wissen. Er ordne sich keiner politischen Richtung zu, antwortet er auf Nachfrage des Richters.
Angeblich keine Ahnung von Nazi-Grußformel
Im Februar 2024 soll Benny einen anderen Mann mit ähnlichen Worten beleidigt und schwer verletzt haben. Von politischer Gesinnung will auch Tobias nichts wissen. Der Jüngste der Angeklagten gibt zu, im Februar 2024 in einer Chatgruppe mit knapp zwanzig Mitgliedern „Heil Hitler“ gepostet zu haben.
Auf Nachfrage gibt der 18-Jährige sich naiv. Er habe nicht gewusst, wofür die Grußformel der Nationalsozialisten steht und sich hinterher informiert. Richter Peter Gottschaldt äußert erhebliche Zweifel an der Darstellung.
Schlägerei vor einer Gaststätte
Im Juni dieses Jahres traf die Gewalt von Benny und Tobias einen Mann, der Cannabis rauchend vor einer Leipziger Gaststätte entlangging. Die beiden, die mit anderen in dem Lokal feierten, erinnern sich an den Vorfall, geben aber dem angeblichen Obdachlosen die Schuld. Der habe ihnen einen Joint angeboten. Als sie mehrfach abgelehnt hatten, hätte er seinen dem Jüngeren ins Gesicht geschnippt.
Dann habe die Rangelei begonnen, während der Fremde noch gesagt haben soll, er werde mit dem Messer zustechen. Getreten habe keiner von ihnen, sagt Benny und fügt hinzu: „Man macht das nicht.“
Der Prozess gegen die vier Angeklagten wird am Amtsgericht Eilenburg noch mindestens zwei Tage fortgesetzt, in denen das Schöffengericht mehrere Zeugen anhören will.