Grimmaer Stadtrat lehnt Mandatsrückgabe von Köditz erneut ab – und muss jetzt zahlen

In der Angelegenheit Kerstin Köditz schreitet nun das Landratsamt ein. Am Donnerstagabend verweigerte der Grimmaer Stadtrat der Linken-Politikerin abermals die Rückgabe ihres Stadtratsmandates.

In der Causa Kerstin Köditz muss nun das Landratsamt final entscheiden und eine sogenannte Ersatzmaßnahme vornehmen. Trotz einer zuvor von der Kreisbehörde erlassenen Anordnung verweigerten die Grimmaer Stadträte am frühen Donnerstagabend abermals die Anerkennung des Ablehnungsgrundes ihrer Ratskollegin, auf dessen Grundlage die Linken-Politikerin ihr bei der Kommunalwahl im Juni vergangenen Jahres errungenes Mandat zurückgeben will.

Die langjährige Landtagsabgeordnete, die für die Liste „Grimma zeigt Kante – Für Demokratie vor Ort“ in das städtische Gremium eingezogen war, hatte im Rahmen der konstituierenden Sitzung im vergangenen August als Ablehnungsgrund ihre mehr als zehn Jahre andauernden ehrenamtlichen Tätigkeiten als Kreis- und Stadträtin ins Feld geführt.

Beigeordnete appelliert vor Beschlussfassung an Stadträte

Mit denen, den Tagesordnungspunkt einleitenden Worten „Und täglich grüßt das Murmeltier“ appellierte die jüngste Ratssitzung leitende städtische Beigeordnete Ute Kabitzsch noch einmal an die Stadträte, einen rechtskonformen Beschluss in dieser Angelegenheit zu fassen. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung im August hatten diese dies einstimmig verweigert, ein weiteres Mal Mitte September.

Auch im Rahmen ihrer Dezembersitzung kamen die Grimmaer Stadträte der Aufforderung des Landratsamtes nicht nach und verweigerten Köditz‘ ihren, von der Sächsischen Gemeindeordnung gedeckten Ablehnungsgrund erneut einstimmig bei einer Enthaltung.

Landratsamt wird Ablehnungsgrund nach Lage der Dinge final anweisen

Am Donnerstagabend nun fiel die Abstimmung mit acht Gegen- zu vier Pro-Stimmen bei fünf Enthaltungen zwar deutlich weniger eindeutig aus. Unter dem Strich steht aber die erneute Nichtanerkennung des Ablehnungsgrundes.

Nach Lage der Dinge wird das Landratsamt in einem finalen Schritt die Anerkennung von Köditz‘ Ablehnungsgrund anweisen, womit der Weg für deren Listenkollegen Jonas Siegert (FDP), an ihrer Stelle in den Stadtrat einzuziehen, frei wäre. Für die Stadt wiederum ist das Prozedere mit einer Zahlungsaufforderung seitens der Kreisbehörde in Höhe von knapp 200 Euro verbunden.

CDU-Stadtrat plädiert für Überarbeitung der Gemeindeordnung

Zu jenen vier Stadträten, die am Donnerstag für die Anerkennung von Köditz‘ Ablehnungsgrund votierten, gehört Ralf Kühne (CDU). „Ich bin der Meinung, wir haben dreimal ein politisches Zeichen gesetzt und hätten uns jetzt den rechtlichen Gegebenheiten beugen sollen“, so der Grimmaer Rechtsanwalt.

„Ich plädiere aber grundsätzlich dafür, die sächsische Gemeindeordnung dahingehend zu überarbeiten, dass es zukünftig erschwert werden sollte, ein Stadt- beziehungsweise Gemeinderatsmandat zurückzugeben. Zudem sollte man hinterfragen, ob es einem amtierenden Bürgermeister weiterhin möglich sein sollte, sich zur Kommunalwahl aufzustellen und mittels seines politischen Gewichts einer bestimmten Partei oder Wählervereinigung Stimmen zuzuführen.“

Auch Markranstädt muss 200 Euro an Landkreis überweisen

So geschehen ist dies bei der jüngsten Kommunalwahl in Markranstädt. Dessen parteiloses Stadtoberhaupt Nadine Stitterich war im Vorjahr auf der Liste der Freien Wähler Markranstädt angetreten und in das dortige Stadtparlament eingezogen. Als Grund für die Ablehnung ihres Stadtratsmandates führte Stitterich ihr Bürgermeisteramt an, das es ihr verwehre, zugleich Stadträtin zu sein.

Ein Teil der Markranstädter Räte sah darin eine Wählertäuschung und verweigerte analog zu Grimma mehrfach die Anerkennung des Ablehnungsgrundes. Auch hier musste das Landratsamt final entscheiden – und die Stadt knapp 200 Euro an die Kreisbehörde überweisen.