Neues Disziplinarverfahren gegen AfD-Politiker und Richter Jens Maier
Die sächsische Justizministerin hat ein neues Disziplinarverfahren gegen den AfD-Politiker und Richter im Ruhestand Jens Maier eingeleitet. Maier hätte mit seinem Einsatz in der als rechtsextrem eingestuften AfD-Sachsen ein Dienstvergehen begangen.
Die sächsische Justizministerin Katja Meier (Die Grünen) hat ein weiteres Disziplinarverfahren gegen den AfD-Politiker und Richter im vorzeitigen Ruhestand Jens Maier eingeleitet. Wie das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung mitteilte, liegen zureichende, tatsächliche Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen.
Konkret bestehe der Verdacht, dass sich der ehemalige Richter mit Handlungen und Aussagen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt habe. Er hätte sich auf dem Parteitag der AfD-Sachsen, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde, in ein Parteiamt wählen lassen und in der Bewerbungsrede dafür Äußerungen getätigt, die „nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“ seien.
„Verfassungsfeinde haben nichts in der Justiz oder im Staatsdienst verloren. Jede Richterin und jeder Richter sowie Beamtinnen und Beamte im Dienst des Freistaates Sachsen müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Einhaltung jederzeit eintreten. Das gilt auch, wenn Sie sich im Ruhestand befinden“, sagt die Justizministerin.
Nicht das erste Mal
Maier war einst Richter am Landgericht Dresden und 2020 vom sächsischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft worden. Als er 2021 sein Bundestagsmandat für die AfD verlor, wollte er seinen Anspruch geltend machen und in die Richterrolle zurückkehren.Das Justizministerium hatte dem Wunsch zunächst entsprochen und ihm einen Job an einem sächsischen Amtsgericht zugewiesen, stellte allerdings sehr schnell einen Antrag, ihn in den Ruhestand zu versetzen.
Im Dezember 2022 erklärte das Dienstgericht in Leipzig diese Versetzung für zulässig, mit der Begründung, Maier hätte sich in der Vergangenheit mehrfach rassistisch und herablassen geäußert, etwa als er 2017 in einer öffentlichen Rede von der „Herstellung von Mischvölkern“ sprach. Parallel läuft seit März 2022 ein weiteres, ähnliches Disziplinarverfahren gegen den AfD-Mann, das noch nicht abgeschlossen ist.
BILD Bernhard Schilz 04.06.2024
Disziplinarverfahren in Sachsen – Ex-Richter Maier zitiert SS-Lied auf AfD-Parteitag
Der nächste Nazi-Skandal trifft die AfD. Das sächsische Justizministerium hat ein Disziplinar-Verfahren gegen den ehemaligen Richter und Ex-AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier (62) eingeleitet. Es geht um einen Text aus dem Liederbuch der SS.
Auf dem Landesparteitag der AfD am 25. Mai in Glauchau (Sachsen) wurde Maier in das Schiedsgericht der Partei gewählt. Seine Bewerbungsrede hatte er zuvor mit dem Zitat aus einem 200 Jahre alten Studentenlied von Max von Schenkendorf begonnen: „Wenn alle untreu bleiben, so bleibe ich doch treu …“
Text steht gleich hinter dem Horst-Wessel-Lied
Für das Justizministerium eine Äußerung, „die nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar und eine Anspielung auf die SS ist“, erklärt ein Sprecher. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde eben dieses Lied als „Treuelied“ von Hitlers Schutzstaffel (SS) verwendet. Im SS-Liederbuch stand es an dritter Stelle nach dem Deutschlandlied und dem Horst-Wessel-Lied (avancierte zur Partei-Hymne der NSDAP).
Zudem wirft das Justizministerium Jens Maier vor, sich aktiv in einer vom Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuften Partei zu betätigen, weil er sich in ein Parteiamt wählen ließ.
Justizministerin Katja Meier (44): „Verfassungsfeinde haben nichts in der Justiz oder im Staatsdienst verloren. Jede Richterin und jeder Richter sowie Beamtinnen und Beamte im Dienst des Freistaates Sachsen müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Einhaltung jederzeit eintreten. Das gilt auch, wenn sie sich im Ruhestand befinden.“
Jens Maier war nach seiner Zeit als AfD-Abgeordneter 2022 in den sächsischen Justizdienst zurückgekehrt. Schon Ende desselben Jahres wurde er „zum Schutz der Rechtspflege“ in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Es folgte ein monatelanger Rechtsstreit, den Maier im Oktober 2023 vor dem Bundesgerichtshof verlor.
„Wollte nur meine Treue ausdrücken“
Gegenüber BILD weist Jens Maier die erhobenen Vorwürfe weit von sich. „Ich habe mich nicht hingestellt und ein SS-Lied geträllert, um gewählt zu werden. Ich habe nur einen Satz zitiert, um meine Treue gegenüber der Partei auszudrücken. Im Gegensatz zu denen, die der AfD den Rücken gekehrt haben. Im Übrigen hat selbst Heino dieses alte Studentenlied gesungen.“
Für Maier ist das erneute Disziplinar-Verfahren, das ihm im schlimmsten Fall die Pensionsansprüche kosten könnte, eine klare Drohung: „Es geht darum, insbesondere Beamte, die in der AfD aktiv sind, einzuschüchtern – und ich bin leider der Präzedenzfall.“
Justizministerin Katja Meier erklärte am Dienstag, man werde jedem Verdacht von verfassungsfeindlicher Betätigung im öffentlichen Dienst konsequent nachzugehen.
Tagesspeigel 04.06.2024
Nach Rede auf AfD-Parteitag: Weiteres Disziplinarverfahren gegen Richter Maier
Die sächsische Justizministerin hat ein neues Disziplinarverfahren gegen den AfD-Politiker und Richter im Ruhestand Jens Maier eingeleitet. Man wirft ihm ein Dienstvergehen vor.
Gegen den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten und Richter Jens Maier ist von Amts wegen ein weiteres Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Wie das Justizministerium in Dresden am Dienstag mitteilte, besteht „der konkrete Verdacht, dass der im Ruhestand befindliche Richter sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt hat“. Es lägen „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen“.
Maier wird demnach vorgeworfen, in einer vom Landesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuften Partei aktiv zu sein und damit deren Ziele zu unterstützen, „die nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes vereinbar“ seien. Er habe auf dem AfD-Parteitag für ein Parteiamt kandidiert, sei im Anschluss gewählt worden und habe in seiner Bewerbungsrede mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbare Aussagen getätigt.
„Verfassungsfeinde haben nichts in der Justiz oder im Staatsdienst verloren“, sagte Justizministerin Katja Meier (Grüne). Richter und Beamte im Dienst des Freistaates müssten sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und jederzeit für deren Einhaltung eintreten. „Das gilt auch, wenn Sie sich im Ruhestand befinden.“
Maier war im März 2022 die Tätigkeit als Richter vorläufig verboten und mit Urteil vom Dezember 2022 war seine Versetzung in den Ruhestand für zulässig erklärt worden. Das Dienstgericht des Bundes hatte diese Entscheidung im Zuge der von Maier eingelegten Revision im Oktober 2023 bestätigt. Es sei davon auszugehen, dass Maier in der Öffentlichkeit als nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes stehende Person wahrgenommen werde, hieß es damals.
Maier waren im Verfahren rassistische und abwertende Äußerungen über Jahre zur Last gelegt worden. Ein seit März 2022 parallel laufendes, gerichtliches Disziplinarverfahren ist nach Ministeriumsangaben noch nicht abgeschlossen.