Prozess um rechtsextremen Verlag: Haftstrafen gefordert
Volksverhetzung und NS-Propaganda als Geschäftsmodell: Zwei Männer und eine Frau müssen sich in Dresden für ihre Arbeit im rechtsextremen Verlag „Der Schelm“ verantworten. Nun endet der Prozess.
Dresden.Im Prozess gegen Akteure des rechtsextremen Verlages „Der Schelm“ hat die Bundesanwaltschaft am Donnerstag im Oberlandesgericht Dresden Haft- und Bewährungsstrafen beantragt.
Ein früherer NPD-Politiker soll wegen Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und wegen Volksverhetzung für zwei Jahre und acht Monate in Haft. Der 41-Jährige mit einem umfangreichen Vorstrafenregister war während seiner Bewährungszeit erneut straffällig geworden.
Für eine 38 Jahre alte Frau wurde wegen derselben Anklagepunkte eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung gefordert. Beide sollen für den Vertrieb volksverhetzender und antisemitischer Bücher verantwortlich gewesen sein. Ein 38 Jahre alter Mann, der als Grafiker im Verlag arbeitete, soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten erhalten. Ihm wird Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie Volksverhetzung vorgeworfen.
Laut Anklage machten die drei zwischen 2018 und 2020 mit dem Vertrieb von Büchern einen Umsatz von mehr als 800.000 Euro. Bei einer Durchsuchung im Dezember 2020 hatten die Behörden zudem weitere entsprechende Druckerzeugnisse mit einem Verkaufswert von über 900.000 Euro gefunden und sichergestellt.
Die Bundesanwaltschaft hielt den Angeklagten vor, sie hätten eine antisemitische Gesinnung und eine rassistisch geprägte Weltsicht. Der Verlag sei ein führender Akteur bei der Verbreitung von Hate Speech in Deutschland gewesen. Die drei hätten zwar darauf verwiesen, dass die Schlüsselfigur des Verlages ein inzwischen in Russland untergetauchter Mann gewesen sei. Aber auch sie seien keine Nebendarsteller, sondern elementarer Teil des Verlages gewesen.
Wer Schriften verbreite, die zu Hass und Gewalttaten aufriefen, kündige den gesellschaftlichen Grundkonsens zum friedlichen Zusammenleben, hieß es im Plädoyer der Bundesanwälte. Worte des Hasses könnten zu Taten und zu einem Nährboden für Gewalt werden.
Zwar sei der Tatbestand der Volksverhetzung normalerweise nicht mit finanziellem Gewinn verknüpft. Mit der Verbreitung einer menschenverachtenden Ideologie habe man hier aber gleichzeitig Geld verdienen wollen.
Insgesamt hätten die Beschuldigten rund 34.800 Bücher mit volksverhetzendem Inhalt versandt und im Schnitt 40 Bestellungen pro Tag bearbeitet. Als strafmildernd wertete die Bundesanwaltschaft die Geständnisse der Angeklagten. Der Grafiker kehrte der rechtsextremen Szene den Rücken und befindet sich derzeit in einem Aussteigerprogramm.
Die drei müssen auch mit erheblichen finanziellen Folgen ihres Handelns rechnen. Die Bundesanwaltschaft beantragte die Einziehung ihrer damaligen Entlohnung als Wertersatz zugunsten des Bundes. Im Fall des ehemaligen NPD-Politikers wurde eine Summe von rund 122.000 Euro genannt. Bei dem Grafiker sind es knapp 41.000 Euro und bei der Frau knapp 18.000 Euro. Das Urteil soll am 29. April fallen.
MDR 11. April 2024
Prozess um Neonazi-Verlag „Der Schelm“: Bundesanwaltschaft fordert Haft- und Bewährungsstrafen
Der rechtsextreme Verlag „Der Schelm“ hat jahrelang Tausende Bücher mit Judenhass, Holocaustleugnung und anderen rechtsextremen Inhalten verbreitet, darunter auch Hitlers unkommentierte Ausgabe von „Mein Kampf“. Zwei Männer und eine Frau müssen sich dafür vor dem Oberlandesgericht Dresden verantworten. Der Prozess geht dem Ende zu.
Im Prozess gegen Akteure des rechtsextremen Verlages „Der Schelm“ hat die Bundesanwaltschaft am Donnerstag im Oberlandesgericht Dresden Haft- und Bewährungsstrafen beantragt. Der frühere Leipziger NPD-Politiker Enrico Böhm soll für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Ihm werden die Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung vorgeworfen. Der 41-Jährige mit einem umfangreichen Vorstrafenregister war während seiner Bewährungszeit erneut straffällig geworden.
Für eine 38 Jahre alte Frau wurde auf Basis derselben Anklagepunkte eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung gefordert. Beide sollen für den Vertrieb volksverhetzender und antisemitischer Bücher verantwortlich gewesen sein. Ein 38 Jahre alter Mann, der als Grafiker im Verlag arbeitete, soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten erhalten.
Laut Anklage machten die drei zwischen 2018 und 2020 mit dem Vertrieb von Büchern einen Umsatz von mehr als 800.000 Euro. Bei einer Durchsuchung im Dezember 2020 hatten die Behörden zudem weitere entsprechende Druckerzeugnisse mit einem Verkaufswert von über 900.000 Euro gefunden und sichergestellt.
Verlag „Der Schelm“ führend bei der Verbreitung von Hate Speech
Die Bundesanwaltschaft hielt den Angeklagten vor, sie hätten eine antisemitische Gesinnung und eine rassistisch geprägte Weltsicht. Der Verlag sei ein führender Akteur bei der Verbreitung von Hate Speech in Deutschland gewesen. Die drei hätten zwar darauf verwiesen, dass die Schlüsselfigur des Verlages der inzwischen in Russland untergetauchte Adrian Preißinger gewesen sei. Aber auch sie seien keine Nebendarsteller, sondern elementarer Teil des Verlages gewesen, hieß es von der Bundesanwaltschaft.
Wer Schriften verbreite, die zu Hass und Gewalttaten aufriefen, kündige den gesellschaftlichen Grundkonsens zum friedlichen Zusammenleben, hieß es im Plädoyer der Bundesanwälte. Worte des Hasses könnten zu Taten und zu einem Nährboden für Gewalt werden. Der untergetauchte Verlagschef Adrian Preißinger wird mit internationalem Haftbefehl gesucht.
Verbreitung von NS-Propaganda als Geschäftsmodell
Zwar sei der Tatbestand der Volksverhetzung normalerweise nicht mit finanziellem Gewinn verknüpft. Mit der Verbreitung einer menschenverachtenden Ideologie habe man hier aber gleichzeitig Geld verdienen wollen. Insgesamt hätten die Beschuldigten rund 34.800 Bücher mit volksverhetzendem Inhalt versandt und im Schnitt 40 Bestellungen pro Tag bearbeitet. Als strafmildernd wertete die Bundesanwaltschaft die Geständnisse der Angeklagten. Der Grafiker kehrte der rechtsextremen Szene den Rücken und befindet sich derzeit in einem Aussteigerprogramm.
Die drei müssen auch mit erheblichen finanziellen Folgen ihres Handelns rechnen. Die Bundesanwaltschaft beantragte die Einziehung ihrer damaligen Entlohnung als Wertersatz zugunsten des Bundes. Im Fall des ehemaligen NPD-Politikers wurde eine Summe von rund 122.000 Euro genannt. Bei dem Grafiker sind es knapp 41.000 Euro und bei der Frau knapp 18.000 Euro.
Verteidiger von Matthias B.: „Wollen nichts relativieren“
Der Verteidiger des Grafikers Matthias B. sagte in seinem kurzen Plädoyer: „Wir sind nicht angetreten, um etwas zu relativieren.“ Sein Mandant habe umfassende Aufklärungshilfe geleistet. Das habe die Bundesanwaltschaft auch gewürdigt. Der Verteidiger forderte für B. eine Bewährungsstrafe und die Aussetzung des Haftbefehls.
Für den 17. April sind weitere Plädoyers der Verteidiger und die „Letzten Worte“ der Angeklagten vorgesehen. Das Urteil soll am 29. April fallen.
Sachsennews
Prozess um rechtsextremen Verlag: Haftstrafen gefordert
Volksverhetzung und NS-Propaganda als Geschäftsmodell: Zwei Männer und eine Frau müssen sich in Dresden für ihre Arbeit im rechtsextremen Verlag «Der Schelm» verantworten. Nun endet der Prozess.
Im Prozess gegen Akteure des rechtsextremen Verlages «Der Schelm» hat die Bundesanwaltschaft am Donnerstag im Oberlandesgericht Dresden Haft- und Bewährungsstrafen beantragt.
Ein früherer NPD-Politiker soll wegen Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und wegen Volksverhetzung für zwei Jahre und acht Monate in Haft. Der 41-Jährige mit einem umfangreichen Vorstrafenregister war während seiner Bewährungszeit erneut straffällig geworden.
Für eine 38 Jahre alte Frau wurde wegen derselben Anklagepunkte eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung gefordert. Beide sollen für den Vertrieb volksverhetzender und antisemitischer Bücher verantwortlich gewesen sein. Ein 38 Jahre alter Mann, der als Grafiker im Verlag arbeitete, soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten erhalten. Ihm wird Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie Volksverhetzung vorgeworfen.
Laut Anklage machten die drei zwischen 2018 und 2020 mit dem Vertrieb von Büchern einen Umsatz von mehr als 800.000 Euro. Bei einer Durchsuchung im Dezember 2020 hatten die Behörden zudem weitere entsprechende Druckerzeugnisse mit einem Verkaufswert von über 900.000 Euro gefunden und sichergestellt.
Die Bundesanwaltschaft hielt den Angeklagten vor, sie hätten eine antisemitische Gesinnung und eine rassistisch geprägte Weltsicht. Der Verlag sei ein führender Akteur bei der Verbreitung von Hate Speech in Deutschland gewesen. Die drei hätten zwar darauf verwiesen, dass die Schlüsselfigur des Verlages ein inzwischen in Russland untergetauchter Mann gewesen sei. Aber auch sie seien keine Nebendarsteller, sondern elementarer Teil des Verlages gewesen.
Wer Schriften verbreite, die zu Hass und Gewalttaten aufriefen, kündige den gesellschaftlichen Grundkonsens zum friedlichen Zusammenleben, hieß es im Plädoyer der Bundesanwälte. Worte des Hasses könnten zu Taten und zu einem Nährboden für Gewalt werden.
Zwar sei der Tatbestand der Volksverhetzung normalerweise nicht mit finanziellem Gewinn verknüpft. Mit der Verbreitung einer menschenverachtenden Ideologie habe man hier aber gleichzeitig Geld verdienen wollen.
Insgesamt hätten die Beschuldigten rund 34.800 Bücher mit volksverhetzendem Inhalt versandt und im Schnitt 40 Bestellungen pro Tag bearbeitet. Als strafmildernd wertete die Bundesanwaltschaft die Geständnisse der Angeklagten. Der Grafiker kehrte der rechtsextremen Szene den Rücken und befindet sich derzeit in einem Aussteigerprogramm.
Die drei müssen auch mit erheblichen finanziellen Folgen ihres Handelns rechnen. Die Bundesanwaltschaft beantragte die Einziehung ihrer damaligen Entlohnung als Wertersatz zugunsten des Bundes. Im Fall des ehemaligen NPD-Politikers wurde eine Summe von rund 122.000 Euro genannt. Bei dem Grafiker sind es knapp 41.000 Euro und bei der Frau knapp 18.000 Euro. Das Urteil soll am 29. April fallen.