1.000 Fragen eingereicht: Sachsens Innenminister wirft Linken Missbrauch ihres Fragerechts vor
Die Linken wollen alles wissen zum Thema Meldedaten in Sachsen. Sachsens Innenminister Schuster (CDU) sieht einen Versuch, „die Funktionsfähigkeit der Regierung zu beeinträchtigen“. Die Beschuldigten wehren sich gegen den Vorwurf.
Innenminister Armin Schuster (CDU) hat es abgelehnt, einen Katalog mit 1.090 Fragen zum Umgang sächsischer Behörden mit Meldedaten zu beantworten. Die Regierung sei sich der hohen Bedeutung des in der Landesverfassung verankerten Fragerechts von Abgeordneten bewusst, heißt es in der Antwort auf die Große Anfrage der Linken-Fraktion zum Datenschutz. Sie seien nach bestem Wissen, unverzüglich und vollständig zu beantworten.
Die Mitte Dezember eingereichten Fragen bewerte er jedoch als unzulässig. Der Umfang und der Zeitpunkt kurz vor Weihnachten seien bewusst ausgewählt worden, um die Funktionsfähigkeit der Regierung zu beeinträchtigen, schrieb Schuster.
Die Abgeordnete Antje Feiks hatte im Dezember die Große Anfrage mit dem enormen Bestand an Meldedaten begründet. „Wir wollen herausfinden, wie der Staat unsere Meldedaten nutzt und welche Vorkehrungen er trifft, um sie zu schützen“, erläuterte sie. Bisher fehlten zwar Beispiele für Missbrauch von Meldedaten. Mit der Anfrage wolle sie herausfinden, ob dies auf vorbildlichen Datenschutz zurückzuführen sei oder eine Folge von Unwissen und Intransparenz sei.
Minister: Unangemessen hoher Arbeitsaufwand
Laut Geschäftsordnung des Landtags haben Große Anfragen „Angelegenheiten von erheblicher oder grundsätzlicher politischer Bedeutung“ zum Inhalt. Sie müssen kurz und bestimmt gefasst sein und sind binnen zehn Wochen zu beantworten.
Schuster begründete seine Weigerung, die selbst für Linke ungewöhnlich lange Liste zu beantworten, mit einem unangemessen hohen Arbeitsaufwand. Von den über 1.000 Fragen seien alle Ministerien einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs betroffen.
Rund 1.423 Stellen, darunter Kommunen, Gerichte und Staatsanwaltschaften hätten beteiligt werden müssen, kritisierte Schuster. Allein im Justizministerium wären 292.425 Verfahrensakten mit einem Zeitaufwand von rund 146.200 Arbeitsstunden zu überprüfen.
Linke behält sich rechtliche Schritte vor
Die Linke kritisierte das Vorgehen am Dienstag. „Die Staatsregierung hätte problemlos eine Fristverlängerung beantragen können – diese haben wir bisher bei allen Großen Anfragen zugestanden“, so der Landtagsabgeordnete Marco Böhme laut einer Mitteilung.
Stattdessen habe das Innenministerium zwei Monate lang nichts getan und jetzt mit fadenscheinigen Begründungen die Antwort verweigert. Böhme verweist auf Sachsen-Anhalt, wo die dortige CDU-geführte Regierung eine ähnlich umfangreiche Anfrage beantwortet habe.
„Wir behalten uns weitere – auch rechtliche – Schritte vor, um das durch die Verfassung geschützte Fragerecht des Parlaments gegen Schuster zu verteidigen.“