Erster Freispruch – „Hältst du nicht auf Chemie, dann wünsch ich dir die Pest!“

Der fragwürdige Polizeieinsatz beim Derby im Mai 2022 und die anschließenden Auseinandersetzungen zwischen Fans und Polizei haben unzählige Anklagen mit sich gebracht. In einer der ersten Verhandlungen vor dem Leipziger Amtsgericht gab es nun einen klaren Freispruch. RHK-Mitglied Arthur * war wegen Vermummung angeklagt.

Er soll sich während der Choreografie zu Beginn des Spiels mit einer Strumhaube verummt haben, so die ursprüngliche Sicht der  Leipziger Staatsanwaltschaft. Im Laufe des Verfahrens, das Arthur mit seinem Rechtsanwalt Erkan Zünbül bestritt, stellte sich die Sache komplexer dar als von den Ermittlern angenommen:

Arthurs Vermummung war laut eigener Aussage notwendig, weil ein essenzieller Teil der Choreografie. Diese drehte sich um die Rivalität zum Gegner aus Probtsheida, wünschte in künstlerisch offensichtlich überzeichneter Art und Weise dem Rivalen die Pest an den Hals und hatte ganz offensichtlich eine dystopisch-martialische Überformung.

Weil Arthurs vermeintliche Vermummung somit Teil der Choreo war und er im Anschluss völlig unvermummt an gleicher Stelle das komplette Spiel verfolgte – er also nicht, wie vermutet, seine Identität verschleiern wollte – verlor die Ausgangsargumentation der Staatsanwaltschaft ihre Grundlage.

Stattdessen argumentierte Arthurs Verteidiger u.a. mit der Kunstfreiheit, die selbstverständlich auch auf das Anfertigen und Präsentieren von aufwendigen choreografien angewendet werden kann und ein „spezifisch künstlerisches Schaffen und künstlerisches Wirken gegenüber Eingriffen des Staates schützt“.

Das Gericht und letztlich sogar die Staatsanwaltschaft folgte der Sichtweise der Verteidigung und sprach Arthur am Ende vom Vorwurf der Vermummung frei.

Die Kosten des Verfahrens trägt – wie bei klaren Freisprüchen üblich – die Staatskasse.

Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.


*Name geändert