Protest gegen Beteiligten des Überfalls auf Connewitz
Anwohner*innen in Leipzig-Lindenau haben am Donnerstag gegen einen Schornsteinfeger protestiert, der sich zu einem Termin bei ihnen angekündigt hatte – und 2016 am Angriff auf Connewitz beteiligt war.
„Wir wollen das nicht kommentarlos erdulden“: Nachbarschaft in Lindenau protestiert gegen rechten Schornsteinfeger
Auch acht Jahre nach dem sogenannten Überfall auf Connewitz hallt dieser in Leipzig nach: Am Donnerstagmorgen haben Anwohner*innen aus Lindenau gegen einen Schornsteinfeger protestiert, der sich bei einem Hausprojekt heute zur Begehung angekündigt hatte – und der am 11. Januar 2016 als Teil eines rechten Mobs im linksalternativen Stadtteil Connewitz eingefallen war. Er wurde nach Angaben der Anwohner*innen 2019 wegen schweren Landfriedensbruchs zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Kurz vor 9 Uhr versammelten sich heute ungefähr 50 Menschen vor dem Haus im Leipziger Westen, in dem eine sogenannte Feuerstättenschau anstand. Unter den Anwesenden waren die betroffenen Bewohner*innen und Menschen aus der Nachbarschaft. Sie machten mit Rufen und Plakaten deutlich, dass sie solch einen Schornsteinfeger nicht in ihren Häusern wollen.
Es sei problematisch, dass eine Person, die am Angriff auf Connewitz 2016 beteiligt war, mit behördlichen Befugnissen Zutritt zu Privaträumen eines Hausprojekts erhält, „das als links wahrnehmbar ist“, erklärte ein betroffener Bewohner gegenüber der LZ heute.
Neben dem Schornsteinfeger waren heute das Ordnungsamt und die Polizei vor Ort, um sicherzustellen, dass er Zugang zum Haus bekommt, außerdem ein Anwalt. Denn nachdem in der Nachbarschaft bekannt geworden war, dass es sich bei dem neuen Bezirksschornsteinfeger um einen der Connewitz-Angreifer von 2016 handelt, formierte sich Widerstand im betroffenen Kehrbezirk.
Einige Anwohner*innen versuchten es sogar auf behördlichem Weg, stellten einen Befangenheitsantrag bei der Stadt, der aber abgelehnt wurde. Stattdessen flatterte eine kostenpflichtige Duldungsverfügung mit Ankündigung von unmittelbarem Zwang ein – sollten die Anwohner*innen den Schornsteinfeger beim Termin nicht ins Haus lassen. Zudem stellten die Anwohner*innen einen Eilantrag am Verwaltungsgericht, der ebenfalls abgelehnt wurde.
Die Bewohner*innen beklagten gegenüber der LZ, dass sich die Behörden insgesamt unkooperativ gezeigt hätten, insbesondere die Landesdirektion Sachsen.
Die Begehung und der Protest verliefen ohne Zwischenfälle.