Sexuelle Belästigung in Eschwege: Bundespolizei-Ausbilder muss zahlen

Ein heute 42-Jähriger soll zwei junge Polizeianwärterinnen bei einer Lerngruppenfeier in Eschwege sexuell belästigt haben. Nun muss er 1500 Euro an eines der Opfer zahlen.

Eschwege – Das Verfahren gegen einen Ausbilder der Bundespolizei in Eschwege wegen sexueller Belästigung zweier junger Polizeianwärterinnen ist am Dienstag (18. April) vom Amtsgericht Eschwege unter Vorsitz von Richterin Hennemuth eingestellt worden. Im Zuge dessen muss der heute 42-jährige Angeklagte 1500 Euro als Wiedergutmachung an eine der beiden jungen Frauen zahlen, die er sexuell belästigt haben soll, und die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftrat. Das zweite Opfer, ebenfalls zur Tatzeit Polizeianwärterin, ist inzwischen gestorben. Der Angeklagte ist weiterhin im Polizeidienst, inzwischen an einer Dienststelle in Sachsen.

Angeklagt war der Polizeibeamte, an einem Juliabend 2019 bei einer Lerngruppenfeier auf dem Gelände der Bundespolizei an der Langemarckstraße in Eschwege einer der beiden jungen Frauen mehrmals mit der Hand über den Oberschenkel bis zum Schritt gestreichelt zu haben und zuweilen auch fester zugepackt zu haben, als die junge Frau sich abwenden wollte. Später habe er seine Hand unter ihr T-Shirt gesteckt und über ihren nackten Rücken gestrichen und in ihren Hosenbund gefasst. Beinahe identisch sollen seine Zudringlichkeiten bei der zweiten inzwischen verstorbenen Auszubildenden gewesen sein. Vorher habe der Mann viel über Sex geredet.

Sexuelle Belästigung bei der Bundespolizei in Eschwege: Opfer will mit Vorfall abschließen

Gleich zu Beginn der gestrigen Hauptverhandlung hatte der Anwalt der Nebenklägerin Christoph Jahrsdörfer eine Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen. Seine Mandantin, die aufgrund des Vorfalls vor vier Jahren den Polizeidienst verlassen hatte, habe kein Interesse an einer weiteren Strafverfolgung, „sondern wolle damit abschließen“. Dem Vorschlag folgt auch der Anwalt des Polizisten, Johann Peter. Sein Mandant habe keine Rachegelüste, sei aber durch das Verfahren „schwer belastet“ und wolle seinen Dienst als „ausgezeichneter Beamter“ fortsetzen können.

„Eine Einstellung des Verfahrens nach §153a StPo ist schwer genug für ihn“, sagte Peter. „Er ist unschuldig.“ Die Nebenklägerin habe sich in „unendlich viele Widersprüche“ bei ihren Aussagen verwickelt, daher habe man auch ein aussagepsychologisches Gutachten anfertigen lassen und gegen sie Strafanzeige wegen „falscher Verdächtigungen“ gestellt. Seiner Ansicht nach diene die Einstellung des Verfahrens nur der Nebenklägerin, weil sie der Befragung als Hauptbelastungszeugin nicht standhalten würde. Die Staatsanwältin, die der Einstellung nur zögerlich zugestimmt hatte, sagte, dass es in den Ermittlungsakten reichlich weitere Zeugen und Beweise für die Übergriffe gebe.

Nicht vorbestraft nach Paragraf 153a

Wird ein Verfahren nach Paragraf 153 A eingestellt, erfolgt für den Angeklagten kein Eintrag in das Bundeszentralregister. Er/sie ist somit nicht vorbestraft. Die Einstellung des Verfahrens schließt eine besondere Schwere der Schuld aus und ist mit Auflagen wie Geldzahlungen an Opfer oder gemeinnützige Organisationen verbunden.


14.10.2022  Stefanie Salzmann HNA

Prozess gegen Polizeiausbilder wegen sexueller Belästigung vertagt – Opfer nicht verhandlungsfähig

Der für Donnerstag angesetzte Prozess gegen einen Ausbilder der Bundespolizei in Eschwege, der zwei Polizeischülerinnen sexuell belästigt haben soll, musste vertagt werden. Die Hauptbelastungszeugin ist derzeit nicht verhandlungsfähig.

Eschwege – Der Prozess gegen einen heute 41-Jahre alten Ausbilder des Bundespolizei- und -fortbildungszentrums in Eschwege wegen sexueller Belästigung zweier Polizeischülerinnen musste am gestrigen Donnerstag vertagt werden. Eine Hauptbelastungszeugin war nach Angabe der Vorsitzenden Richterin Hennemuth nicht verhandlungsfähig, die zweite junge Frau ist inzwischen verstorben.

Beschuldigt wird der Angeklagte, die beiden jungen Frauen am Abend und in der Nacht vom 11. auf den 12. Juli 2019 bei einer Lerngruppenfeier auf dem Gelände der Bundespolizei an der Langemarckstraße in Eschwege sexuell belästigt zu haben. Laut Anklageschrift habe der damals 39-jährige Ausbilder auf der Feier am späten Abend noch mit einigen Auszubildenden auf einer Bank an der Bierzeltgarnitur gesessen und zu diesem Zeitpunkt bereits über Sexualität gesprochen, wie beispielsweise, dass Leistungssportler sexuellen Ausgleich bräuchten und dass jeder seine sexuellen Vorlieben und Neigungen ausleben dürfen müsste.

Eine der jungen Polizeischülerinnen wurde von ihm zu fortgeschrittenen Abend aufgefordert, sich neben ihn auf die Bank zu setzen, dann habe der Mann ihr über den Oberschenkel gestrichen und zuweilen auch fester dabei zugepackt und seine Hand Richtung ihres Schrittes geführt. Als die Polizeischülerin in Abwehrhaltung gegangen sei, habe er die Hand unter ihren Pullover gesteckt und über ihren nackten Rücken gestreichelt, wobei er auch zeitweise seine Hand in ihre Hose steckte, um ihr Gesäß anzufassen. Zunächst habe sich die Polizeischülerin geekelt, später sei sie in einen Angst- und Schockzustand gefallen. „Der Beschuldigte nahm die Belästigung billigend in Kauf“, heißt es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Kassel.

Bei dem zweiten Opfer des Mannes spielte sich die Tat, die sich am selben Abend auf derselben Veranstaltung ereignete, ähnlich ab. Auch ihr habe er – es war inzwischen kurz nach Mitternacht – die Hand auf den Oberschenkel gelegt und diesen gestreichelt und gepackt, und ihr später unter dem Pullover über den Rücken gestreichelt und in ihre Hose an ihr Gesäß gefasst.

Gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hatte der Beschuldigte seinerzeit Einspruch eingelegt. Ein neuer Verhandlungstermin gegen den Mann ist für Freitag, 27. Januar 2023 um 9.30 Uhr im Amtsgericht Eschwege angesetzt.