Linksextreme Gewalt – Prozess gegen Lina E.: Plädoyers der Verteidigung erwartet

Geht es nach der Bundesanwaltschaft, soll Lina E. für Attacken auf Neonazis acht Jahre lang ins Gefängnis. Die Verteidigung der Leipziger Studentin und ihrer Mitangeklagten hält viele der Vorwürfe für konstruiert. Am Mittwoch beginnen die Anwältinnen und Anwälte ihre Plädoyers.

Im Prozess gegen vier mutmaßliche Linksextremisten um die Leipziger Studentin Lina E. soll die Verteidigung am Mittwoch mit ihren Plädoyers beginnen. Den Angeklagten aus Leipzig und Berlin werden Übergriffe auf vermeintliche und tatsächliche Rechtsextreme vorgeworfen. Die Attacken sollen sie aus einer kriminellen Vereinigung heraus geplant und durchgezogen haben – angeführt von Lina E. und ihrem untergetauchten Lebensgefährten. Gegen ihn und gegen weitere mutmaßliche Gruppenmitglieder laufen noch Ermittlungen.

Erwartet wird vor dem Oberlandesgericht Dresden (OLG) am Mittwoch eine scharfe Erwiderung auf den Schlussvortrag der Bundesanwaltschaft. Diese hatte für Lina E. eine Haftstrafe von acht Jahren gefordert, auch ihre Mitangeklagten sollen demnach ins Gefängnis. Die Anwältinnen und Anwälte hatten in dem seit Herbst 2021 laufenden Verfahren aber immer wieder die Stichhaltigkeit der Beweise angezweifelt. Sie halten insbesondere den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung für konstruiert und sprechen von einem „politisierten Verfahren“.

Autonome drohen mit Gewalt – Generalstaatsanwaltschaft ermittelt

In dem Prozess geht es um insgesamt sechs Überfälle in Sachsen und Thüringen zwischen 2018 und 2020. Lina E. war Ende 2020 festgenommen worden und sitzt seither als einzige der Angeklagten in Untersuchungshaft. Das Urteil vor dem Staatsschutzsenat des OLG wird am 10. Mai erwartet.

Insbesondere für den Samstag nach dem Urteil hat die radikale Linke Proteste angekündigt. Unter anderem wird bundes- und europaweit für eine Demonstration in Leipzig geworben. Neben den Aufrufen kursieren auch Androhungen von Sachbeschädigungen. Die Polizei in Leipzig bereitet sich auf einen Großeinsatz vor – und die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ermittelt wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.