Sachsens Innenministerium weigert sich Sturmgewehre zurückzugeben

Weil der Waffenhersteller Haenel vor Gericht einen Patentstreit verlor, muss er ein Sturmgewehr zurückrufen. Die sächsische Polizei will die Waffen aber nicht abgeben.

Im Patentstreit um das Sturmgewehr CR 223 weigert sich das sächsische Innenministerium, die Waffen an den Hersteller zurückzugeben. Das teilte das Innenministerium am Donnerstagmorgen bei Twitter mit. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zwar entschieden, dass der Hersteller Haenel die Gewehre von den „gewerblichen Kunden“ zurückrufen und vernichten muss. Das Innenministerium vertritt aber die Rechtsauffassung, dass die sächsische Polizei kein „gewerblicher Kunde“ sei.

„Anders als behauptet, wird die Polizei ihre Dienstgewehre weder vernichten noch ersatzlos zurückgeben“, zitierte das Innenministerium Minister Armin Schuster (CDU) in dem Tweet. Auch Landespolizeipräsident Jörg Kubiessa erklärte, dass er keine Veranlassung für diesen Schritt sehe: „Mir als Landespolizeipräsident ist es wichtig, dass unsere Kolleginnen und Kollegen weiter in der Lage sind, in lebensbedrohlichen Einsatzlagen solche Waffen einsetzen können.“ Man werde weiter darum kämpfen, diese Waffen einzusetzen.

Kubiessa betonte, dass man in Gesprächen mit dem Hersteller Haenel sei. Der weitere Umgang mit den Waffen sei dabei Gegenstand: „Ich habe keinen Termin, keine Überlegungen, keine Absicht, die Waffen irgendjemandem zu geben.“

Die sächsische Polizei hatte für einen Millionenbetrag insgesamt 2300 Sturmgewehre bei Haenel bestellt. Bisher wurden rund 2200 geliefert und sind unter anderem bei Spezialeinheiten im Einsatz.