Doppelt so viele Anträge in Leipzig – Bis zu 21.000 Haushalte könnten Hilfe bekommen

Am 1. Januar ist die größte Wohngeldreform seit langem in Kraft getreten. Wohngeldbezieher können mit einer Verdoppelung ihrer Hilfe rechnen. Außerdem können auch mehr Menschen Geld erhalten. Im Sozialamt wurden extra 30 neue Stellen geschaffen.

Leipzig. Die Stadtverwaltung rechnet in den nächsten Tagen und Wochen mit einer Flut von neuen Wohngeldanträgen. Denn zum 1. Januar wurde bundesweit das sogenannte „Wohngeld Plus“ eingeführt, das den Kreis der Berechtigten deutlich erhöht und unter anderem eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthält. Die Abteilung Wohngeld des Leipziger Sozialamtes rechnet mit einer Verdreifachung der Antragsberechtigten und hat 30 neue Stellen geschaffen, um die Anträge zügig zu bearbeiten.

Wohngeldformel wurde angepasst

Im Sozialamt steigen schon seit zwei Monaten die Anträge auf Wohngeld deutlich an. „Im Schnitt hatten wir im vergangenen Jahr pro Monat rund 1700 Anträge“, sagt Robert Nitzsche, Abteilungsleiter Wohngeld im Sozialamt. „Im November und Dezember waren es bereits rund 2400. Das ist ein starker Anstieg.“ Nach einem Referentenentwurf des Bundes könne es zu einer Verdreifachung der berechtigten Haushalte kommen. In Leipzig könnte die Zahl der aktuell rund 6050 berechtigten Wohngeld-Haushalte auf rund 21.000 ansteigen.

Wer Anspruch auf das neue „Wohngeld Plus“ hat, wird mit Hilfe einer angepassten Wohngeldformel berechnet, in die auch eine Heizkosten- und eine Klimakomponente einfließen. Berücksichtigt wird auch die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe der Miete und das verfügbare Einkommen. „Deshalb kann man nicht pauschal sagen, ab welchem Einkommen und ab welcher Wohnungsgröße Wohngeld gezahlt wird“, betont der Abteilungsleiter. „Aber grundsätzlich gilt: Wer über ein Einkommen verfügt, mit dem er gerade so über die Runden kommt, kann das neue ,Wohngeld Plus’ erhalten.“

Wohngeld-Summe steigt auf mindestens 60 Millionen Euro

Das Sozialamt geht davon aus, dass viele Leipziger bislang gar nicht wussten, dass sie Anspruch auf Wohngeld haben. Dies werde sich jetzt ändern, heißt es. Auch Leipziger, die bereits Wohngeld beziehen, könnten jetzt mit mehr Geld rechnen.

Im vergangenen Jahr betrug bundesweit das durchschnittlich gezahlte Wohngeld 180 Euro – jetzt wird mit einem Anstieg auf 370 Euro pro Monat gerechnet. Während die Wohngeldbehörde Leipzig im Jahr 2022 insgesamt 15,1 Millionen Euro an Wohngeldberechtigte überwiesen hat, geht man jetzt davon aus, dass diese Summe auf mindestens 60 Millionen Euro klettern wird. Da das Geld je zur Hälfte von Bund und Land bereitgestellt wird, belastet dies die Stadtkasse nicht. Das Leipziger Rathaus muss jedoch die Sachkosten tragen – also zum Beispiel die 30 kurzfristig eingerichteten neuen Stellen.

Trotz der zusätzlichen Stellen dürfte es zu längeren Bearbeitungszeiten bei Wohngeld-Anträgen kommen. „Wenn die Anträge bis zum 31. Januar bei uns eingehen, dann gilt unser Bescheid rückwirkend zum Jahresbeginn“, so der Abteilungsleiter. „Auch wenn der Antrag erst später beschieden wird.“ Anträge, die Ende Februar eingehen, würden rückwirkend ab Februar beschieden.

Anträge können online gestellt werden

Wer vorab wissen will, ob er einen Anspruch auf die Hilfe hat, kann dies im Internet mit einem Wohngeldrechner herausfinden – zum Beispiel mit der Wohngeldabfrage/Land Berlin. Auch der Wohngeldantrag kann online unter https://amt24.sachsen.de gestellt werden. Alle erforderlichen Unterlagen, wie der Mietvertrag sowie Nachweise über Einkommen und Mietzahlungen, können online eingereicht werden. Wer ein Wohngeldantrag online stellen möchte, benötigt ein persönliches Amt24-Servicekonto. Dieses Servicekonto kann unter https://amt24.sachsen.de/registrierung selbst eingerichtet werden.

„Darüber hinaus kann der Wohngeldantrag auch persönlich in der Wohngeldbehörde in der Prager Straße 21 eingereicht werden“, sagt Nitzsche. „Vordrucke für die Antragstellen können online abgerufen werden oder in den Bürgerbüros und der Abteilung Wohngeld persönlich abgeholt werden. Eine persönliche Vorsprache ist jedoch nicht erforderlich.“