Dresdner Stadtrat und früherer Rechtsanwalt Frank Hannig ist pleite

Zuletzt war Frank Hannig (https://www.soli-antifa-ost.org/zwischenstand-03-22/) gar nicht mehr zu seinen Prozessen erschienen. Er nehme sich eine Auszeit, hieß es. Nun stellt sich heraus: Der Ex-Anwalt ist insolvent.

Frank Hannig redet im März 2022 als Vertreter der Freien Wähler im Dresdner Stadtrat. Damals war noch Anwalt. Jetzt ist er keiner mehr und pleite.

Der in Dresden bekannte Ex-Strafverteidiger und Stadtrat Frank Hannig (Freie Wähler) ist pleite. Das gab das Amtsgericht Dresden am Dienstag bekannt. Der 52-Jährige hat damit keinen Zugriff mehr auf sein Vermögen. Er darf auch keine Rechnungen mehr einfordern oder Zahlungen entgegennehmen. Das obliegt fortan allein dem vom Gericht eingesetzten Insolvenzverwalter, einem anderen Dresdner Rechtsanwalt.

Eine Restschuldbefreiung wurde Hannig in Aussicht gestellt, sollte er den Pflichten eines Schuldners im Insolvenzverfahren nachkommen und keine sonstigen Gründe wie Straftaten dagegen stehen.

Letzteres aber könnte durchaus passieren, denn gegen Hannig läuft ein Strafverfahren. Das hatte zuletzt sein Anwalt und Kanzleikollege Ronald Mayer bestätigt. Nach Informationen von Sächsische.de geht es um Ermittlungen, die bereits im Frühjahr 2021 zur Durchsuchung von Hannigs Kanzlei und Privatwohnung geführt hatten. Damals gab es einen unbestätigten Geldwäsche-Verdacht, laut Hannig allerdings gegen einen seiner Mandanten.

Hannigs Kanzleiseite im Internet ist bereits ohne Impressum. Der letzte Eintrag auf seiner Facebook-Seite datiert vom 1. Dezember. Darin geht es um eine Rede von ihm auf dem Marktplatz in Lutherstadt Wittenberg, in der er betont, man könne „diese Regierung und ihren ständigen Pfusch und Betrug nicht mehr akzeptieren“.

Hannig kam einfach nicht mehr zu seinen Prozessen

Anfang November war bekannt geworden, dass Hannig, der für die Freien Wähler im Dresdner Stadtrat sitzt, schon seit dem 5. Oktober kein zugelassener Rechtsanwalt mehr ist. Gegenüber Sächsische.de hatte Hannig seinerzeit gesagt, er selbst habe seine Zulassung aus gesundheitlichen Gründen abgegeben. Er nehme sich eine Auszeit von ein bis drei Jahren. Die Rechtsanwaltskammer Sachsen hatte das Ausscheiden des Verteidigers aus ihren Reihen bestätigt, zu den Umständen aber geschwiegen.

Zuletzt war Hannig vor gut einem Monat damit aufgefallen, dass er einem Prozess um Menschenhandel und Zwangsprostitution vor dem Landgericht Dresden einfach ferngeblieben war. Einer der in diesem Verfahren Angeklagten war sein Mandant. Am 10. Oktober platze ein Diebstahlprozess am Amtsgericht gegen vier Angeklagte. Grund war auch hier das unangekündigte Fehlen Hannigs. Er hatte weder seinen Mandanten noch das Gericht über seinen Ausstieg informiert.

Hannig ist über Dresdens Grenzen hinaus bekannt. Er arbeitete als Verteidiger im Prozess um die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, sprach bei Versammlungen von Pegida und betrieb mit Ex-MDR-Moderator Peter Escher die wirtschaftlich ebenfalls gescheiterte Ratgeberfirma Escherhilft.de.

Alexander Schneider 21.11.2022

Prostitutionsprozess: Probleme nach Abgang von Strafverteidiger Frank Hannig

Mit dem rätselhaften Abgang von Verteidiger Frank Hannig haben sich die Probleme in einem Dresdner Prostitutionsprozess verschärft. Jetzt steht das ganze Verfahren auf dem Spiel.

Ein Foto vom Prozessauftakt am 14. Januar 2021 am Landgericht Dresden. Wachtmeister bringen den Hauptangeklagten zu seinem Platz. Der 34-Jährige sitzt seit mehr als drei Jahren in Untersuchungshaft, nun ist einer seiner Verteidiger ausgeschieden.

Es geht um Menschenhandel und Zwangsprostitution und um einen schillernden Dresdner Juristen, den ehemaligen Strafverteidiger Frank Hannig. Seit fast zwei Jahren verhandelt das Landgericht Dresden gegen drei Angeklagte, die zahlreiche junge Frauen aus Bulgarien gezielt nach Dresden gelockt und in ihren Etablissements teilweise gegen ihren Willen sexuell ausgebeutet haben sollen.

Inzwischen wurde an rund 40 Tagen verhandelt. Doch jetzt könnte die Hauptverhandlung platzen. Anlass ist der rätselhafte Abgang eines Pflichtverteidigers, der den Hauptangeklagten vertritt: der ehemalige Dresdner Rechtsanwalt Frank Hannig.

Erst am 2. November wurde bekannt, dass Hannig, der für die Freien Wähler im Dresdner Stadtrat sitzt, schon seit dem 5. Oktober kein zugelassener Rechtsanwalt mehr ist. Gegenüber Sächsische.de hatte Hannig gesagt, er selbst habe seine Zulassung aus gesundheitlichen Gründen abgegeben. Die Rechtsanwaltskammer Sachsen bestätigte das Ausscheiden des Verteidigers, schwieg aber zu den Umständen. Doch selbst wenn es stimmt, dürfte Gesundheit wohl nicht Hannigs einziges Motiv gewesen sein.

Hannig hatte gesagt, er nehme sich eine Auszeit von ein bis drei Jahren. Er werde nicht mehr als Rechtsanwalt arbeiten. Seine Mandanten würden jedoch keine Nachteile erleiden, er lasse niemanden im Stich. Der 52-Jährige, der als Pegida-Anwalt, umstrittener Verteidiger eines rechtsextremen Mörders oder mit provokanten Selfi-Videos bundesweite Bekanntheit erzielte, sagte, er wolle ein Buch schreiben und sein Geld als Influencer verdienen. Laut „Bild“ soll er auch seine Kanzlei längst verkauft haben.

In der realen Welt der Dresdner Justiz sieht der Abgang Hannigs anders aus. Am 10. Oktober platze ein Diebstahlsprozess am Amtsgericht gegen vier Angeklagte. Grund war das unangekündigte Fehlen Hannigs. Er hatte weder seinen Mandanten noch das Gericht über seinen Ausstieg informiert. Erst wegen dieser Turbulenzen will selbst Verteidiger Bert Albrecht, er vertritt einen anderen der vier Angeklagten, erfahren haben, dass sein Kollege Hannig kein Rechtsanwalt mehr ist. Das ist bemerkenswert, weil Albrecht in dem Prostitutionsprozess am Landgericht gemeinsam mit Hannig den Hauptangeklagten verteidigt.

Kein Kontakt zum Mitverteidiger?

Albrecht wurde erst im Januar 2022 als zweiter Verteidiger für den Hauptangeklagten beigeordnet, als das Verfahren schon ein Jahr lief. Der Prozess sollte abgesichert werden. Damals hatte Albrecht dem Gericht zugesichert, er sei in das Mandat ausreichend eingearbeitet.

Doch am 2. November änderte sich das plötzlich, und der Grund ist Hannigs auch in diesem Prozess unangekündigter Abtritt. Albrecht beantragte nun überraschend, die Hauptverhandlung auszusetzen – also in anderen Worten: zu beenden und neu anzufangen. Sein Mandant könne von ihm allein nicht angemessen verteidigt werden. Mit Hannig sei vereinbart gewesen, „arbeitsteilig“ zu verteidigen. Das sei nun nicht mehr möglich, so Albrecht, er habe den Kollegen wochenlang nicht erreichen können. Die Kammer möge daher, sollte sie den Prozess nicht abbrechen, Zeugenvernehmungen des ersten Jahres wiederholen. Das würde etwa heißen, dass Geschädigte aus Bulgarien erneut für eine Vernehmung geholt werden müssen.

Hannig an vier von 16 Prozesstagen anwesend

Doch das Gericht entschied anders und wies den Antrag zurück: Albrecht habe zugesichert, für eine Verteidigung eingearbeitet zu sein. Hannigs Ausscheiden sei daher keine neue Situation. Von allen 16 Sitzungstagen in diesem Jahr bis September sei Hannig gerade viermal anwesend gewesen. Albrecht habe praktisch alleine bestritten. Die Richter bezweifeln auch, dass Hannig für Albrecht nicht erreichbar, ihm sogar dessen Adresse unbekannt sei, denn Albrechts Sozietät vertrete Hannig als Pflichtverteidiger.

Albrechts Kanzlei-Kollege Ronald Mayer bestätigte gegenüber der SZ, den Mandanten Hannig in einem Strafverfahren zu vertreten. Zum Verfahren selbst machte der Strafverteidiger jedoch keine näheren Angaben. Nach SZ-Informationen geht es um Ermittlungen, die bereits im Frühjahr 2021 zur Durchsuchung von Hannigs Kanzlei und Privatwohnung geführt hatten.

Damals gab es einen unbestätigten Geldwäsche-Verdacht, laut Hannig gegen einen seiner Mandanten. Inzwischen wird klarer, dass offenbar Hannig selbst der Beschuldigte ist. Und das wiederum wäre ein triftiger Grund, dem Entzug einer Rechtsanwaltszulassung mit einer freiwilligen Rückgabe zuvorzukommen.

Verteidiger Albrecht nimmt die Ablehnung seines Antrags nicht hin. Sein Mandant habe in dieser Situation keine Aussicht auf ein faires Verfahren, sagte er am Dienstag, erinnerte an die Fürsorgepflicht des Gerichts – und beantragte für seinen Mandanten die gesamte Kammer aus Besorgnis der Befangenheit abzulehnen: „Theoretisch ist das alles schön, was die Kammer sagt, aber praktisch nicht umsetzbar.“ In diesem Jahr rechnet niemand mehr mit einem Urteil.


Ulrich Wolf 06.08.2016

Escher ist nun selbst in Not

Der bekannte Medienmann hat für seine Internetfirma „Escher hilft GmbH“ Insolvenz beantragt, ohne das mit seinem Geschäftspartner abzustimmen.

Als der Fernsehmoderator Peter Escher, 62, sich Ende April 2015 auf den Weg zu einem Notar in Leipzig machte, war er voller Optimismus: Die Idee, mit www.escherhilft.de ein Internetportal aufzubauen, das Menschen in Not rechtlich zur Seite steht, sollte der Gerechtigkeit dienen – und seinem Lebensunterhalt.

Sein Partner dafür war der Dresdner Rechtsanwalt Frank Hannig, 46, der zum Beispiel einen Chef des unter Betrugsverdacht stehenden Dating-Portals Lovoo verteidigt oder einen der Männer vertritt, die einen psychisch kranken Flüchtling in Bürgerwehr-Manier in Arnsdorf an einen Baum fesselten. Für einige Monate war er Treuhänder des Pegida-Vereinskontos.

Mit diesem Anwalt ging Escher also am 28. April 2015 in ein Leipziger Notariat und gründete dort die Escher hilft GmbH. Beide fungierten als gleichberechtigte Geschäftsführer und Gesellschafter. Die neue Firma sollte Internetseiten „mit Inhalten zu allgemeinen Lebensfragen“ betreiben, „allgemeine Lebensberatung“ anbieten sowie internetbasierte Filme produzieren.

Im vergangenen Herbst ging‘s los. Eschers Büro liegt gleich neben dem von Hannig nahe der Dresdner Frauenkirche. Der Anwalt wirbt mit dem Slogan: „Persönlichkeit + Strategie + Erfolg.“

Zumindest bei der Escher hilft GmbH hat das nicht funktioniert. Der Journalist teilt in einer am Freitagabend versendeten Erklärung mit, das Internetportal sei „von Beginn an auf ein durchweg positives Echo“ gestoßen; dann aber seien die Kosten wesentlich höher gewesen als die Einnahmen. Er, Escher, habe deshalb die Reißleine ziehen müssen und Insolvenz angemeldet. Das sei der schwerste Schritt in seinem 40-jährigen Berufsleben gewesen.

Sein Partner Hannig reagiert gut eine Stunde später und teilt seinerseits mit, der Antrag sei ohne Absprache mit ihm erfolgt. Escher habe vor allem dafür gestanden, kostenlos für andere Menschen da zu sein. Dies vereinbare sich aber nur schwer mit einem normalen Geschäft.

„Unsere Gesellschaft ist schließlich nicht der öffentlich-rechtlich finanzierte Rundfunk. Wir müssen versuchen, Geld zu verdienen.“

Escher wiederum betont, vor allem Hannig sei für den kaufmännischen Teil der gemeinsamen Firma zuständig gewesen. „Nicht umsonst habe ich mir einen Partner mit unternehmerischer und juristischer Erfahrung gesucht. Dachte ich.“

Zudem sei er mit Hannigs Firmenstrategie nicht einverstanden. „Eine weitere Zusammenarbeit ist daher undenkbar“, formuliert Escher. Sein Ex-Partner betont, er halte daran fest, aus der Escher hilft GmbH ein „modernes Legal-Tech-Unternehmen“ machen zu wollen. Deshalb werde er prüfen, ob der von Escher „im Alleingang“ gestellte Insolvenzantrag wirksam sei und „Rechtswirkung entfaltet“.