Hitlerbild und Waffen im Wohnzimmer: Wie geriet der Crimmitschauer ins Visier der Ermittler?
Der 30-jährige Mann aus Crimmitschau, bei dem das Landeskriminalamt am Mittwoch Waffen und NS-Devotionalien gefunden hat, ist kein Unbekannter. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem „hartnäckigen rechtsextremen Szenetäter“.
Foto zeigt Crimmitschauer in Waffen-SS-Uniform
Laut „Freie Presse“ vorliegenden Informationen hatte das Amtsgericht Zwickau in der vergangenen Woche einer von der Staatsanwaltschaft beantragten Hausdurchsuchung bei dem Mann zugestimmt. Er war ins Visier der Ermittler geraten, weil er Mitglied einer 32-köpfigen und rechtsgerichteten Chatgruppe im Internet war und dort Fotos von sich mit klarer politischer Aussage hineingestellt hat. Auf einem war er in Uniform der Waffen-SS zu sehen. Dazu trug er noch eine Armbinde, auf dem das Hakenkreuz zu sehen war. Auf einem anderen war er mit einer Waffe abgebildet, im Hintergrund ein Hitlerbild. Wie die Ermittler auf die Fotos gestoßen sind, sagte eine Sprecherin der Anklagebehörde aus ermittlungstaktischen Gründen nicht.
Sechs Uhr morgens standen die Beamten der Zwickauer LKA-Außenstelle vor der Wohnung. Für den 30-Jährigen kam die Hausdurchsuchung – so war das auch gewollt – völlig überraschend. Nach zwei Stunden zogen die Beamten vollbepackt wieder ab. Sie stellten zwei Handys, einen Laptop, ein Tablet, einen PC, dazu vier Gewehre, neun Pistolen, eine Granate, einen Revolver, zwei Softairwaffen, Patronen, zwei Macheten, drei Bajonette und zwei Dolche sicher. Dazu jede Menge NS-Devotionalien wie den geschnitzten Reichsadler aus der Schrankwand und das Bild von Adolf Hitler. Alle Gegenstände wurden beschlagnahmt und dienen nun als Beweismittel.
Er saß wegen einschlägiger Delikte schon in Haft
Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Mann aus der rechtsextremen Szene auf der einen Seite wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen. Dabei geht es unter anderem um die Fotos aus dem Chat. Zum anderen prüfen die Ermittler auch den Tatbestand des illegalen Waffenbesitzes. Der 30-Jährige war Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten nicht unbekannt. Die Strafakte ist gut gefüllt. So wurde er in einem Fall zu einer Geldstrafe verurteilt. Weil es nicht bei der einen Straftat blieb, musste er sogar einmal für drei Monate ins Gefängnis. Er gilt als einschlägig vorbestraft. Heißt: meistens wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen, also zum Beispiel wegen des Zeigens des Hitlergrußes.