Leipziger Stadtrat rettet sechs alternative Wohnbauprojekte

Die Zuschüsse sind auch für ein größeres, soziales Wohnprojekt am Connewitzer Herderplatz gedacht. 5,4 Millionen Euro stellt die Stadt Leipzig jetzt bereit, um sechs alternative Bauprojekte vor dem Aus zu bewahren. Die Vorhaben waren durch extreme Preisanstiege in diesem Jahr unfinanzierbar geworden.

Die Stadt Leipzig will mit Zuschüssen von insgesamt 5,4 Millionen Euro sechs alternative Wohnungsbauprojekte retten. Das beschloss der Stadtrat am Donnerstagabend. Betroffen sind davon sechs der acht sogenannten Konzeptvergaben, die im Jahr 2021 stattgefunden hatten.

Konkret handelt es sich um ein großes Bauvorhaben an der Wolfgang-Heinze-Straße 29 (das Areal vom früheren Kohlenhandel Sperlich) in Connewitz sowie um kleinere Projekte in der Breitschuhstraße 28-30, Breitschuhstraße 31, Cichoriusstraße 8, Gothaer Straße 42, Wittenberger Straße 55. Dabei sollen insgesamt etwa 75 Wohnungen plus Gewerbe- oder auch öffentlich nutzbare Gemeinschaftsräume entstehen.

Nur für die Braustraße 22 gab es noch Fördermittel

Die Stadt Leipzig hatte im vergangenen Jahr acht Grundstücke zur Entwicklung durch Baugruppen ausgeschrieben. Den Zuschlag für die entsprechenden Erbbaurechte erhielt jeweils das beste Konzept. Meist ging es dabei um ökologische Bauweisen, preisgünstige Sozialwohnungen und integrative Ansätze für Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen. Allerdings brachen die Finanzierungspläne der Gruppen durch den plötzlichen Wegfall der KfW-55-Förderung des Bundes im Januar 2022, zudem extrem steigende Zinsen und Materialpreise zusammen.

Der erfolgreiche Bewerber für ein siebtes Grundstück in der Georg-Schwarz-Straße 81 musste deshalb bereits das Handtuch werfen. Nur die Baugruppe für ein stark sanierungsbedürftiges Haus in der Braustraße 22 konnte noch die KfW-55-Förderung des Bundes erhalten und damit die Finanzierung ihres Projektes sichern. Sie ist deshalb jetzt nicht antragsberechtigt für den kommunalen Hilfsfonds.

Zuschüsse müssen Mitte 2023 abgerufen werden

Die 5,4 Millionen Euro sollen aus Mitteln des Baudezernates fließen – vor allem aus Haushaltstiteln, die zur Umsetzung des wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt vorgesehen waren. Eine Erhöhung der Summe hat der Stadtrat ausgeschlossen. Die Gelder müssen bis Mitte 2023 von den Baugruppen abgerufen werden und sind an bestimmte Bedingungen (wie mindestens 30 Prozent Sozialwohnungen und Belegungsrechte für die Stadt) geknüpft.

Falls Bund oder Land noch rechtzeitig neue Förderprogramme beschließen, hätten diese Vorrang vor den kommunalen Mitteln. Verschiedene Ratsfraktionen betonten, dass es sich um einen einmaligen Vorgang handele, um den Baugruppen in einer unvorhersehbaren und von ihnen unverschuldeten Notlage zu helfen.