Sachsens Regierung droht ein Facebook-Verbot

Sachsens Datenschutzbeauftragte will wegen Mängeln die Facebook-Fanseite der Staatsregierung sperren lassen – und stellt der Staatskanzlei ein Ultimatum.

Dresden. Der Streit um das rechtswidrige Betreiben von Facebook-Fanseiten durch Ministerien und Kommunen geht in Sachsen in eine neue Runde. Nach SZ-Informationen will die Landesdatenschutzbeauftragte Juliane Hundert nun offiziell gegen die Fanseite der Landesregierung im sozialen Netzwerk Facebook vorgehen.

Mit einem persönlichen Schreiben hat sie Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) darüber informiert, dass ihre Behörde beabsichtigt, der Staatskanzlei in Dresden bis auf weiteres das Betreiben der Facebook-Fanseite „Sachsen.de“ zu untersagen, wenn die sich weiterhin nicht an die gültige Rechtslage hält.

Gleichzeitig kündigt die Datenschützerin an, die Staatskanzlei unter anderem wegen anhaltender Fahrlässigkeit sowie dem Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz (TTDSG) zu verwarnen. Grundlage dafür ist die Datenschutzgrundverordnung.

Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof bereits 2018 in einem Urteil festgelegt, dass alle öffentlichen Institutionen beim Betreiben solcher Seiten dazu verpflichtet sind, nachweisbar zu verhindern, dass es dabei zur Speicherung von personenbezogenen Nutzerdaten kommt. Da dies die aktuelle Geschäftspolitik des Facebook-Konzerns aber nicht zulässt, müssen die Seiten öffentlicher Anbieter demzufolge deaktiviert werden.

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat dazu mittlerweile ein Gutachten vorgelegt, das diese Rechtssprechung bestätigt. Deshalb gehen zurzeit Datenschützer in mehreren Bundesländern gegen die aus ihrer Sicht illegale Praxis vor.

Sachsens Staatsregierung hat zwischenzeitlich angeboten, einen Teil der beanstandeten Funktionen auf ihrer Facebookseite abzuschalten. Die Landesdatenschutzbehörde sieht dies jedoch als unzureichend an. Sie hat die Staatskanzlei daher aufgefordert, im Rahmen einer Anhörung eine Stellungnahme zu den von ihr beklagten Mängeln vorzulegen. Als Frist dafür wurde der 31. Oktober dieses Jahres festgelegt. Danach will die Behörde entscheiden, ob und wann eine Anordnung zur Sperrung der Regierungs-Fanseite erlassen wird.

Dies will die Landesregierung nun auch tun. Man nehme das Thema Datenschutz sehr ernst, teilte die Staatskanzlei am Montag auf Anfrage mit. „Für ihre Facebook-Seite hat die Staatskanzlei die Deaktivierung der Insights-Funktion bei Facebook beantragt und ist damit bereits einer wesentlichen Forderung der Datenschutzbeauftragten nachgekommen“, sagte Regierungssprecher Ralph Schreiber.

Das Anhörungsschreiben der Datenschutzbeauftragten werde derzeit geprüft und eine entsprechende Stellungnahme erarbeitet. Darüber hinaus sei die Staatskanzlei auf verschiedenen Ebenen mit dem Bund und Facebook im Gespräch.

Der Ausgang dieses laufenden Verfahrens betrifft zwar zunächst nur die sächsische Staatsregierung, hat aber Präferenz-Charakter für alle Behörden und Kommunen sowie für sämtliche öffentlichen Einrichtungen im Freistaat – darunter auch Universitäten und Verbände. Sollte die Regierungsseite eingestellt werden, drohen weitere Sperrungen. Laut Gesetz ist die Datenschutzbeauftragte zu entsprechenden Prüfungen verpflichtet, sobald gegen das Betreiben dieser öffentlichen Facebook-Fanseiten Beschwerde eingelegt wird.