„Wir hoffen, dass Ihre Einsicht echt ist“: Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle“ zu Haftstrafen verurteilt

28 Tage verhandelte das Hanseatische Oberlandesgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegen die rechtsextreme Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“. Die teils jugendlichen Angeklagten wurden nun verurteilt.

Der Prozess scheint sie älter gemacht zu haben. Noch zum Beginn der Verhandlungen wirkten sie wie Schüler, die sich statt im Klassenraum im Gerichtssaal wiedergefunden haben.

Lenny M., Benjamin H., Jason R. und fünf weitere Jugendliche mussten sich seit März vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht verantworten. Sie sollen Teil der rechten Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ (LVW) gewesen sein. Die Anklage warf ihnen Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung und Terrorismus vor. Vier von ihnen waren wegen versuchten Mordes angeklagt, die anderen wegen Beihilfe dazu. Als sie am Tag der Urteilsverkündung den Saal betreten, schauen die jungen Männer ernst ins Publikum, einer von ihnen marschiert in grüner Bomberjacke und mit kurz rasierten Haaren auf die Anklagebank zu. Ein anderer blickt feixend in den Zuschauersaal.

Erst zur Urteilsverkündung ließ das Gericht wegen des großen öffentlichen Interesses Zuschauer wieder zu – der jüngste Angeklagte war zu dem Zeitpunkt 15 Jahre alt.

Das Hanseatische Oberlandesgericht sprach die acht Angeklagten schuldig. Als die Richterin die Urteile verkündet, sitzen die jugendlichen Angeklagten steif auf ihren Plätzen. Einer wedelt sich mit einem Stück Papier Luft zu. Benjamin H., der als Gründer der LVW gilt, wird unter anderem wegen Rädelsführerschaft in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt.

Gewaltfantasien und rassistische Weltanschauungen

Lenny M., der als „Propagandaminister“ innerhalb der Vereinigung galt, wird wegen Mitgliedschaft in der Gruppe, versuchten Mordes und Beihilfe zur Brandstiftung mit Todesfolge zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt. Er soll eine linke Einrichtung in Altdöbern angezündet haben. Jason R., der ebenfalls eine Führungsrolle innehatte, wird zu vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die weiteren fünf Angeklagten erhielten Jugendstrafen von zwei bis vier Jahren und sechs Monaten. Einer kam mit einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren davon.

Nur einer von ihnen bricht seine Starre, dreht sich zum Publikum um und grinst. Claudio S., Stellvertreter von Jason R., wird zu vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Senat attestiert ihm „schädliche Neigungen“ – eine juristische Umschreibung für das Risiko, dass S. weitere Straftaten begehen könnte.

Laut der Vorsitzenden Richterin sei die Beschreibung der „braunen Kinderzimmer“ passend gewählt worden. Es handele sich um schwerste Straftaten, bis hin zum versuchten Mord und schwerer Brandstiftung. „Wir haben hier einen 15-Jährigen, der meinte, die Regierung zu übernehmen, der sich dazu fähig hielt“, sagte sie bei ihrer Urteilsbegründung.

Die LVW sei eine terroristische Vereinigung – jedoch im Vergleich zu Gruppen wie dem NSU oder dem IS nicht vollständig vergleichbar. Sie sei eher unprofessionell und „jugendlich“ vorgegangen. Es habe „noch“ keine Toten durch die LVW gegeben – das sei auch der Arbeit der Ermittlungsbehörden zu verdanken.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Benjamin H., Jason R., Lenny M. und fünf weitere Angeklagte Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ waren oder diese unterstützten. In der Gruppe tauschten sie ihre Gewaltfantasien und rassistischen Weltanschauungen nicht nur aus, sondern setzten sie auch um. Die Wurzeln der Gruppe liegen in Mecklenburg-Vorpommern: Zwei der drei mutmaßlichen Rädelsführer stammen aus dem Landkreis Rostock und aus Wismar.

Aus Hass auf Migranten und Unzufriedenheit mit den politischen Verhältnissen sollen sie sich zusammengefunden haben. Man habe sich auf einen Zusammenbruch des Systems vorbereitet – insbesondere durch Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. In Chatgruppen hätten die Mitglieder darüber gesprochen, einen „Rassenkrieg“ auszulösen und die liberale Demokratie zu beseitigen.

Im Oktober 2024 brannten zwei Mitglieder ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern nieder. Die Bewohner entkamen nur durch einen Zufall.

Fremdenfeindliche Straftaten

Im thüringischen Schmölln versuchten zwei Mitglieder, eine Asylbewerberunterkunft mit Pyrotechnik in Brand zu setzen – sie scheiterten, hinterließen aber Hakenkreuze und Parolen wie „Ausländer raus“. Ein dritter geplanter Anschlag auf eine Unterkunft im brandenburgischen Senftenberg – dieses Mal mit Kugelbomben und laut Anklage mit dem festen Vorsatz, Menschenleben zu vernichten – wurde verhindert, weil ein Reporterteam von Stern und RTL die Behörden informiert hatte.

Zudem soll die Gruppe sogenanntes „Pädo-Hunting“ betrieben haben: Die Mitglieder jagten Menschen, die sie für Pädophile hielten, schlugen und traten sie – und filmten die Taten, um die Videos anschließend auf Plattformen wie TikTok zu stellen und neue Mitglieder zu rekrutieren.

Das Motto der LVW: „Wir sind die Welle, die den Dreck aus unserem Land spült.“ Die Gruppe organisierte sich nach nationalsozialistischem Vorbild – mit „Gauleitern“ und einem „Propagandaminister“, ihr Logo orientierte sich an dem der Waffen-SS.

Der heute 16-jährige Benjamin H. soll der Namensgeber und anfängliche Anführer gewesen sein. Zusammen mit den anderen beiden jungen Männern trat er als Gruppenadministrator auf: Sie entschieden, wer aufgenommen wurde. Wer beitreten wollte, musste zuvor eine „Prüfung“ ablegen und diese filmen – konkret soll es dabei um fremdenfeindliche Straftaten gegangen sein. Was die Anführer befahlen, musste befolgt werden.

200 aktive Personen

Bundesweit sollen laut Sicherheitsbehörden rund 200 Personen in den Chatgruppen der „Letzten Verteidigungswelle“ aktiv gewesen sein – längst nicht alle wurden identifiziert. Kurz nach Beginn des Prozesses durchsuchten Beamte des Bundeskriminalamtes Wohnungen in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein – bei zehn weiteren mutmaßlichen Mitgliedern. Ende Juni wurden zudem zwei weitere Jugendliche in Thüringen verhaftet.

Die Sicherheitsbehörden registrieren mit Besorgnis eine zunehmende Zahl rechtsextremer Jugendlicher – vor allem in sozialen Netzwerken kursieren vermehrt rechte Memes und Propagandavideos.

Beinahe alle angeklagten Ex-Mitglieder zeigten laut Senat Reue für ihre Gesinnung und ihre Taten. Einige hätten die Bereitschaft gezeigt, an Deradikalisierungsprogrammen teilzunehmen, andere hätten bereits damit angefangen. Die Deradikalisierung sei aber „noch ein Weg“, erklärte die Vorsitzende – und gab den Hinweis, sich eine andere Band als das rechtsextreme „Erschießungskommando“ auszusuchen.

„Wir hoffen, dass ihre Einsicht echt ist“, sagte die Richterin. „Und sie sich ein straffreies Leben aufbauen können.“

Nicht bei allen wirkte das überzeugend. Einer von ihnen ist Claudio S. – derselbe, der während der Urteilsbegründung ins Publikum gegrinst hatte. Ein anderer fertigte in der Untersuchungshaft Pläne und Zeichnungen für einen neuen „Staatsaufbau“ an.

Als fast alle den Saal verlassen hatten, blieb einer der Angeklagten zurück. Der Senat hatte für ihn den Haftbefehl aufgehoben, man wolle ihm die Chance geben, sich etwas aufzubauen und sein Leben in die Hand zu nehmen. Jerome M. hält seine Mutter fest. Er weint. Statt ins Gefängnis wird er jetzt aufs Gymnasium gehen.