Raub, Gewalt und rechte Codes: Kriminelle Jugendliche aus Taucha erneut vor Gericht

Die „Terrorcrew Taucha“ nutzte den kleinsten Anlass zum Exzess: Mehrere Jugendliche sollen in verschiedenen Konstellationen geschlagen, getreten, geraubt und gestohlen haben.

Es geht um Gewalt. Schläge, Tritte, weggenommene Sachen. Scheinbar willkürlich, begangen von jungen Männern aus Taucha. Für Benny B. (alle Namen geändert) und Nico G., die da auf der Anklagebank im Landgericht Leipzig sitzen, war es nicht der erste Prozess. Sie sind im Dezember 2025 vom Amtsgericht Eilenburg verurteilt worden. Sie haben Berufung eingelegt.

In der ersten Instanz hatten sie noch zu viert auf der Anklagebank gesessen. Zwei der jungen Männer kamen mit gemeinnütziger Arbeit und einem sozialen Trainingskurs davon. In der aktuellen Verhandlung gegen die beiden verbliebenen Angeklagten sind die meisten damaligen Vorwürfe unbestritten.

Aus einem Katalog von zehn Taten richtet sich Benny B. mit seiner Berufung gegen drei der Tatziffern: einen Raub an der Dorfstraße in Taucha im Oktober 2023, die Sprengung eines Zigarettenautomaten am selben Abend, sowie Schläge und Tritte vor Leos Brasserie in Leipzig.

Beim Raub und der Automatensprengung will er nicht beteiligt gewesen sein, sagen möchte er allerdings nichts dazu – nur zum letzten Punkt gibt sein Verteidiger für ihn eine Erklärung ab. B. sei dabei gewesen, ja, selbst geschlagen oder getreten habe er aber nicht. Das sei sein Kumpel gewesen, er habe die beiden nur getrennt.

Tauchaer boxten und traten in Leipzig zu

Die beiden Zeuginnen, die gerade vor dem Lokal standen und sich unterhielten, als es zu dem Übergriff kam, schildern das anders. Auch die beiden jungen Männer hätten zunächst rauchend vor dem Laden gestanden, als ein fremder Mann angelaufen gekommen sei und ihnen einen Joint angeboten hätte. Sie hätten abgelehnt, so schilderte es auch Bennys Verteidiger, die Jungs seien weiter genervt worden. Dann, so berichten es die Augenzeuginnen, sei es plötzlich laut geworden: Man könne ja „um die Ecke gehen“.

Der Mann mit dem Joint habe zuerst geschlagen – das bestätigen die jungen Frauen auf Nachfrage des Verteidigers. Aber Benny B. und Nico G. hätten ihn zu Boden gebracht: „Er lag auf dem Boden, die Jungs haben ihn geboxt und getreten“, schildert die 19-Jährige. Dass es die beiden waren, daran hegt die junge Frau keinen Zweifel. B. sei sie sogar vorher schon mal begegnet, sein Gesicht habe sich ihr eingeprägt. Er bestreitet das.

Die geschilderten Tathandlungen der zehn Anklagevorwürfe lauten immer wieder ähnlich: Die Opfer zu Boden gebracht, geschlagen, getreten – gegen den Oberkörper oder sogar den Kopf. Einmal ein Angriff mit Pfefferspray. In den Amtsgerichtsverhandlungen 2025 heben die Verteidiger immer wieder hervor, dass es Provokationen der Gegenseite gab.

Rechte Parolen und Nazi-Jargon

Was aus der Anklage zu vielen der Vorwürfe aber auch deutlich wird: Von Benny und den Jungs fielen häufig Drohungen und Beleidigungen gegenüber ihren Opfern: „Dreckiger linker Bastard. Du scheiß Zecke.“ – klassischer Nazi-Jargon. Die beiden Männer, die nun im Landgericht als Angeklagte sitzen, wiesen politische oder rechte Gesinnungen dabei in der Vergangenheit stets von sich.

Gleichwohl soll Nico G. in einem Messenger-Chat die nationalsozialistische Grußformel „Heil Hitler“ verwendet haben. Er ist erstinstanzlich wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldiggesprochen worden. Die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe wurde bei G. zur Bewährung ausgesetzt.

Die meisten der verhandelten Taten wurden Benny B. zugeordnet – bei ihm wurden auch „schädliche Neigungen“ festgestellt. Für ihn geht es um ein Jahr und sechs Monate Gefängnis – damals ausgesetzt auf zweieinhalb Jahre zur Bewährung.

B. sitzt in Untersuchungshaft

Als er im Juni 2026 am Amtsgericht Eilenburg wegen einer weiteren Gewalttat – ein Übergriff im Park, mit dem Handy gefilmt – vor Gericht stand, war er noch auf freiem Fuß. Ins Landgericht wird er in Handschellen geführt: Benny B. sitzt in Untersuchungshaft.

Er hat bereits zwei Einträge im Bundeszentralregister, wurde im Juni in Eilenburg erneut zu elf Monaten und 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit auf Bewährung verurteilt. In diesem abgeschlossenen Verfahren saß Benny ebenfalls mit zwei weiteren jungen Männern auf der Anklagebank.

Benny und Nico, sowie weitere in Taucha, fielen in diversen Konstellationen immer wieder mit Gewaltanwendung auf. Sie waren über den Messenger Whatsapp vernetzt – Gruppenname „Terrorcrew Taucha“. Dort wurde sich angestachelt, über Straftaten und das Aufteilen von Beute gesprochen.

Jugendgruppe beanspruchte Deutungshoheit in Taucha

Hinter ihren scheinbar willkürlichen Ausrastern lag demnach ein System – beim kleinsten Anlass kam es zum Exzess. „Sie waren befreundet oder bekannt und beanspruchten für sich, die Deutungshoheit in Taucha zu haben“, sagte Richter Peter Gottschaldt bei der Urteilsverkündung am Amtsgericht Eilenburg im Dezember 2025.

„Wenn der Gegner schon am Boden liegt, dann hört man auf“ – so stellt es Richter am Landgericht Bernd Gicklhorn fest. Er richtet sich damit an den Verteidiger von B., der aus den Zeugenaussagen immer wieder herausarbeitet, dass der Mann mit dem Joint zuerst zugeschlagen hätte.

„Beim Nachtreten sind wir schon nicht mehr bei Notwehr“, sagt Gicklhorn. Das Verfahren wird fortgesetzt. Bis dahin solle sich Benny B. überlegen, ob er den Schuldspruch nicht akzeptieren könne – groß ins Gewicht fallen würde der Übergriff vor Leos Brasserie bei der Liste an Vorwürfen für die Gesamtstrafe ohnehin nicht.

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Clara Geilen
09.06.2026

Gewalt auf Video: Junges Tätertrio aus Taucha am Amtsgericht Eilenburg verurteilt

Junge Männer misshandelten brutal einen älteren im Park an der Bürgerruhe in Taucha, einer von ihnen hielt mit der Handykamera drauf. Das Amtsgericht Eilenburg sichtete die erschreckenden Bilder – die Täter schwiegen trotzdem.

„Und er ist schon wieder Knock-out gegangen“, grölt die Stimme des Filmenden hinter der Kamera amüsiert. Zu sehen ist ein junger Mann, der einen auf der Parkbank sitzenden Herren von hinten würgt. Der Mensch sackt zusammen. Hämisches Lachen ist zu hören, die Sequenz bricht abrupt ab.

Im Gericht werden mehrere dieser Videoschnipsel gezeigt, sie dienen als Beweismaterial für die Misshandlung des Mannes – und als Beleg für die Tatbeteiligung des auf der Anklagebank platzierten Trios.

Aufgenommen haben sie die Täter selbst. Einmal filmt der junge Mann, der sonst hinter der Kamera ist, sich sogar selbst: „Ich habe dem gerade so einen High-Kick in sein Maul gegeben“, prahlt er, hebt hervor, dass der Getretene blute. Sie scheinen sich abzuwechseln. „Hau dem eine rein“, feuern sie sich gegenseitig an.
Geschädigter war frisch operiert

Der Mann, der da bewusstlos gewürgt wird, blutig geschlagen und getreten, ist Lars S. (alle Namen geändert), der in der Nähe wohnt und den jungen Männern an diesem Abend zum ersten Mal begegnet ist. Soweit decken sich die Aussagen. Wie es dann zu dem heftigen Übergriff gekommen ist, dazu unterscheiden sich die Versionen des Abends.

Die drei jungen Männer wohnen alle in Taucha. Sie hätten sich häufiger am Park an der Bürgerruhe getroffen, schildert der Geschädigte S., der von seinem Balkon aus häufig auf den Park blickt. Auch an diesem Abend hatte sich eine Gruppe dort zusammengefunden.

Er sei wegen eines Rückenleidens frisch operiert gewesen, habe aber auch mental gelitten. Ablenkung habe er im Alkoholkonsum gefunden. Gegen 1 Uhr in dieser Märznacht sei er vom Zigarettenholen zurückgekommen und habe schon einige Biere konsumiert. Er habe sich zu einem Abstecher durch den Park entschlossen.

Anfangs seien die jungen Männer im Park umgänglich gewesen, später sei die Stimmung zusehends aggressiver geworden. Er sei zweimal gewürgt worden, einmal bis zur Bewusstlosigkeit. Dann hätte er versucht, den Tatort zu verlassen, wobei die Täter ihn zu Boden brachten und mit weiteren Tritten und Schlägen versahen. „Ich habe echt Panik gehabt. Ich dachte: Aus der Nummer komme ich nicht mehr raus.“
Zwei Täter wollen sich nicht äußern

„Es hat sich für mich wie eine Ewigkeit angefühlt”, sagt S. im Zeugenstand. Das Gericht kommt zu der Erkenntnis, dass die Malträtierung etwa 20 Minuten gedauert haben müsse – die Zeitstempel der Videos liegen zwischen 2.06 Uhr und 2.35 Uhr. „Die haben sich reingesteigert. So nach dem Motto: Mal schauen, was er noch durchhält. Dann ging es mit den Schlägen und Tritten los.“ Dem Schöffengericht sagt der heute 37-Jährige: „Für mich hat sich das so angefühlt, als wäre ich einfach nur ein Dummy.“

Letztlich hatte die Misshandlung zur Folge, dass der Geschädigte erneut an der Wirbelsäule operiert werden musste. Auch trug er eine Nasenbeinfraktur und eine Kopfplatzwunde davon. Bis heute leidet er unter der Angst, besonders wegen seiner Wohnnähe zum Tatort: Er habe Schlafstörungen gehabt und Panikattacken. Er kann noch immer nicht verstehen, was und wieso ihm das passiert ist.

Die mutmaßlichen Täter halten sich dazu bedeckt. Nur einer von ihnen, Yannik W., will sich überhaupt äußern – und tischt eine krude Geschichte auf. Er war zur Tatzeit 17 Jahre alt. Mittlerweile macht W. eine Ausbildung zum Krankenpflegehelfer – der Vorfall habe ihn zum Umdenken bewegt, konstatiert sein Verteidiger.

Täter behauptet, Opfer wollte gewürgt werden

W. schildert dem Gericht, S. sei zu der Gruppe gestoßen und sei betrunken gewesen. Man sei ins Gespräch gekommen. Der Geschädigte habe behauptet, zehn Jahre Erfahrung im „BJJ“ (Brazilian Jiu-Jitsu) zu haben. Er habe sie glauben lassen, er genieße es, gewürgt zu werden – das sei „besser als jeder Rausch“.

W. habe keine Ahnung vom Würgen gehabt, S. habe ihm die Technik gezeigt. In seinem Griff wird S. kurz ohnmächtig. „Ich war selber sehr erschrocken und war total überrascht, ich entspreche ja überhaupt nicht seiner Statur“, erklärt sich W. – er sei davon ausgegangen, wie im Kampfsport üblich, ein Zeichen von ihm zu bekommen, wenn er aufhören solle. Stattdessen sei S. zusammengesackt und er habe ihm wieder aufhelfen müssen.

„Da ist Unrecht passiert von meiner Seite aus. Wenn ich es ändern könnte, dann würde ich es immer wieder tun.“ Der Geschädigte erwidert auf Nachfrage des Gerichts: „Ich kann mich nicht erinnern, sowas gesagt zu haben – das wäre ja eine Einladung gewesen.“

In seiner Urteilsbegründung erklärt Richter Peter Gottschaldt dieses angebliche Geschehen als völlig unglaubwürdig: „Es ist absolut lebensfremd, dass dieser Mann, der frisch an der Wirbelsäule operiert wurde, dazu auffordert.“ Zumal der Zeuge den Begriff „BJJ“ nicht kannte und auch sein Stiefsohn, ebenfalls Zeuge, auf die Frage, ob S. kampfsporterprobt sei, kopfschüttelnd abgewunken hatte. Das Einzige, was S. erinnert: Er habe von einer NVA-Kampftechnik erzählt. Demonstriert habe er nichts.

Richter findet strenge Worte

Die Aussage von S. dagegen hält Gottschaldt hoch: „Wir brauchten eigentlich gar kein Video, wir hatten eine absolut glaubwürdige Zeugenaussage. Der Geschädigte hat die Täter noch an dem Abend richtig identifiziert und konnte auch die Abläufe beschreiben.“ Er findet scharfe Worte für die jungen Männer. Die Täter hätten den Mann als bloßes Objekt behandelt, „als Spielball, der hin- und hergeschickt wurde“. Am Ende fällt auch das Urteil nicht mild aus.

Der Filmende, B., der bereits zwei Einträge im Bundeszentralregister hat, bekommt elf Monate und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit als Jugendstrafe. Er war zur Tatzeit 20 Jahre alt, hat keinen Schulabschluss und ist arbeitssuchend. Ein weiteres Berufungsverfahren ist aktuell gegen ihn am Landgericht anhängig. Es geht um räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und um 1 Jahr und 6 Monate Freiheitsstrafe.

W., der sich zwar einsichtig gezeigt hat, aber nach Empfinden des Richters nur ein Teilgeständnis abgelegt und seine Rolle bewusst klein geredet habe, erhält acht Monate und muss 1000 Euro als Schmerzensgeld zahlen. Auch sein Registerauszug enthält zwei Einträge – vier Monate vor dem Vorfall eine weitere Gruppenprügelei. Das Verfahren wurde gegen Geldauflage eingestellt.

Hinsichtlich K. war Beteiligung umstritten

Der Dritte, K., erhält eine Jugendstrafe von neun Monaten. Er war zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt, hat nach dem Fachabitur eine Ausbildung zum Elektroniker begonnen. Er muss 1000 Euro von seinem Gehalt an den gemeinnützigen Verein „Wilder Osten“ aus Eilenburg zahlen.

„Es ist für Sie alle die erste Verurteilung und dann gleich eine Jugendstrafe. Das ist zynisch gesprochen beachtlich“, äußert Richter Gottschaldt. „Wie man sich hineingesteigert hat, fast in eine Art Lustempfinden“ – während man sich nacheinander an dem wehrlosen Mann „abgearbeitet“ habe. „Sie können froh sein, dass keine körperlichen Schäden bleiben“, mahnt er in Richtung Anklagebank.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig – insbesondere hinsichtlich des Angeklagten K. war die Beteiligung umstritten. Die Verteidigerin Sylvia Prautzsch betonte, ihr Mandant sei auf den Videos nicht zu erkennen. Anhand der auf den Bildern getragenen Kleidung und Basecap, die er noch beim Antreffen durch die Polizei am Tatabend trug, sowie aufgrund der Identifizierung durch den Geschädigten aus einer Auswahl an Lichtbildern, machte das Gericht seine Beteiligung fest.

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André Neumann
18.12.2025

„Sie wollten die Deutungshoheit in Taucha“- Gericht verurteilt vier junge Männer

Am Amtsgericht Eilenburg endete ein Prozess gegen vier Heranwachsende. Sie haben geraubt, geschlagen, getreten. Zwei Angeklagte erhielten Jugendhaftstrafen auf Bewährung.

Tobias, Benny, Jason und Sandy (Namen der Angeklagten geändert) aus Taucha sind 18, 19, 20 und 21 Jahre alt. Von 2023 bis 2025 haben sie in Taucha und in Leipzig mehrmals auf verschiedene Opfer eingeschlagen und getreten, haben beleidigt, genötigt und abgezogen. Nie alle gemeinsam, sondern in wechselnden Gruppierungen oder allein.

In Prozess vor einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Eilenburg ging es um elf Vorfälle. Am dritten Verhandlungstag wurden die vier zu unterschiedlichen Strafen und sogenannten Zuchtmitteln nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.
Opfer wird brutal zusammengeschlagen

Die schwerste Einzelstraftat beging der heute knapp zwanzigjährige Sandy. Er verprügelte am 2. Mai dieses Jahres einen ihm körperlich unterlegenen und jüngeren Jugendlichen, den er nur von WhatsApp-Nachrichten kannte.

Sandy gibt die Attacke zu. Richter Peter Gottschaldt versucht bei der Befragung des Opfers trotzdem, mit Details die besondere Brutalität des Angriffs sichtbar zu machen: Der Angeklagte ist MMA-Kampfsportler und hat die gelernten Methoden angewendet, davon ist das Gericht überzeugt.

Sein Opfer hat jetzt eine Platte in der Augenhöhle, sah lange Doppelbilder und leidet noch unter Taubheitsgefühlen im Gesicht. Richter Gottschaldt spricht von einer „das Leben bedrohenden Schwere“ dieser Körperverletzung. Sandy entschuldigt sich im Gericht bei seinem damaligen Opfer. Sein Verteidiger stimmt einer Schmerzensgeldvereinbarung über 4000 Euro zu.

Chatgruppe nennt sich Terrorcrew Taucha

Der Angeklagte bekommt eine Jugendstrafe von zehn Monaten Gefängnis, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung. Dass er auch dabei war, als drei Vermummte gut anderthalb Jahre zuvor einem Mann eine Mütze und zwölf Gramm Marihuana abnahmen, kann das Gericht nicht nachweisen.

Sandys Namenskürzel tauchen zwar in einer Chatgruppe auf, die der Polizei mit zur Aufklärung dieser und anderer Taten diente. Anders als die anderen beiden hatte das Opfer ihn nicht erkannt. Die drei anderen Angeklagten verortete das Gericht dagegen sicher in jener Chatgruppe, die sich im Zeitraum einiger der Straftaten „Terrorcrew Taucha“ nannte.

Die Mitglieder sprachen über Straftaten und das Aufteilen von Beute, stachelten sich an, Leute abzuziehen und Automaten zu sprengen. An einer dieser Sprengungen war nach Überzeugung des Gerichtes der 20-jährige Benny beteiligt.
Geschlagen und getreten

Ihm ordnet das Gericht mehr Taten als jedem anderen der vier Angeklagten zu. Er war einer der Vermummten, gehörte zu wechselnden Gruppierungen, die auf zufällig angetroffene andere Leute einschlugen und eintraten. Er war dabei, als ein offenbar aufdringlicher Junkie zusammengeschlagen wurde, er bedrängte und bedrohte mutmaßlich linke Opfer.

Bei Benny erkennt das Gericht sogenannte schädliche Neigungen. Seine Strafe fällt deswegen am höchsten aus: Ein Jahr und sechs Monate Gefängnis, ausgesetzt auf zweieinhalb Jahre zur Bewährung.

Geldauflagen und gemeinnützige Arbeit

Anders die Einschätzung bei Jason, der an den wenigsten Taten beteiligt war. Ihn sieht Staatsanwalt Manuel Schlenkrich als einen jungen Mann, der „zur falschen Zeit am falschen Ort“ und mit den falschen Leuten unterwegs war. Er kommt mit 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit und 200 Euro davon, die er an einen Eilenburger Stadtteilverein zahlen muss.

Auch bei Tobias, dem jüngsten Angeklagten, verzichtet das Gericht vorläufig auf eine Jugendstrafe. Die Entscheidung darüber wird auf zweieinhalb Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Er muss einen sozialen Trainingskurs absolvieren und 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Gericht erkennt Muster im Vorgehen der jungen Männer

Die Verteidiger hatten bei mehreren Taten Freisprüche für ihre Mandanten gefordert oder nur geringe Verschulden gesehen. Auch, weil die jeweiligen Opfer den Anlass für die Überfälle gegeben haben sollen. Das Gericht erkannte zumindest bei den drei Angeklagten, welche die Straftaten wechselnd gemeinsam begingen, gerade darin ein Muster.

„Sie waren befreundet oder bekannt und beanspruchten für sich, die Deutungshoheit in Taucha zu haben“, schloss Richter Gottschaldt aus den Beweisen und Indizien. Bei geringsten Anlässen sei es zur Gewalt gekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.