Höchststrafe nach Mord an Leipzigerin: Angeklagter legt Revision gegen Urteil ein
Nach der Verurteilung zu lebenslanger Haft im Mordfall Susann K. legt die Verteidigung Revision ein. Der Ex-Partner soll aus Rache gehandelt haben. Die Höchststrafe will er nicht akzeptieren.
Der mutmaßliche Mörder will das Urteil nicht hinnehmen: Im Fall der getöteten Leipzigerin Susann K. (42) hat die Verteidigung Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegt. Dies teilte das Gericht jetzt auf Anfrage der LVZ mit.
Am Donnerstag voriger Woche war gegen Nick W. (37), den Ex-Partner der getöteten Frau, die Höchststrafe verhängt worden. Die 2. Strafkammer legte ihm einen heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen sowie schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen und schwere Körperverletzung zur Last. Das Urteil: lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Letzteres schließt eine Strafaussetzung zur Bewährung nach 15 Jahren aus.
Mit zwei Messern in Wohnung eingedrungen
Die Richter waren davon überzeugt, dass der Angeklagte am 18. August 2025, gegen 22.15 Uhr, mit zwei Messern gewaltsam in die Hochparterrewohnung der Frau in der Fritz-Hanschmann-Straße in Leipzig-Reudnitz eingedrungen ist. Zunächst soll er seiner langjährigen Partnerin eine zehn Zentimeter lange Messerklinge in den Bauch gerammt haben.
Laut Anklage war die Bluttat ein Racheakt, weil die Frau sich von ihm getrennt und einen neuen Freund hatte. Immerhin soll Nick W. kurz vor der Tat an sie geschrieben haben: „Ich gönne es keinem anderen, dein Herz und deine Liebe zu haben.“
Verteidigung verneint Mordabsicht
Nach der Attacke auf Susann K. soll er den gemeinsamen Sohn (10) mit 14 Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben. Im Unterschied zur Staatsanwaltschaft werteten die Richter den Angriff auf das Kind nicht als Mordversuch. Am Strafmaß, das auch von der Anklagebehörde gefordert worden war, änderte das allerdings nichts.
Verteidigerin Andrea Liebscher stufte die Tat ihres Mandanten hingegen als Totschlag sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährliche Körperverletzung ein. Sie plädierte für eine Gesamtstrafe von zehn Jahren. Nach ihrer Auffassung sei Nick W. an jenem Abend nicht mit dem Vorsatz zu der Frau gefahren, sie zu töten.
Im Prozess hielt der Angeklagte bis zum Schluss sogar daran fest, dass die Tat eine Art Unfall gewesen sei. Mit seiner Revision geht das Verfahren nunmehr zum Bundesgerichtshof (BGH). Bei der höchsten Instanz findet jedoch keine erneute Beweisaufnahme statt. Der BGH prüft das Urteil des Landgerichts ausschließlich auf etwaige Rechtsfehler.
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Deutsche Presse-Agentur dpa
09.04.2026
37-Jähriger ermordet Ex-Partnerin in Reudnitz: Richter verhängt Höchststrafe
Ein Zehnjähriger überlebt 14 Messerstiche, seine Mutter stirbt. Am Landgericht in Leipzig verkünden die Richter das Urteil gegen den Vater des Kindes und Ex-Partner der Frau.
Knapp acht Monate nach einer tödlichen Messerattacke in Leipzig ist ein 37-Jähriger wegen Mordes und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung der Richter hatte der Mann seine ehemalige Lebensgefährtin erstochen und den gemeinsamen Sohn mit zahlreichen Messerstichen lebensgefährlich verletzt.
Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld des Mannes fest. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Mit dem Strafmaß entsprach das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
14 Mal auf Sohn eingestochen
Der 37-jährige Deutsche soll im August vergangenen Jahres unter Alkoholeinfluss gewaltsam in die Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin eingedrungen sein. Im Eingangsbereich der Wohnung habe er mit seiner Ex-Partnerin diskutiert und ihr dann mit einem zehn Zentimeter langen Messer in den Bauch gestochen. Die Frau sei daraufhin aus Panik aus dem Fenster des Kinderzimmers gesprungen.
In dem Zimmer habe der Mann dann 14 Mal auf den gemeinsamen Sohn eingestochen. Der lebensgefährlich verletzte Zehnjährige überlebte dank einer Notoperation. Die Mutter erlag der Stichverletzung im Krankenhaus. Der Mann war noch am Tatort festgenommen worden.
Drohanruf gegen Zeugen
Zum Auftakt des Prozesses hatte der 37-Jährige den Tathergang unter Tränen geschildert. Noch am Tatort sei er entsetzt von sich selbst gewesen und habe den Notruf getätigt. Seine Verteidigerin Andrea Liebscher erklärte, dass er sich für die Tat verantwortlich sehe und diese zutiefst bereue. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen gefordert.
Die Verkündung des Urteils war in der Vorwoche wegen eines Drohanrufs aus der Justizvollzugsanstalt gegen einen Zeugen aus dem direkten Tatumfeld verschoben worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.