Leipziger Gymnasiastin missbraucht: Freispruch für Schulsozialarbeiterin

Die Sozialarbeiterin eines Leipziger Gymnasiums erfährt von einem Missbrauchsfall. Sie verschweigt die Identität des Opfers, es kommt zu weiteren Übergriffen. Nun endete der Gerichtsprozess.

Welche Rolle hat eine Schulsozialarbeiterin beim sexuellen Missbrauch einer Leipziger Gymnasiastin gespielt? Diese brisante Frage beschäftigte das Amtsgericht seit Ende Februar. Nach mehreren Verhandlungstagen wurde die Frau nun von den massiven Anklagevorwürfen freigesprochen.

Für Kristina M. (alle Namen geändert) ging es vor Gericht um sehr viel. Die 31-Jährige stand immerhin wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch durch Unterlassen vor Gericht. Allerdings fand der Prozess, bei dem es auch um mögliche Versäumnisse an der Schule ging, weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Fast täglich Übergriffe vom leiblichen Vater

So viel wurde bekannt: Am 25. August 2023 gegen 11.20 Uhr offenbarte sich die damals zwölfjährige Mara der Schulsozialarbeiterin. Das vertrauliche Gespräch, an dem auch eine Freundin von Mara teilnahm, dauerte etwa eineinhalb Stunden und hatte es in sich: Demnach hatte das Mädchen einen jahrelangen sexuellen Missbrauch durch ihren leiblichen Vater zu erdulden. Zu den Übergriffen sei es fast jeden Tag in ritualisierter Form gekommen, so die Anklage. Und das sogar am Wochenende, wenn die Mutter der Schülerin zu Hause war. Sie sei dann auf den Balkon zum Rauchen gegangen.

Nach dem erschütternden Bericht der Gymnasiastin informierte Kristina M. ihren Schulleiter. Die Opfer vor weiteren Übergriffen zu schützen, hat in solchen Fällen oberste Priorität. Allerdings gab die Sozialarbeiterin die Identität der betroffenen Schülerin nicht preis, sodass die Behörden dem gemeldeten Missbrauchsfall nicht konkret nachgehen konnten. Der Schulleiter informierte den Kinder- und Jugendnotdienst.

Identität von Opfer verschwiegen

Dieser drängte Kristina M. in einem direkten Gespräch, die Personalien des Missbrauchsopfers herauszugeben. Kinderschutz gehe vor Datenschutz, mahnte das Jugendamt. Nicht nur für eine Strafanzeige seien die Personalien des Mädchens wichtig, sondern auch für andere Beratungsstellen. Schließlich musste der Schulleiter ohne die Daten des Kindes Strafanzeige erstatten.

Bereits am Tag darauf wurde Mara erneut Opfer eines sexuellen Übergriffs durch ihren Vater. An ihrem 13. Geburtstag fiel er im Schlafzimmer der elterlichen Wohnung in Leipzig-Stötteritz über sie her. Einen Tag später gab es nach Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden einen weiteren Missbrauchsfall.

Anklage: Missbrauch billigend in Kauf genommen

Hätte die Sozialarbeiterin die Identität der Schülerin früher mitgeteilt, so die Anklage, hätte man das Kind vor weiteren Taten schützen können. „Die Begehung weiterer Missbrauchshandlungen nahm die Angeklagte billigend in Kauf“, so die Staatsanwaltschaft zum Prozessauftakt.

Wie schnell die Ämter letztlich reagierten, zeigte sich mit Beginn der neuen Unterrichtswoche. Am 28. August soll Kristina M. gegen 13.20 Uhr endlich die Personalien des Missbrauchsopfers herausgegeben haben. Sofort wurde das Mädchen in Obhut genommen. Im April 2024 wurde ihr Vater vom Landgericht Leipzig zu sechs Jahren und neun Monaten Haft rechtskräftig verurteilt.

Für die Schulsozialarbeiterin bleibt ihr Verhalten ohne strafrechtliche Konsequenzen. Das Gericht sei davon ausgegangen, dass sie dem Kind helfen wollte und letztlich auch geholfen hat, wurde auf LVZ-Anfrage mitgeteilt. Hinsichtlich des Anklagevorwurfs sei ein Vorsatz nicht nachweisbar. Schon zu Beginn des Verfahrens, hieß es, die Angeklagte habe offenbar das entstehende Vertrauensverhältnis zu dem Mädchen nicht beschädigen wollen.