Er pickte sich Jugendliche heraus: Geldstrafe für Prügel-Polizisten
Im August 2022 drehte der Kommissar durch: In der Nacht hatten sich Dutzende Jugendliche am Elbufer versammelt, darunter bekannte Intensivstraftäter.
Es war der Höhepunkt der Jugendgewalt in Dresden, in deren Folge die Soko Iuventus aufgebaut wurde.
Hauptkommissar Daniel M. (49) zog aus dem Pulk nacheinander zwei Jugendliche heraus, die die Menge aufheizten – beide polizeibekannt. Doch dann ging der Polizist zu weit: Wohl nach einer Beleidigung verpasste er einem damals 17-Jährigen eine Platzwunde mit der Taschenlampe, der zweite bekam Faustschläge in den Bauch.
Dafür verurteilte ihn das Amtsgericht gestern zu 110 Tagessätzen zu je 115 Euro (12.650 Euro).
„Da ist Ihnen die Sicherung durchgebrannt“, so der Richter. „Sie waren wahrscheinlich ein Stück weit getrieben, diese Leute zu kriegen.“
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Alexander Schneider
10.03.2026 Sächsische Zeitung
Polizist in Dresden verurteilt – Augenblicksversagen in zwei Fällen
Als Einsatzleiter hat ein Jugendkommissar bei einer Kontrollmaßnahme in Dresden Jugendliche geschlagen. Dreieinhalb Jahre hat ein Hauptkommissar auf seinen Prozess gewartet. Er kann nun hoffen, bei der Polizei zu bleiben.
Überlastung, Überforderung, persönliche Probleme – das ist der Hintergrund eines Polizeieinsatzes, an den sich Daniel M. bis an das Ende seiner Karriere erinnern wird. Am Amtsgericht Dresden kam er nun, dreieinhalb Jahre nach der Tat mit einem blauen Auge davon.
Das Schöffengericht verurteilte den 49-jährigen Kriminalhauptkommissar wegen gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 12.650 Euro (110 Tagessätze). Vom dritten Vorwurf dieser folgenschweren Nacht im Oktober 2022, der Verfolgung Unschuldiger, wurde der Beamte freigesprochen.
Reue und Einsicht
M. hatte gestanden, bei einer Kontrolle einer rund 40-köpfigen Gruppe Jugendlicher einem Tschetschenen, der ihn beleidigt und provoziert habe, mit einer Taschenlampe auf den Kopf geschlagen zu haben. Das bedauere und bereue er zutiefst. Dass der damals 17-Jährige eine drei Zentimeter große, blutende Platzwunde erlitten hatte, habe er nicht bemerkt, so M.
Anlass der Kontrolle war eine Präventivmaßnahme. In jenen Monaten war die Gewaltkriminalität Jugendlicher, Raub- und Körperverletzungsdelikte – in Dresden stark angewachsen. M. leitete amtierend das Jugendkommissariat, die Sonderkommission „Iuventus“ hatte es damals noch nicht gegeben.
Ziel sei es gewesen, Jugendlichen, die sich zu einer größeren Geburtstagsparty verabredet hatten, zu zeigen, dass sie unter Beobachtung stehen. Doch als die Polizei die Gruppe mit Fahrzeugen am Königsufer halbwegs eingekesselt hatte, habe es einige wie den 17-Jährigen gegeben, die die Stimmung angefacht gemacht hätten.
Wenig später habe M. einen 17-jährigen Afghanen, auch er ein polizeibekannter Intensivtäter, aus dem Kessel geholt, der sich ebenfalls als Rädelsführer aufgespielt habe. M. sagte, er sei von ihm beleidigt worden, habe den Jugendlichen lediglich gegen ein Fahrzeug gedrückt. Doch Kollegen sahen, wie M. zwei- bis dreimal mit der Faust geschlagen habe.
Keine geplante Tat
Zu dieser Überzeugung kam auch das Schöffengericht. Die Taten seien nicht entschuldbar, sie seien jedoch nicht geplant gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Tobias Spindler: „Das war eine Spontantat, die nicht passieren darf.“ Der Richter sprach von einem Augenblicksversagen in einer Karriere ohne Fehl und Tadel. Beide Körperverletzungen wurden als minder schwere Fälle gewertet, wodurch sich der Strafrahmen verringerte.
Bemerkenswert sei an dem Fall, dass mehrere Polizisten unabhängig voneinander M. angezeigt hätten. Spindler: „Das ist ein Indiz dafür, dass solche Taten wahrgenommen werden.“ Die Zeugen hätten auch nach dreieinhalb Jahren „erlebnisorientiert ausgesagt“, was für ihre Glaubwürdigkeit spreche.
Der Vorwurf der Verfolgung Unschuldiger habe sich nicht nachweisen lassen, es gebe zu viele Widersprüche. Es sei nicht nachvollziehbar, wie die Sache – M. hatte nach dem Einsatz in den frühen Morgenstunden einen offensichtlich unvollständigen Einsatzbericht geschrieben – überhaupt in die Akte gelangt sei.
Die beiden Geschädigten hatten als Zeugen im Prozess von ihrem Recht Gebrauch gemacht, nicht aussagen zu müssen, um sich nicht selbst zu belasten. Nach jener Polizeikontrolle hatten sie in der Neustadt mit anderen noch Raubüberfälle begangen. Der Afghane sitzt aktuell in Untersuchungshaft wegen eines weiteren Überfalls.
Daniel M. kann nun hoffen, die Polizei nicht verlassen zu müssen. Ein internes Disziplinarverfahren ist noch anhängig. Eine Verurteilung von über einem Jahr – die Staatsanwaltschaft hatte sogar 14 Monate Haft auf Bewährung gefordert – hätte zwangsläufig das Ende der Polizistenkarriere bedeutet.
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MDR 11. März 2026
Körperverletzung im Amt – Polizist in Dresden schuldig gesprochen
Ein Polizist der Soko Iuventus ist am Dienstag vor dem Amtsgericht Dresden wegen Körperverletzung im Amt verurteilt worden. Der Polizeibeamte hatte bei einem Einsatz gegen Jugendkriminalität einem Jugendlichen mit einer Taschenlampe auf den Kopf geschlagen.
Der 49 Jahre alte Kriminalhauptkommissar muss eine Geldstrafe von 12.650 Euro/110 Tagessätze zahlen. Das Gericht berücksichtigte neben vielen Zeugenaussagen auch das Geständnis und die andauernde Reue des Beamten. Er arbeitet seit dem Vorfall im Oktober 2022 im Innendienst.
„Fehler hätte nicht passieren dürfen“
Es sei eine Zeit hoher Jugendkriminalität gewesen, so das Gericht. Dem Polizeibeamten sei in der aufgewühlten Einsatzlage ein Fehler unterlaufen. Das hätte nicht passieren dürfen. Der 20 Jahre alte Jugendliche gilt laut Bundeszentralregister als Intensivstraftäter.
Die Soko Iuventus wurde gegründet, nachdem sich die Zahl jugendlicher Raubdelikte in Dresden zwischen 2018 und 2022 verdreifacht hatte. Opfer waren meist Gleichaltrige, die angegriffen und ausgeraubt wurden.