Zocken im Milieuschutz
Die Hausgemeinschaft E97 wehrt sich weiter gegen die Kündigung
»Du musst anrufen, wenn du vor der Tür stehst. Die Klingelanlage funktioniert nicht«, schreibt Elena (Name von der Redaktion geändert) auf die Interviewanfrage. Lokaltermin bei einer Hausgemeinschaft, die gekündigt werden soll – sich aber dagegen wehrt. Hinter der Fassade der Eisenbahnstraße 97 hat sich ein immobilienpolitischer Konflikt verfestigt, der die Wirksamkeit städtischer Schutzinstrumente infrage stellt.
In einem Viertel, das durch eine soziale Erhaltungssatzung – dem sogenannten Milieuschutz – vor Verdrängung durch Luxussanierungen geschützt werden soll, stehen sich unterschiedliche Interessen gegenüber: Auf der einen Seite eine gewachsene Hausgemeinschaft, die aus über zehn Parteien besteht und die sich zur Initiative »E97 bleibt« zusammengeschlossen hat, auf der anderen die Verwertungslogik eines renditeorientierten Investors. Das verdeutlicht den Übergang des Quartiers in eine Phase der Marktkonsolidierung, in der soziokulturelle Strukturen zunehmend verschwinden.
Der Konflikt um die E97 begann mit dem Haus-Eigentümerwechsel Ende 2023. Das Objekt wurde für Orhan Altun erworben, wobei Ido Altun (NAS Immobilien) die Verwaltung übernahm. Altun werden mehrere Immobilien in Leipzig zugerechnet, auch die ehemalige »Majestic«-Bar an der Karl-Liebknecht-Straße, die nach einem eskalierten Polizeieinsatz 2021 geschlossen wurde. In einer öffentlichen Stellungnahme im Februar 2025 bezeichnete Ido Altun den Erwerb der E97 als »Zufallskauf«: Ein Gebot von 1,2 Millionen hatte den Zuschlag erhalten. Darüber was Altun mit der Immobilie vorhat, ist bislang nichts bekannt.
Es regnet durchs abgedeckte Dach
Elena kommt zur Haustür, wir gehen durchs Treppenhaus. Noch vor wenigen Monaten lag hier Staub, es gab Risse im Putz und herumliegende Zementsäcke. Jetzt wirkt es sauber – zweifarbig abgesetzt. Auf den ersten Blick ist nicht zu erkennen, was die Bewohnerinnen und Bewohner hier durchgemacht haben – aber seit der Übernahme durch Altun kam es zu erheblichen Beeinträchtigungen der Wohnqualität: Im Mai 2024 wurde die Gasversorgung unterbrochen, das Haus blieb fünf Monate lang ohne Heizung und Warmwasser.
Erst eine durch die Mieterschaft selbst organisierte und gerichtlich legitimierte Reparatur beendete diesen Zustand. Juristisch ist dieser Vorgang relevant, da die Eigentümerseite eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Leipzig zur Wiederherstellung der Versorgung monatelang nicht umsetzte. Der Rechtsanwalt der Eigentümer, Kristian Bielow, kommentierte dies gegenüber der LVZ mit der Aussage, seine Mandantschaft habe »aktuell keine Ambitionen«, die Versorgung wiederherstellen zu lassen.
Im Juni 2024 folgte – so die Mietenden – eine unangekündigte Dachabdeckung am bewohnten Objekt. Während die Hausverwaltung dies als notwendige Instandsetzung deklarierte, bewerteten Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Initiative E97 die Maßnahme als Gefährdung der Mieterschaft, der Bewohnbarkeit und Bausubstanz, da Regenwasser so eindringen konnte. »Jede Baumaßnahme erfolgte bislang unangekündigt. Das führt zu Dauerstress«, sagt Elena.
Es hagelt Räumungsklagen
Einen Wendepunkt im Konflikt markierte der 8. April 2025, als das Amtsgericht Leipzig ein erstes Urteil gegen die Räumungsbemühungen der Eigentümer fällte. Bis Juni 2025 errang die Hausgemeinschaft Siege in insgesamt drei Räumungsklagen, woraufhin die Eigentümerseite weitere anhängige Klagen zurückzog. Parallel dazu veränderte sich die gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss. Das Goldhorn verließ das Objekt nach zehn Jahren im Zuge eines gerichtlichen Vergleichs. Der Betreiber erhielt eine Ablöse von 30.000 Euro für eine installierte Lüftungsanlage.
In die Räumlichkeiten ist inzwischen ein Betrieb eingezogen, der offiziell als Café firmiert, in dem jedoch Spielautomaten aufgestellt wurden. Recherchen der Mieterinitiative zufolge erfolgte der Umbau für den Spielbetrieb zunächst ohne die erforderliche Baugenehmigung. Es soll eine tragende Wand entfernt worden sein. Türen in der Wohnung darüber hätten sich verzogen. »Mit über 30 Euro pro Quadratmeter liegt der Mietpreis weit über dem Standard für Gewerbe auf der Eisi«, meint Elena. Das hätten ebenfalls Recherchen ergeben.
Trotz der gerichtlichen Niederlagen im Frühjahr 2025 folgte am 24. Dezember 2025 eine erneute Kündigungswelle durch den Eigentümer. Die Wahl des Heiligabends als Zustellungsdatum wird seitens der Initiative »E97 bleibt« als strategische Prozessführung bewertet, die darauf abzielt, die Mieterschaft in einer Phase eingeschränkter rechtlicher Handlungsfähigkeit zu belasten.
Milieuschutz und Rendite
Der Fall Eisenbahnstraße 97 verdeutlicht, dass Milieuschutzsatzungen an ihre Grenzen stoßen, wenn Akteure bereit sind, rechtliche Grenzen auszureizen. Die Auseinandersetzung bleibt ein Gradmesser für die Frage, ob die Stadt Leipzig gewachsene soziokulturelle Strukturen vor einer rein renditeorientierten Investitionslogik schützen kann. Radsfatz, Japanisches Haus, Trautmanns, Café Nuhr oder Dingdong – es gäbe zahlreiche prominente Beispiele, wie die Schutzfunktion der Stadt hier im Viertel nicht gegriffen habe, beklagt Elena. »Bis zum nächsten Mal«, meint sie routiniert, als wir uns verabschieden.
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10.04.2025 Pauline Fell Maggi Geppert Tim Pawletta
»Es geht um die Existenz«
Drei Räumungsklagen gegen die E97 abgewiesen
Etwa eine Dreiviertelstunde nach Verhandlungsbeginn bricht verhaltener Jubel unter den Besucherinnen und Besuchern im Amtsgericht aus. Erleichterte Gesichter links und rechts, ein paar Menschen umarmen sich – doch so ganz wollen sie die Stille und Ernsthaftigkeit nicht durchbrechen, die üblicherweise im Gerichtsaal herrscht. Erst als sie vor die Tür des Amtsgerichts treten, löst sich die Stimmung. Unter den Menschen aus dem Gerichtssaal: Bewohnerinnen und Bewohnern der Eisenbahnstraße 97, die sich gegen Räumungsklagen wehren. Seit Ende 2023 ist ihr Haus im Besitz eines neuen Eigentümers, der die E97 nach eigenen Angaben sanieren will. Dafür sollen die aktuellen Bewohnerinnen und Bewohner ausziehen. Eine außergerichtliche Einigung konnten beide Seiten bisher nicht erzielen. Das Amtsgericht wies die ersten drei der insgesamt neun Räumungsklagen des Eigentümers am Dienstag ab. Ein Teilerfolg, den die 100 Menschen in der Bernhard-Göring-Straße mit tosendem Applaus feiern.
Schon eine halbe Stunde vor Prozessbeginn versammeln sich Bekannte und enge Freunde vor dem Amtsgericht. Die Solidaritätskundgebung wurde von einem Support-Bündnis organisiert, das sich schon vor einiger Zeit um die Mieterinnengemeinschaft der E97 herum gegründet hat. Es sind auch Nachbarn gekommen, oder Besucherinnen des soziokulturellen Zentrums Con Han Hop, das ebenso von einer Räumung bedroht ist. Andere wiederum haben kaum etwas mit der Eisenbahnstraße zu tun, sehen aber die Bedeutung solcher Mietkämpfe für die Stadt.
Auch vor dem Amtsgericht steht Luke*. Luke findet, es sei richtig, dass »mit dem Finger darauf gezeigt wird, wenn Vermieter und Vermieterinnen ihre Machtposition ausnutzen«. So geht es auch Simon*, der die Bewohnerinnen der E97 für ihr Durchhaltevermögen bewundert, aber gleichzeitig betont, dass das kein Einzelfall sei, sondern »ein Paradebeispiel für das, was gerade überall in Leipzig passiert«. Einige der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind eher zufällig bei der Kundgebung, wie etwa Ute aus Kassel, die gerade ihren Sohn in Leipzig besucht. Das Thema Mietkampf betreffe alle, erzählt sie dem kreuzer, und es werde »überall Wohnraum verscherbelt oder nicht geschützt« – eine Entwicklung, die auch in Kassel zu beobachten sei. Lilli, eine weitere Demonstrantin, ist dagegen sehr gezielt zur Kundgebung gekommen. Sie arbeitet als Lehrkraft im Con Han Hop, wo sie Deutschkurse für Menschen in prekären Situationen gibt, die sonst keinen Zugang dazu hätten. Ihr sei es daher wichtig, dass »solche Räumlichkeiten weiterhin zu günstigen Mietpreisen existieren«.
Klage abgewiesen, die Bewohnerinnen dürfen bleiben
Die Stühle im Gerichtssaal sind nach und nach fast alle belegt. Vor dem Saal hatte sich schon vor Verhandlungsbeginn eine Schlange an Menschen gebildet, die erst einmal durch die Sicherheitskontrolle musste. Als die Verhandlung bereits läuft, kommen immer mehr Menschen in den Raum. Die Richterin verkündet zu Beginn, worum es in der Verhandlung gehen soll: Um drei Räumungsklagen gegen die Bewohnerinnen und Bewohner der Eisenbahnstraße 97. Es handelt sich um sogenannte Verwertungsklagen. Der Kläger sei der Auffassung, dass er durch das Mietverhältnis an einer »angemessenen wirtschaftlichen Verwertung« des Hauses gehindert werde.
In der Diskussion der beiden Anwälte, die sich auf der linken und rechten Seite des Raumes gegenübersitzen, wird das etwas spezifischer. Kristian Bielow, rechtlicher Vertreter des Hauseigentümers, sagt, sein Mandant wolle mit der Modernisierung vorankommen, da es einen erheblichen Sanierungsbedarf gebe. Das ginge aber nicht, solange Menschen darin wohnten. Zudem sei das Ganze eine »permanente Konfliktlage«. Sein Vorschlag: Kein unmittelbarer Neubezug bei Mieterinnenwechsel. Stattdessen ein paar Monate Leerstand, damit das Zimmer saniert werden kann.
Max Malkus, Anwalt der E97-Mieterinnen, entgegnet, dass das Haus längst nicht so baufällig sei, wie Bielow behaupte. Außerdem gebe es keinen Sanierungsplan und es sei nicht seine Aufgabe, einen solchen aufzustellen. Ein Sanierungsplan von der Gegenseite wäre ein erster Schritt, was aber »ernsthaftes Bemühen« voraussetze – und das sehe er momentan nicht.
Richterin Asper erklärt die Güteverhandlung nach etwa 15 Minuten für gescheitert und die Sitzung wird für eine halbe Stunde unterbrochen. Dann verkündet sie ihr Urteil: Alle drei Klagen werden abgewiesen, die Kosten trägt der Kläger. Eine Begründung dazu liefert sie nicht.
»Es geht um die Existenz«
Rechtsanwalt Malkus wirkt zufrieden nach der Verhandlung. Trotz des Erfolges sei eine Räumungsklage aber »immer immenser Druck für die Bewohner«. Daher sei er bei solchen Verhandlungen auch persönlich angegriffen: »Da geht es um die Existenz, egal wie gut die Erfolgsaussichten sind, egal was juristisch gesagt wird. Die Leute kommen hier hin und fragen sich, ob sie am Ende des Tages noch in ihrer Wohnung sind«. Dieser Druck lastet auch auf den restlichen Bewohnerinnen und Bewohnern der E97, deren Räumungsklagen in den nächsten Monaten verhandelt werden.
Das bestätigt Flo, eine Mieterin der E97, dem kreuzer: »Zu wissen, dass das eigene zu Hause so bedroht ist, und dass, wenn man Pech hat, das Gericht gegen einen entscheidet – das hat einfach so krasse Auswirkungen auf das eigene Leben. Es ist eine Belastung, aber auch ein Grund, weiterzukämpfen«. Auch sie setzt das Geschehen in einen größeren, gesellschaftspolitischen Kontext und sieht es abgekoppelt von der E97. »Es kann jeder Person passieren, die mietet. Wir haben richtig gute Mietverträge und trotzdem sind wir gerade davon bedroht, unser Zuhause zu verlieren. Das ist, was ich will: Dass alle Leute, die mieten, checken, dass auch sie davon betroffen sein könnten«.
»Wir müssen jeden Tag entscheiden, ob wir die nötige Energie, Zeit und finanziellen Mittel aufbringen können, um gegen die Schikanen vorzugehen«, schreibt die Mietergemeinschaft in einer Pressemitteilung. »Dabei sind wir ein Sonderfall. Wir erfahren Unterstützung aus unserem Umfeld, wir haben uns so organisiert, dass wir eine lange Auseinandersetzung führen können, wenn wir müssen.« Meistens würden Mieterinnen und Mieter so lange unter Druck gesetzt, bis sie Mieterhöhungen zustimmen oder ausziehen würden. »Jeder beendete Mietvertrag führt zu teureren Neuvermietungen und erhöht somit den Mietspiegel, der alle Mieter*innen betrifft«, schreibt die E97.
* Name von der Redaktion geändert
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18.02.2025 Tim Pawletta
»Es macht einen Unterschied, ob dieses Haus existiert«
Wie die Gemeinschaft E97 um ihr Haus auf der Eisenbahnstraße kämpft
»Eigentlich müsste man daraus ein Theaterstück machen«, sagt Jens* am Ende unseres Gesprächs. Gemeinsam mit Willy* schildert er dem kreuzer die Erlebnisse der Hausgemeinschaft der Eisenbahnstraße 97 (E97). Über den Kampf der Mieterinnen berichtete der kreuzer zuletzt im Sommer, als nach der Übernahme durch Orhan Altun ohne Vorwarnung die Gasversorgung des Hauses gekappt wurde. Seit Ende Oktober funktioniert alles wieder – ein Erfolg, den die E97 vor Gericht erstreiten musste. Im Gespräch erzählen Jens und Willy, was ihnen das alles abverlangt, für welche größeren Prozesse ihr Haus ein Symbol darstellt und wie sie mit den Kündigungen umgehen, die sie nun erhielten.
Sie hatten fünf Monate lang keine Gasversorgung, mussten diese erst wieder erstreiten. Wie haben Sie das gelöst?
Jens: Nachdem das Gas aus war, haben die Stadtwerke im Keller festgestellt, dass der Haupthahn verschlossen ist. Da die davon ausgehen, dass der aus Gründen verschlossen wurde, einem Notfall etwa, haben die den verplombt. Der war dann erstmal zu. Hier ist die Infrastruktur relativ fragil: Wir kochen mit Gas, wir heizen mit Gas, wir haben Warmwasser mit Gas. Das Ganze wieder instand zu setzen, ist Aufgabe des Eigentümers und da haben wir dann angerufen, mehrfach und mehrere Leute.
Der Eigentümer ist seit August 2023 Orhan Altun und das Unternehmen NAS Immobilien verwaltet das Haus?
Jens: Ja, genau. Da tat sich nicht so viel und dann haben wir nach zwei Wochen mit unserem Anwalt einstweilige Verfügungen formuliert und mit drei WGs eingereicht. Dann gingen drei Verfahren los, die wir letztendlich alle gewinnen konnten.
Und von Orhan Altun oder NAS Immobilien haben Sie nie eine Antwort bekommen?
Jens: Erstmal nicht. Wir haben ab dem Zeitpunkt nur noch über unsere Anwälte kommuniziert. Vor Gericht hat der Eigentümer unterschiedliche Narrative eingenommen: Mal hieß es »Wir kümmern uns« und mal, dass dieses Haus hier eine Bruchbude sei, es wurde teilweise als »baufällige Ruine« bezeichnet. Der Eigentümer hat das Narrativ entwickelt, dass er das Haus retten und uns Bewohner schützen wolle, indem er das Gas nicht wieder anstellt. In dem Verfahren meiner WG ist dann sehr schnell entschieden worden: Ihr seid die verantwortlichen Eigentümer, ihr müsst die Grundversorgung stellen – macht das bitte. Dann ist ein langer Schriftsatz beim Amtsgericht eingegangen, wo eben dieses Narrativ entwickelt wurde, und in unserem Fall hat der Amtsrichter seinen Beschluss ohne eine Anhörung wieder rückgängig gemacht. Das ist tatsächlich rechtswidrig. Das Verfahren ging vor das Landgericht und hat sich über drei Monate hingezogen – und wir hatten immer noch kein Gas! Am Ende durften wir mit richterlicher Erlaubnis jemanden beauftragen, der die Gasversorgung wieder herstellt.
Das war dann Ende Oktober letzten Jahres?
Jens: Genau. Völlig absurd wurde es dann, als wir den Installateur, der das Gas wieder angestellt hat, im Keller beschützen mussten. Beim ersten Versuch ist nämlich der Hausverwalter, Ido Altun, vorbeigekommen, hat ihm den Schlüssel abgenommen und ihn aus dem Keller verjagt.
Was war das für eine Zeit für Sie? Ohne Warmwasser und parallel dazu noch ein Gerichtsverfahren.
Jens: Man merkt, dass einem ganz schön was fehlt. Dadurch, dass die Gasversorgung im Mai ausfiel, ist es nicht direkt offensichtlich geworden. Aber kalt duschen, wenn im Zimmer 13 Grad sind? Das ist mir am Ende schon krass auf die Moral geschlagen. Dazu haben wir im Haus versucht, die Prozesse in die richtige Richtung zu lenken. Das hat ewig gedauert und in vielen Fällen nicht funktioniert, da ist das Vertrauen in die Justiz ganz schön geschwunden. Es bleibt ein gewisses Gefühl von Ohnmacht.
Willy: Und man muss auch sagen: Die Menschen, die die Entscheidungen treffen als Richterinnen, als Juristinnen, viele von denen sind auch Hausbesitzer oder haben eine Eigentumswohnung und sind nicht mehr damit konfrontiert, zur Miete zu leben.
Ihr Haus hat eine klassische Geschichte hinter sich: Privatisierungswelle und erzwungene Rückgabe in den 90ern, Leerstand, Sanierung, Verkauf und vor allem Gewinnmaximierung. Sehen Sie das Haus im größeren Kontext exemplarisch für diese Art von Prozessen?
Jens: Absolut. Es ist krass, dass das Haus, seitdem es bewohnt ist, diesen Charakter eines Spekulationsobjekts nicht verloren hat. Seit über zehn Jahren. Hier sind die Leute eingezogen unter der Prämisse, ihr könnt hier wohnen und keine Miete zahlen, wenn ihr die Bude bewohnbar macht. Die Leute wurden dafür benutzt, einen Wohnraum zu schaffen, der ohne deren Investitionen überhaupt nicht da gewesen wäre. Die darauffolgenden Eigentümer aus Berlin haben dann dringend notwendige Instandsetzungen verweigert und es war eine Qual mit der Hausverwaltung auf die Beseitigung der Mängel zu drängen. Jetzt mit dem erneuten Hausverkauf ist es wieder ein Investor, dem Geld mehr bedeutet als die Menschen, die hier wohnen. Dass Läden sterben, Kneipen zu machen müssen oder selbstverwaltete Läden es schwer haben, das betrifft ganz Leipzig. Es macht einen Unterschied, ob dieses Haus existiert oder nicht. Für den Mietspiegel und für dieses Viertel.
Etwas provokant gefragt: Gibt es noch schöne Momente bei Ihnen im Haus?
Willy: Absolut. Allein durch diesen ganzen Scheiß, durch den wir hier gehen. Das hat die Hausgemeinschaft wieder voll zusammengebracht.
Jens: Wir sind eine Schicksalsgemeinschaft! Wo gibt es das noch, dass du zu einem echt guten Preis in einem teilsanierten Haus lebst, was ausschließlich von WGs bewohnt wird?
Neuerdings hat Ihnen Ihr Vermieter Kündigungen ausgesprochen. Wie geht’s weiter?
Jens: Ja, die haben wir erhalten. Wir haben Mietverträge hier und wenn der uns kündigen will, dann kann er das gerne versuchen. Dann machen wir das mit. Aber ich ziehe jetzt nicht aus, wenn ich eine Kündigung Briefkasten habe. Weißt du, was ich meine? Trotzdem hat es nicht den Anschein, dass wir hier gerne gesehen sind, dass wir hier wohnen bleiben sollen. Das äußert sich dann zum Beispiel darin, dass diese Gasgeschichte so ewig dauert. Wir bleiben widerständig und verteidigen unser Recht, hier zu wohnen – und zwar mit allen Mitteln.
Willy: Wir fühlen uns hier ja auch wohl. Also das Narrativ, dass es hier scheiße ist zu leben, ist ja bullshit. Das sehen wir anders (lacht). Sonst würden wir ja nicht darum kämpfen!
* Die Namen wurden aus Privatsphäregründen von der Redaktion geändert. Die richtigen Namen sind der Redaktion bekannt.