Dresdner Staatsanwalt hält Vortrag vor Rechtsextremisten

Ein Dresdner Staatsanwalt folgte der Einladung des rechten Szene-Anwalts Dubravko Mandic, einen Vortrag zu halten. Vor teils gesichert rechtsextremem Publikum referierte er über Volksverhetzung und Meinungsfreiheit. Der Beamte beteuert seine Unwissenheit.

Ein Vortrag eines Dresdner Staatsanwalts sorgt für kritische Fragen an die sächsische Landesregierung: Mike U. hat im November einen Vortrag über Volksverhetzung und Meinungsfreiheit vor Rechtsextremisten gehalten. Im Landtag bohrt deshalb nun die Opposition nach. In einer Kleinen Anfrage vom 20. Januar erkundigte sich der Abgeordnete Valentin Lippmann (Grüne) bei der sächsischen Staatsregierung konkret nach den Umständen dieses Auftritts. Zuerst hatte die Autonome Antifa Freiburg Anfang dieses Jahres auf die Personalie aufmerksam gemacht.

Doch wie kam es zu diesem Vortrag? Der Freiburger Rechtsanwalt Dubravko Mandic hatte zu einer Fortbildung mit externen Experten im November vergangenen Jahres eingeladen. Einer dieser Experten war der Dresdner Staatsanwalt Mike U. Auch eine Person aus dessen Familienkreis referierte dort am selben Tag zu einem Thema. Mandic selbst dokumentierte auf seinem Instagram-Profil die Veranstaltung im Kurhaus Baden-Baden mit mehreren Fotos. Auf Anfrage der Sächsischen Zeitung bestätigte U. seinen Vortrag.
Gastgeber ist bekannter Szene-Anwalt

Der Gastgeber dieser Fortbildung ist kein Unbekannter: Dubravko Mandic ist wegen Körperverletzung vorbestraft und ein ehemaliger AfD-Funktionär, der dem rechtsextremen „Flügel“ der Partei zuzuordnen war. Im Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg hieß es 2021 über ihn: „Im April 2021 gab er seinen Austritt aus der AfD bekannt, distanzierte sich jedoch inhaltlich nicht von Positionen des ‚Flügels‘.“

Mandic gilt als bundesweit bekannter Szene-Anwalt und vertritt immer wieder Rechtsextremisten, so auch aktuell einen der Angeklagten der mutmaßlichen militanten Neonazi-Gruppe „Sächsische Separatisten“. Dabei fährt er einen konfrontativen Kurs. Vor Gericht verlangte sein Team am ersten Prozesstag Namensschilder für die Richter und die Vertreter der Bundesanwaltschaft. „Diese Namen müssen sich einprägen“, begründete Mandic. „Wer bei so etwas mitmacht, macht sich mitschuldig. In Ihrer Haut möchte ich nicht stecken!“

Bei einer anschließenden Pressekonferenz sagte Mandic, er glaube, die Rich­te­r seien beauftragt, die Angeklagten zu verurteilen. Er sehe nur eine Chance, um sie davon abzuhalten: „Die müssen im Grunde genommen Angst haben, dass sie selbst verfolgt werden.“ Zu einem anderen Zeitpunkt, etwa wenn die AfD regiert, würde der Prozess „juristisch anders“ bewertet.

Vortrag vor „Dritte Weg“-Gründer und -Mitgliedern

Bei der besagten Fortbildung war dem Instagram-Post zufolge ein kleiner Kreis zu Gast, darunter: mehrere rechtsextreme Juristen. So war etwa Martin Kohlmann, Gründer der neonazistischen Kleinstpartei „Freie Sachsen“, anwesend. Auch Michael Brück und Matthias Bauernfeind, beide Funktionäre der Partei Kohlmanns, waren zugegen.

Mike U. referierte vor ihnen zum Thema „Volksverhetzung und das Prinzip der Meinungsfreiheit“. Dabei handelt es sich um sein Spezialgebiet: U. hatte 2017 seine Dissertation dazu veröffentlicht. Darin stellte er die These auf, dass der Paragraf 130 Absatz 4 des Strafgesetzbuches ein verfassungswidriger Eingriff in die Meinungsfreiheit sei. In diesem Absatz ist die Bestrafung für die öffentliche Billigung oder Verherrlichung nationalsozialistischer Gewalt festgelegt.

Als Experte ordnete U. zum Beispiel 2022 für die Frankfurter Allgemeine Zeitung die damalige Verschärfung des Volksverhetzungsparagrafen im Strafgesetzbuch ein. Im selben Jahr war der Staatsanwalt auch bei dem Internet-Radiosender „Kontrafunk“ zu Gast, um über den Paragrafen zu sprechen. „Kontrafunk“ bezeichnet sich selbst als „Die Stimme der Vernunft“. In den Sendungen kommen rechtskonservative Vordenker zu Wort. AfD-Rechtsaußen Björn Höcke ist bekennender Fan des sogenannten Alternativmediums, war dort selbst auch schon zu Gast.

Laut eigener Aussage nicht als Staatsanwalt referiert

Der Sächsischen Zeitung erklärte U., er folge „grundsätzlich jeder Einladung, um über meine wissenschaftliche Arbeit ins Gespräch zu kommen“. Zwar verweist U. darauf, dass er zu Beginn seines Vortrags hervorgehoben habe, dass er diesen „als Wissenschaftler und ausdrücklich nicht als Staatsanwalt“ halte. In dem Programm hingegen wurde U.s Präsentation dem Instagram-Post zufolge mit dessen Namen und „Staatsanwalt“ beziehungsweise „Dresdner Staatsanwalt“ beworben.

Zu dem bundesweit bekannten Szene-Anwalt schreibt der Dresdner Beamte weiter, er habe sich lediglich dessen Website angeschaut und „nichts Ehrenrühriges feststellen können“. Und: „Ich habe mich natürlich auch nicht erkundigt, wer sich als Teilnehmer dieser Fortbildungsveranstaltung angemeldet hatte.“ Keiner der Teilnehmer habe sich „als ‚Rechtsextremist‘ zu erkennen gegeben oder auch nur ein Namensschild getragen“.

Die Staatsanwaltschaft Dresden reagierte auf Anfrage der Sächsischen Zeitung nur verhalten: „Die Staatsanwaltschaft Dresden äußert sich aus Gründen des Daten- und des Persönlichkeitsschutzes über ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich nicht in der Öffentlichkeit.“ Zum Inhalt des Vortrags lägen keine Kenntnisse vor. Für den Vortrag sei keine Dienstreise angemeldet worden. „Der Staatsanwalt hat angegeben, dass der Vortrag unentgeltlich erfolgt ist“, heißt es dazu.

Lippmann: „Fragwürdiger Vorgang“

Grünen-Politiker Valentin Lippmann kritisiert gegenüber der Sächsischen Zeitung die Causa: „Es ist ein äußerst fragwürdiger Vorgang, wenn ein sächsischer Staatsanwalt Fortbildungsvorträge bei einem bekannten rechten Szeneanwalt hält.“ Eine solche Tätigkeit sei geeignet, das Ansehen der sächsischen Justiz und das Vertrauen in die Objektivität des Rechtsstaates zu gefährden, warnt Lippmann.

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Autonome Antifa Freiburg

Staatsanwalt coacht Hitlergrüßer
Sonntag, 04.01.2026

Für den 21. und 22. November 2025 lud der Freiburger Nazianwalt Dubravko Mandic zu einer „Fortbildung“ im Kurhaus Baden-Baden ein. Zu den TeilnehmerInnen, die Mandic anschließend auf Fotos präsentierte, gehörten neben Vanesa Mandic und dem Bodybuilding-Influencer und Mandic-Trauzeugen Markus Hoppe vom Freiburger „Gym52“ auch Mandics Nazikanzleikollege Till Weckmüller und der Freiburger AfD-Funktionär Karl Schwarz.

Vor allem aber nahmen bekannte rechtsradikale Juristen wie der Gründer der Naziregionalpartei „Freie Sachsen“ und Chemnitzer Nazianwalt Martin Kohlmann, der Ex-Dortmunder Nazi und „Freie Sachsen“-Funktionär Michael Brück und der Nazianwalt und frühere „Dritter Weg“-Kader Matthias Bauerfeind an der Nazifortbildungsveranstaltung teil.

Auch Max Hülsenbeck von der „Münchner Burschenschaft Danubia“ in der „Deutschen Burschenschaft“ war einer der Teilnehmer. Hülsenbeck soll am Rand des AfD-Parteitags 2024 in Greding einen „Hitlergruß“ gezeigt haben und wird wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im April vor Gericht stehen.

Für Hülsenbeck dürfte der Inhalt der Mandic-Fortbildungsveranstaltung besonders nützlich gewesen sein: Einer der Referenten war der Dresdner Staatsanwalt Mike Ulbricht. Er unterrichtete die versammelten Nazis zum Thema „Volksverhetzung und das Prinzip der Meinungsfreiheit“.

Mike Ulbricht von der „Akademischen Jagdkorporation Hubertia Düsseldorf“ schrieb mit einem Stipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung an der Düsseldorfer Uni bis 2017 eine Dissertation mit gleichlautendem Titel und der These, dass der § 130 Abs. 4 StGB eine „feindstrafrechtliche Regelung“ sei und als „Gesinnungsstrafrecht das Prinzip der Meinungsfreiheit“ verletze.

Bereits 2015 bewarb Matthias Helferich in einer internen Mail an seine damaligen „Bundesbrüder“ einen „Burschenschaftlichen Abend“ von Mike Ulbricht zum Thema „Das darf man jawohl noch sagen – Strafrechtliche Grenzen der Meinungsfreiheit“. Ein Mike Ulbricht tauchte in diesem Zeitraum auch im Umfeld der AfD und ein paar Jahre später dann bei der sächsischen „Jungen Alternative“ auf.

Weitere Vorträge gab es von Katrin Ulbricht zu „Cold Cases und Zahnforensik – was uns Zähne alles über den Tathergang mitteilen“ und von Oliver Chama zum Thema „Verteidigung mit Blick auf die Revision“. Chama ist Richter am Amtsgericht Ulm.
Dubravko Mandic verfügt neben seiner Kanzleiadresse in der Grünwälderstraße 1-7 in Freiburg über eine Postadresse in Leipzig in der Wittenberger Straße 15 bei Roland Ulbrich, der mittlerweile angibt, Mitglied der „Burschenschaft Dresdensia Leipzig“ zu sein.

Außerdem mietet die Kanzlei Mandic „ladungsfähige Geschäftsadressen“ in „virtuellen Büros“ der Firma „Satellite Office“ in Zürich (Bahnhofstraße 10/Börsenstraße 18) und in München (Ludwigstraße 8).

Im sogenannten „Ludwigpalais“ in München mieten dutzende Firmen und Kanzleien eine Briefkastenadresse inklusive Firmenschild, Telefonservice und Postweiterleitung.