Airbnb und Co.: Über 1000 zweckentfremdete Wohnungen in Leipzig gemeldet

Eine neue Satzung der Stadt Leipzig will Wohnraum sichern und dafür Ferienvermittler wie Airbnb zurückdrängen. Schon 1149 zweckentfremdete Wohnungen wurden in Leipzig gemeldet.

Der Stadt Leipzig sind in den vergangenen sechs Monaten 1149 Wohnungen gemeldet worden, die nicht zum Wohnen dienen. Das teilte das Baudezernat auf Anfragen der Linken und Grünen mit. Damit veröffentlichte die Verwaltung erstmals einen Sachstand zum neuen Zweckentfremdungsverbot. Die dazugehörige Satzung trat am 1. September 2024 in Leipzig in Kraft.

Die neue Satzung soll den Trend stoppen, dass immer mehr Quartiere dauerhaft für touristische Übernachtungen angeboten werden – vor allem auf Internetportalen wie Airbnb. Nach früheren Untersuchungen der Kommune sind an einem normalen Wochenende (ohne Großveranstaltungen) etwa 850 Ferienapartments in Leipzig auf verschiedenen Portalen im Angebot – Tendenz stark steigend. Kehrseite für die Einheimischen sei ein wachsender Mangel an Mietwohnungen, sagen die Fachleute im Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung (AWS).

Touristen nur noch zwölf Wochen im Jahr

Laut dem Zweckentfremdungsverbot dürfen Privatvermietungen an Touristen nicht mehr länger dauern als insgesamt zwölf Wochen im Kalenderjahr. Das AWS hatte alle Leipzigerinnen und Leipziger aufgerufen, betroffene Quartiere oder Verdachtsfälle zu melden. Die Eigentümer bekamen dafür drei Monate Zeit. Wer dieses Angebot genutzt hat, erhielt im Gegenzug eine Schonfrist von zwei Jahren, in denen die weitere Nutzung als Ferienobjekt noch nicht als Ordnungswidrigkeit gilt.

Laut den aktuellen Angaben wurden 788 Ferienwohnungen von ihren Eigentümern mitgeteilt, um die Schonfrist von zwei Jahren zu erhalten. In 125 weiteren Fällen beantragten Eigentümer gleich eine nachträgliche Genehmigung von bereits erfolgten Umnutzungen. Außerdem bekam das Baudezernat 385 Hinweise auf dauerhafte Fremdbeherbergungen, die sich aber zum Teil (in 149 Fällen) mit den freiwilligen Meldungen überschnitten.

Die neue Satzung verbietet zudem spekulativen Leerstand. So etwas nimmt sie für alle bewohnbaren Unterkünfte an, die ohne akzeptablen Grund länger als ein Jahr nicht vermietet oder selbst genutzt werden. Beim spekulativen Leerstand blieben die Meldezahlen mit 54 Wohnungen bisher jedoch gering.

Rund 800 aller zweckentfremdeten Wohnungen befinden sich in den drei Stadtbezirken Mitte, Nordost und Ost. Bei den Konsequenzen aus den erlangten Informationen stehe die Behörde noch am Anfang, hieß es weiter. Zunächst müsse stets geprüft werden, ob eine bauordnungsrechtliche Genehmigung der Nutzungsänderung vor dem 1. September 2024 erteilt wurde – dann genießt das Objekt Bestandsschutz. In der Praxis gebe es bei den Überprüfungen einige Hürden – auch, weil die Sächsische Bauordnung nicht immer passfähig mit dem sächsischen Zweckentfremdungsverbotsgesetz (aus dem Frühjahr 2024) sei.

Strafen von bis zu 100.000 Euro möglich

Bei 37 Wohnungen hat das Amt inzwischen seinen Segen für diverse Umnutzungen erteilt. „Derzeit sind 45 Anträge in Arbeit, drei wurden bisher abgelehnt.“ Jedoch würden sich schon bei etlichen Hinweisen tatsächlich Verstöße gegen die Satzung andeuten. Wer falsche Auskünfte zur Zweckentfremdung erteilt, muss mit Strafen von bis zu 50.000 Euro rechnen. Wer Anordnungen zur Rückverwandlung in eine normale Wohnung nicht befolgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – sie kann mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Keine Strafe droht hingegen den Touristen, weil sie „als sogenannte Nichtstörer selbst keine Ordnungswidrigkeit begehen“, so das AWS. Bislang habe sich in dem Amt „im Wesentlichen nur eine Person“ mit dem ganzen Themenkreis beschäftigt. Künftig sollen dafür zwei Stellen zur Verfügung stehen. Die Stadt will auch Informationen von Airbnb und anderen Stellen wie Finanzbehörden anfordern, damit möglichst viele Wohnungen in Leipzig wieder für Mieterhaushalte zur Verfügung stehen.