AfD scheitert mit Klage zur Besetzung des MDR-Rundfunkrats
Die AfD wollte einen ihrer Abgeordneten in den MDR-Rundfunkrat entsenden. Vor der Wahl wurde die Geschäftsordnung geändert, die AfD ging leer aus. Sachsens Verfassungsgericht bestätigt das Verfahren.
Die AfD ist in Sachsen mit einer Klage zu ihrer angestrebten Präsenz im MDR-Rundfunkrat gescheitert. Bei der Wahl der vom Sächsischen Landtag in den Rundfunkrat zu entsendenden Abgeordneten vor knapp drei Jahren seien die Rechte der AfD-Fraktion nicht verletzt worden, teilte der Sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig mit.
Am 19. November 2021 hatte der Landtag je einen Parlamentarier der CDU, der SPD und der Linken für den neuen MDR-Rundfunkrat gewählt. Der AfD-Kandidat erreichte nicht die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten. Vor der Abstimmung hatten die Koalitionsfraktionen CDU, SPD und Grüne eine Änderung der Geschäftsordnung beantragt. So konnten alle Fraktionen Vorschläge unterbreiten, nicht nur die stärksten. Dagegen hatte die AfD geklagt.
Verfassungsgericht: AfD-Antrag offensichtlich unbegründet
Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass der Antrag im Hinblick auf die Abweichung vom Wahlverfahren als offensichtlich unbegründet zu erachten sei. Die Aufgaben des Rundfunkrates sind demnach nicht spezifisch parlamentarischer Natur. Sie dienten vielmehr dem Interesse der Allgemeinheit und der Sicherung der Rundfunkfreiheit, er ist zudem in die innere Organisation des Landtages nicht eingebunden.
Auch aus der Verfassung folgt nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofs kein Parlamentsauftrag zur Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der eine gleichberechtigte Teilhabe der Fraktionen rechtfertigen könnte.
Dem MDR-Rundfunkrat gehören insgesamt 50 Mitglieder an – darunter Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierungen und der Landtage von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie wichtiger gesellschaftlicher Gruppen.