„Hängt-die-Grünen“-Plakate: Zwickauer Gericht lässt Klage wegen Volksverhetzung nicht zu
Wegen Volksverhetzung will die Staatsanwaltschaft Zwickau zwei Männer der Neonazi-Partei „Dritter Weg“ vor Gericht stellen. Doch der Strafrichter lehnt ab. Die genauen Gründe will das Gericht der „Freien Presse“ nicht sagen.
Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein
Ob es dabei bleibt, ist noch nicht klar. Rechtskräftig ist der Beschluss noch nicht. Die Staatsanwaltschaft Zwickau sagte auf Anfrage, dass sie dagegen sofortige Beschwerde eingelegt habe. Wie die Angelegenheit ausgeht und ob der Fall doch noch vor Gericht landet, wird den Angaben zufolge erst in zwei Wochen feststehen.
Gericht reagiert erst nach Presseanfrage
Interessant in dem Zusammenhang ist die zeitliche Abfolge: Die Staatsanwaltschaft Zwickau hatte im März 2022 Anklage gegen zwei Vertreter des „Dritten Wegs“ wegen gemeinschaftlich verübter Volksverhetzung erhoben. Diese Anklage vom März war offenbar im Amtsgericht sieben Monate lang unbearbeitet geblieben. Erst am 28. Oktober wurde der ablehnende Beschluss des Amtsgerichts an die Staatsanwaltschaft zugestellt. Einen Tag, nachdem sich die „Freie Presse“ im Gericht nach dem aktuellen Stand des Verfahrens erkundigt hatte.
Als Tatverdächtige angeklagt sind laut dem MDR der damals 36-jährige Landesvorsitzende der Partei sowie ein zweiter Mann (45). Die Ermittlungen gegen vier weitere Beschuldigte waren eingestellt worden. Dass der damalige Landesvorsitzende angeklagt ist, dürfte der Logik jenes Prozesses folgen, der erst vor einer Woche in der bayerischen Landeshauptstadt München stattgefunden hatte. Am dortigen Amtsgericht wurde gemeinsam mit einem Helfer der damalige Bundesvorsitzende des „Dritten Wegs“ wegen Volksverhetzung und Aufrufs zum Totschlag verurteilt.
Prozess in München: Parteichef müsse von Plakatkampagne gewusst haben
Mit dem Spruch auf den Plakaten könne nur die Partei Bündnis 90/Die Grünen gemeint gewesen sein, argumentierte der Richter nach Angaben der Deutschen Presseagentur. Es sei abwegig, wie man meinen könne, so einen Spruch zu plakatieren und sich nicht der Volksverhetzung schuldig zu machen. Der Bundesvorsitzende, der eine Geldstrafe erhielt, müsse von der Plakataktion gewusst haben, so der Richter. Eine Partei mit einem so überschaubaren Kreis an Mitgliedern könne keine Wahlkampagne ohne Billigung ihres Vorsitzenden führen. Über den zweiten Angeklagten verhängte das Gericht eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, die unter anderem mit den einschlägigen Vorstrafen des szenebekannten Neonazis begründet wurde. Sein Anwalt kündigte an, in Berufung zu gehen.
Sächsisches Oberverwaltungsgericht stufte Plakate schon 2021 als Volksverhetzung ein
Der „Dritte Weg“ hatte die besagten Plakate mit der Aufschrift „Hängt die Grünen“ zur Bundestagswahl 2021 in verschiedenen Städten in Bayern und Sachsen angebracht. Grüne im Landkreis Zwickau berichten davon, sich von der Aussage auf den Plakaten bedroht gefühlt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Zwickau ermittelte erst, nachdem sie von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden dazu angewiesen worden war. Das Verwaltungsgericht Chemnitz entschied seinerzeit zunächst, die Plakate seien zulässig, sofern sie 100 Meter Abstand zu Wahlplakaten von Bündnis 90/Die Grünen einhielten. Letztlich verfügte das Landgericht München ein bundesweit gültiges Verbot der Plakate. Das sächsische Oberverwaltungsgericht stufte die Plakate ebenfalls als Volksverhetzung ein.