Geld im Plauener Revier verschwunden: Polizisten im Visier der Staatsanwaltschaft
Alles sah nach Routine aus. Ein per Haftbefehl gesuchter mutmaßlicher Dieb wurde in Plauen festgenommen. Doch ein Teil des Geldes, das er dabeihatte, ist im Polizeirevier spurlos verschwunden.
Soweit, so gut. Doch was sich in jener Nacht vom 4. zum 5. Mai im Polizeirevier Plauen ereignet hat, ist jetzt Gegenstand von Strafermittlungen gegen mehrere Polizeibeamte und weitere „tatortberechtigte Personen“. So erklärt es Staatsanwalt Jürgen Pfeiffer als stellvertretender Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Zwickau. Gegen diesen Personenkreis bestehe ein Anfangsverdacht wegen Diebstahls, so Pfeiffer.
Als die Streife den 30-Jährigen ins Polizeirevier brachte, hatte er „eine größere Menge Bargeld“ bei sich. Bei der Überführung zur JVA Zwickau war indes ein Teil des Geldes weg. Wie viel genau, dazu hält sich die Staatsanwaltschaft bedeckt. Aus Polizeikreisen sickerte durch, dass der Rumäne mit rund 2500 Euro im Revier angekommen sei, die er bei der in solchen Fällen üblichen Verwahrung von Geld und anderen Gegenständen abgeben musste.
Am nächsten Morgen gab es „einen Fehlbetrag“, den Pfeiffer nicht näher beziffert. Im Revier kursiert, dass rund 1000 Euro fehlen sollen. Haben Polizisten oder andere Personen mit Zugang zu den sensiblen Bereichen des Polizeireviers einen mutmaßlichen Dieb bestohlen? Oder gibt es andere Erklärungen, wie das Geld spurlos verschwinden konnte? Und welche Fehlerquellen könnten das Verschwinden einer solchen Summe begünstigt haben?
Teile des Polizeireviers sind in marodem Zustand, der Freistaat schiebt die Sanierung seit Jahren vor sich her. Zellentrakt und Wachhabender sollen zu weit auseinander liegen, kritisieren Polizisten. Durch eine Garagen-Baustelle haben Personen Zugang zum Revier. Auch sei die Außenmauer leicht zu überwinden.
Die Faktenlage ist indes sechs Wochen nach dem Vorfall dünn. „Der genaue Hergang wird derzeit analysiert und intern ausgewertet“, erklärt der Staatsanwaltssprecher. Die Hintergründe seien Gegenstand der aktuellen Ermittlungen. Jürgen Pfeiffer betont: „Dabei ist insbesondere zu klären, ob der Umgang mit den in Verwahrung befindlichen Effekten ordnungsgemäß erfolgte.“
Was weitere Fragen aufwirft: Begünstigte Schlamperei das Verschwinden des Geldes? Und welche Konsequenzen muss der Vorfall organisatorisch und gegebenenfalls auch disziplinarisch haben, damit sich so etwas nicht wiederholen kann?
„Derzeitig wird die Einleitung von disziplinarrechtlichen Maßnahmen geprüft“, heißt es aus der Staatsanwaltschaft. Der Inspekteur der sächsischen Polizei prüfe den Vorgang im Rahmen seiner Dienst- und Fachaufsicht.
Die Pressestelle der Polizeidirektion Zwickau äußert sich nicht und verweist an die zuständige Staatsanwaltschaft. Doch der Vorfall schlägt Wellen bis ins Innenministerium. Dabei rückte eine weitere Frage in den Fokus: Wäre es nicht Pflicht der Verantwortlichen gewesen, einen derart das Vertrauen in den Staat erschütternden Vorfall offen zu kommunizieren statt abzuwarten, bis etwas durchsickert? Und überhaupt, so sagen Insider: Sachsens Polizei brauche dringend ein besseres Krisenmanagement.