Vermummte stürmen Haus in Wurzen: Fünf Täter verurteilt

Mit relativ milden Strafen sind fünf junge Männer davon gekommen, die am 1. Januar 2019 in der Wurzener Karl-Liebknecht-Straße ein Haus gestürmt haben. Zuvor war ein Mann besinnungslos geschlagen worden.

Robert Z. und zwei weitere Bewohner des Hauses in der Wurzener Karl-Liebknecht-Straße müssen an diesem Neujahrstag 2019 Todesangst ausgestanden haben. Gegen 1 Uhr wurde Robert Z.* auf der Straße vor seinem Wohnhaus von etwa einem Dutzend Vermummter bedrängt. Dabei soll der Ruf „Bambule, Randale, Rechtsradikale“ skandiert worden sein. Robert Z. bekam mit einem harten Gegenstand einen Schlag auf den Kopf und sank zusammen. Zwei Mitbewohner schafften es gerade noch so, das besinnungslose Opfer in das Haus zu ziehen, die Tür zu schließen und Robert Z. in eine Wohnung zu schaffen.

Haustür aufgebrochen

Doch da war noch lange nicht Schluss. Laut Anklage des Staatsanwalts König brachen die Vermummten die Haustür auf und wollten auch noch die entsprechende Wohnungstür eintreten. Das gelang jedoch nicht. Die Polizei war inzwischen verständigt worden, die Täter flüchteten in Richtung Wettinerplatz. Dort hatten die Beamten einen Teil der Angreifer dingfest gemacht. Zwei der Täter leisteten Widerstand und schlugen zwei Polizisten.

Verhandlung in Oschatz

Normalerweise hätte der Prozess zu diesen Straftaten im Amtsgericht Grimma stattfinden müssen. Aus Kapazitätsgründen war das Grimmaer Schöffengericht jedoch zur Verhandlung in die Oschatzer Außenstelle des Amtsgerichtes Torgau ausgewichen. Am Montag mussten sich fünf junge Männer, die zur Tatzeit zwischen 16 und 19 Jahre alt waren, wegen des besonders schweren Falles von Landfriedensbruch, Sachbeschädigung und zwei davon zusätzlich wegen Körperverletzung der Polizisten verantworten.

Politische Motivation bleibt unklar

Über dem Prozess schwebte die Frage: Waren die Straftaten in der Neujahrsnacht 2018/2019 politisch motiviert, hatten hier vermummte Rechtsradikale einen Linken geschlagen? Oder hatte der Überfall einen völlig unpolitischen Anlass? Diese Frage konnte während der Verhandlung nicht eindeutig beantwortet werden.

Angeklagte liefern Geständnisse

Nach einem Rechtsgespräch zwischen Richterin Kippenberger, den zwei Schöffen, Staatsanwalt König und den fünf Verteidigern kam folgende Einigung zustande. Die Angeklagten würden Geständnisse abliefern und damit eine Befragung der fünf geladenen Zeugen vermeiden. Im Gegenzug wurde den Angeklagten ein relativ mildes Strafmaß nach dem Jugendstrafrecht zugesichert.

Mit Böllern beschossen

Anhand der Geständnisse ließ sich das Geschehen in der Silvesternacht wie folgt rekonstruieren. Vier der fünf Angeklagten hatten bis Mitternacht in der Gaststätte Goldene Krone gefeiert und gingen dann zum Wettinerplatz. Dabei seien sie aus einer anderen Gruppe, zu der auch das spätere Opfer Robert Z. gehört habe, mit Böllern beschossen worden. Daraus habe sich ein Streit entwickelt, der schließlich mit dem Sturm auf das Wohnhaus von Robert Z. eskaliert sei. Wer dem Opfer den Schlag auf den Kopf versetzt hatte, konnte nicht geklärt werden.

Sicherheitsgefühl extrem verletzt

Das Schöffengericht verurteilte die Angeklagten schließlich in Abhängigkeit von ihrer Tatbeteiligung zu Geldstrafen von 250 bis 750 Euro, zum Ableisten von 80 bis 200 Arbeitsstunden und zum Schreiben von Aufsätzen über die Schicksale von Juden, an die in Wurzen mit Stolpersteinen erinnert wird. „Das Sicherheitsgefühl der Geschädigten und der Öffentlichkeit ist extrem verletzt worden“, sagte Richterin Kippenberger. Die Angeklagten hätten auch zu Arrest verurteilt werden können. Doch bei der Strafzumessung seien sowohl die Geständigkeit der Angeklagten als auch der Umstand, dass die Taten über drei Jahre zurück liegen, berücksichtigt worden.

* Name des Opfers geändert

https://www.lvz.de/Region/Wurzen/Vermummte-stuermen-Haus-in-Wurzen-Fuenf-Taeter-verurteilt ¹

¹ Ergänzung durch die Moderation