2026.09.29 / 59. Prozesstag / Antifa-Ost-Komplex
Der heutige Verhandlungstag begann ohne weitere Begründung erst um 13:30 Uhr. Als VertreterInnen der Nebenklage waren die AnwältInnen Schneiders, Karisch und Thomas anwesend. Im Zuschauer*innen-Bereich nahmen knapp 10 Menschen Platz.
Zu Beginn versuchte der vorsitzende Richter Kubista die Verschiebung mit einer Umbuchung eines Fluges zu erklären, dem ganzen war jedoch nicht wirklich gut zu folgen.
Inhaltlich startete der Verhandlungstag mit einer Erklärung der Verteidigung zur Inaugenscheinnahme der Ermittlungsvermerke bezüglich der Tättowierungen eines Angeklagten an einem vergangen Verhandlungstag. In dieser ausführlichen Stellungnahme wurde wiederholt auf den stark spekulativen Charakter der Ermittlungsvermerke eingegangen. So sei der Bericht voller Zuschreibungen, Interpretationen und sonstiger Mutmaßungen. Historische Zitate würden aus ihrem eigentlichen Kontext gerissen und in einen gegenwärtigen Kontext gestellt werden, ohne dies schlüssig zu begründen, alternative Deutungsmöglichkeiten würden ignoriert und insgesamt seien die Ermittlungsvermerke v.a. ein gutes Beispiel für das Phänomen der „Confirmation Bias“ aus der Psychologie. Dieses beschreibe die menschliche Neigung, Informationen so auszuwählen, zu interpretieren und zu erinnern, dass sie die eigenen bestehenden Annahmen, Erwartungen oder Hypothesen bestätigen. Und so monierte die Verteidigung zahlreiche Spekulationen und Interpretation bezüglich einzelner Tattoomotive. Neben historischer Zitaten, Abbildungen vermeintlicher Straftaten und angeblicher Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch ging es zwischendurch noch um Star Wars, Michelin-Sterne, Metallica und Super Mario Cart.
Nach diesen Ausführungen war die Kriminalhauptkommisarin Fuhrmann-Fischer als Sachverständige geladen. Sie war mit der Erstellung verschiedener Gutachten zur Personen-Identifikation beauftragt gewesen. Am heutigen Verhandlungstag präsentierte Fuhrmann-Fischer ihre „Methode“ und Ergebnisse der Bildvergleiche von insgesamt drei Personen. Ihr sei jeweils ein Vergleichsbild aus verschiedenen Winkeln, in der Regel Fotos erkennungsdienstlicher Maßnahnmen und ein Bild aus Videoüberwachungsmaterial aus Budapest zur Verfügung gestellt worden. Als Erstes hätte sie einen Allgemeinvergleich vorgenommen, in dem eine prinzipielle Übereinstimmung bestimmter körperlicher Merkmale geprüft würde. Wenn die Bildqualität es zuließe und die Perspektiven ausreichend übereinstimmend seien, erfolge dann ein Detailvergleich. Hier würde sie anhand morphologischer Details die Wahrscheinlichkeit einer Übereinstimmung ableiten. Konkret wurden hier u.a. Kopfumrissform, Stirnhöhe, Stirnbreite, Höhe und Abstand der Augenbrauen, Höhe und Einhebung der Nase sowie Form und Höhe der Lippe aufgezählt. Anschließend präsentierte Fuhrmann-Fischer ihre „Ergebnisse“ bezüglich drei beschuldigter Person, wovon jedoch keine*r in Dresden angeklagt ist. Die Wahrscheinlichkeit einer Übereinstimmung wurde jeweils in Satzform angegeben. Dabei reichte die Bandbreite von „mit hoher Wahrscheinlichkeit übereinstimmend“ hin zu „kann nicht ausgeschlossen übereinstimmend“ sein, wobei in jedem Fall noch der obligatorische Satz mitgeliefert wurde, dass es sich auch um eine Person handeln könnte, die eine hohe Ähnlichkeit zur beschuldigten Person habe. Nach einigen wenigen kurzen Nachfragen der Verteidigung, wurde die Sachverständige entlassen, woraufhin eine Pause folgte.
Im Anschluss folgten einige Stellungnahmen der Verteidigung zu Selbstlesekonvoluten, deren Einführung in vergangenen Hauptverhandlungstagen angekündigt wurde. Danach verkündete und begründete der vorsitzende Richter noch die Einführung weiterer Selbstlesekonvolute, wobei jeweils eine Zusammenfassung des Inhaltes des jeweiligen Konvolutes vorgetragen wurde.
Zum Abschluss des Verhandlungstages wurde noch eine Inaugenscheinnahme fortgesetzt. Hierbei ging es um Fotos, welche bei verschiedenen Hausdurchsuchungen und einer Verhaftung einer angeklagten Person aus den letzten Jahren durch die Polizei angefertigt wurde. Zwar wurden die Bilder nicht inhaltlich besprochen, da der Kubista jedoch die Bildunterschrift jedes einzelnen Bildes vorlas, nahm der Vorgang eine gewisse Dauer ein. Hiernach wurde die Verhandlung unterbrochen und der Verhandlungstag damit beendet.