2026.04.08 / 33. Prozesstag / Antifa-Ost-Komplex

Am 33. Prozesstag kam es zu den ersten Aussagen von Vergewaltiger und Verräter Johannes Domhöver. Wir haben uns entschieden die Aussagen von Johannes Domhöfer nicht detailiert zu dokumentieren. Keine Bühne für Verrat!

Sowohl der Zuschauer*innenraum als auch die Bank der Nebenklage waren am Prozesstag gut gefüllt. So waren unter Anderem der Neonazi Alexander Weinert (https://ea-dresden.site36.net/neonazis-beim-zweiten-antifa-ost-prozess/) und seine Anwältin Nicole Schneiders anwesend. Im Raum waren mehrere zusätzliche Stühle verteilt –  neben der Zeugenbank, und zwischen den Angeklagten und der Zeugenbank. Zwei Stühle wurden direkt vor zwei Angeklagten aufgestellt. Im Raum war zudem ein vermummter Bulle vom Personeschutz.

Der Tag startete mit einem Antrag seitens der Verteidigung für jene Hauptverhandlungstage, an denen der vermeintliche Konrzeuge aussagt: Der Senat sollte genehmen, dass eine Schreibkraft für die Anwält*innen im Saal Platz erhält, um die die Befragung von Johannes Domhöver (im folgenden J.D.) zu protokollieren. Nach einer kurzen Pause bestätigte der Vorsitzende Kubista sich selbst, dies abzulehnen. Die Verteidigung beantragt daraufhin der Schreibkraft zumindest zu erlauben im Zuschauer*innen-Bereich mit einem Laptop zu protokollieren, was schließlich genehmigt wurde.

Bevor J.D. schließlich hereingeholt wurde, stellten Vertreter*innen der Verteidigung Fragen zur Sitzordnung und Bewaffnung der Zeugenschützenden. Der vorsitzende Richter Kubista konnte offensichtlich keine Auskunft geben, weil er es selbst nicht wusste. Der anwesende Polizist wurde darauf gefragt und gab an, dass 6 Personenschützende bewaffnet auf den im Raum stehenden Stühlen platznehmen wollen. Da die Bullen offensichtlich nicht durch den vorsitzenden Richter angeordnet wurden, wurde die Umsetzung von der Verteidigung beanstandet, diese stelle eine Einschränkung der Verteidigung dar.

Nach einer kurzen Pause, nach der Kubista meinte nicht in den Aufmarsch der Personenschützenden eingreifen zu müssen, gab es weitere Ausführungen der Verteidiger*innen: Der Zeuge sei, sollte die Sitzordnung beibehalten werden, nicht oder nur in Teilen für die Verteidigung sichtbar. Zudem würden die Verteidiger:innen keine Gefahrenlage sehen, die die Anwesenheit von 6 Personenschützenden zusätzlich zu den zahlreichen Sicherheitskräften des Gerichts, die sowieso im Raum sind, rechtfertigen würde. Der Zuschauendenraum sei ohnehin durch Schusssicheres Glas vom Saal abgeschirmt. Der Einsatz von bewaffneten und vermummten Polizeieinsatzkräften suggeriere so, dass von den Angeklagten eine Gefahr ausgehen würde, was der Unschuldvermutung widersprechen würde. Die Stühle würden zudem so nah an Angeklagte und Verteidigung gesetzt, dass die Polizeibeamt*innen Gespräche zwischen Angeklagten und ihren Anwält:innen beobachten und belauschen könnten, was eine Einschränkung der Verteidigung darstelle. Die Anwesenheit der Personenschützenden können zudem die inhaltliche Aussage J.D.s beeinflussen – schließlich stehe J.D. immer noch in materieller und sozialer Abhängigkeit zu Behörden. Um im Zeugenschutzprogramm bleiben zu können, stehe J.D. unter Druck keine abweichenden Aussagen zu machen. Von einzelnen Verteidiger*innen gibt es den Vorschlag die Aussage von J.D. als audiovisuelle Vernehmung durchzuführen.
Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft Geilhorn widerspricht erwartungsgemäß den Ausführungen der Verteidiger*innen, der Polizei sei schließlich zu trauen und das Handeln nicht in Frage zu stellen.
Nach einer kurzen Pause wird die Beanstandung der Verteidigung zurückgewiesen. Die audiovisuelle Vernehmung wird abgelehnt. Kubista lässt jedoch die direkt vor den Angeklagten platzierten Stühle minimal verrutschen.

Nach der Mittagspause gibt es zunächst zwei weitere Anträge der Verteidigung, die darauf abzielten J.D. nach einzelnen Tatkomplexen zu vernehmen und ihn hier zu den jeweiligen Tatkomplexbezogen einzeln befragen zu können. Die Verteidigung sieht im aktuell geplanten Vorgehen – zunächst vollständige Befragung durch den Senat, die BGA, die Nebenklage und erst im Anschluss daran die Befragung durch die Verteidigung – eine Einschränkung des Konfrontationsrechts. Die Verteidigung beantragt außerdem das Fragerecht vor der Nebenklage. Die Tatkomplex-bezogene Befragung sei insbesondere in Hinblick auf die vielen, auf einen großen Zeitraum aufgeteilten, Ladungstermine von JD notwendig. Die BGA sieht hierfür keine Notwendigkeit, der Vorsitzende Kubista ebenfalls nicht. Nach diesen Ausführungen gibt Kubista zu verstehen, nach wie vor keinen Anlass zu sehen, irgendwas an seinem geplanten Vorgehen zu verändern. Deshalb stellt die Verteidigung schließlich einen Antrag auf Gerichtsbeschluss, was darin resultiert, dass Kubista sich ohne wirkliche Begründung erneut selbst bestätigt und die Anträge der Verteidigung abweist.

Um 13:30 Uhr betreten dann sechs vollvermummte und bewaffnete Mitglieder des Personenschutz, der Zeugenbeistand RA Michael Stephan und J.D. den Saal. Der Eintritt wird mit einem „Arschloch“ Ruf aus dem Zuschauendenraum unterlegt. Zunächst erfolgt die Feststellung der Personalien, dann wird RA Stephan als Zeugenbeistand beigeordnet.

Der Vorsitzende Richter weißt J.D. auf sein Aussageverweigerungsrecht, wenn er sich durch Aussagen selbst belasten würde, hin und fordert ihn auf, einen zusammenhängenden Sachbericht zu schildern. In diesem zeichnet J.D. zunächst seine eigene Entwicklung, den Zugang zu bestimmten Kreisen und dann seine Entscheidung mit den Ermittlungsbehörden zu kooperieren nach. Zu einem späteren Zeitpunkt ordnet er nochmal ein, dass er sich eigentlich rückblickend nicht so sehr als politisch, sondern eher als erlebnisorientiert beschreiben würde. Insgesamt versucht JD ein unpolitisches Bild von sich zu zeichnen. Grade die Zeit in Warschau mit festem, guten Job und ohne “Szene” beschreibt er als eine, in der er glücklich war. Hier habe er sich auch entschieden, dass er sein Leben grundlegend ändern wolle.

An den Anbahnungsversuchen des Verfassungsschutzes hätte er zunächst wenig Interesse gehabt, sei aber trotzdem mitgegangen und hat sich nach einem Tag Bedenkzeit zur Zusammenarbeit entschieden. Dieser Weg sei für ihn der richtige gewesen.

Es folgen kurze Berichte zu Eisenach II, Wurzen sowie vermeintlichen “Szenario” Trainings.

Im Anschluss beginnt der Vorsitzende Fragen zu stellen. Zunächst geht es um die Gründe nach Warschau zu gehen. Hier bennent J.D. unter anderem auch das laufende Verfahren wegen Eisenach II und Zerwürfnisse mit Umfeld in Deutschland.

Im Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz berichtet J.D., dass die Ansprache vor seinem Arbeitsplatz in Warschau ca. 2-3 Monate vor der ersten Vernehmung erfolgt sei. Es hätte zunächst 3 Treffen in Warschau und ein weiteres in der Schweiz gegeben. Für ihn habe es zu dem Zeitpunkt die bestehende Verurteilung wegen schwerem Landfriedensbruch in Frankfurt, ein laufendes Verfahren wegen der Beteiliung an Ausschreitungen in Paris, das laufende Verfahren Eisenach II sowie die Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung gegeben.
Der VS habe Infos über die linke Szene und Infos über die mit J.D. gemeinsam Beschuldigten erwartet. Ihm sei ein Neustart in Aussicht gestellt worden. J.D, gibt an, dass es aus seiner Sicht “nicht schlechter als davor” hätte werden können und er über den Verlauf seine Skepsis gegen den Staat abgebaut habe. Seine Gesprächspartner seien „korrekte Personen“ gewesen.
J.D. erinnere sich nicht, ob es eine Aussage dazu gab, was passieren würde, wenn er nicht aussagt.
Als Auslöser sich auf die Zusammenarbeit einzulassen beschreibt J.D. nochmal, die Erkenntnis eigentlich nie so politisch gewesen zu sein und dann eine Entscheidung getroffen zu haben, wie das Leben laufen soll.

Im Weiteren geht es um das vorherige Zerwürfnis mit der Szene und den gegen ihn als Vergewaltiger gemachten Outcall und dessen Folgen aus seiner Sicht.

Nach einer kurzen Auflistung seiner Vorstrafen geht es um 14:50 in eine Pause bis 15:30 Uhr. Der Vorsitzende fordert J.D. auf, zu erzählen wen von den Angeklagten er seit wann kenne und in welchem Verhältnis er jeweils zu ihnen gestande habe. Es folgen Nachfragen zu verwendeten Kommunikationswegen (Nennung von Jabber, Mumble, Signal, Pidgin). Der Fokus liegt dann erstmal auf den vermeintlichen Szenario Trainings. Der Tag endet um 16:30 Uhr mit der Aussicht die Tatkomplexe Eisenach zu besprechen.