Prozessbericht: 2026.03.11 / 24. Prozesstag / Antifa-Ost-Komplex

Prozessbeginn ist leicht verspätet um 9:40 Uhr. In der Dresdner Innenstadt wurde eine 250-Kilo-Bombe an der Carolabrücke gefunden. Früh morgens wird die Umgebung der Brücke mit einem Sperrkreis von 1km für die Entschärfung der Bombe gesperrt. Die Auswirkungen auf den Verkehr rund um das OLG Dresden sind gering, dennoch sperrt die Polizei die Radeburgerstraße stadtauswärts, um den Konvoi mit einem Gefangenen aus der JVA Görlitz über die Gegenfahrbahn leiten zu können.

Im Gerichtssaal befinden sich um die 25 solidarische Menschen. Als die Angeklagten an Doppelhandschellen in den Saal geführt werden, werden sie mit einem kräftigen Applaus und einem Geburtstagslied für einen der Angeklagten begrüßt. Sichtbar ganz zur Freude der adressierten Person. Ein kurzer, aber schöner Augenblick der Solidarität.

Von der Nebenklage sind Nicole Schneiders und Steffen Hammer anwesend. Mit der Mittagspause beendet Hammer seinen Prozesstag. Am Nachmittag kommt die Nebenklageanwältin Susann Wipper dazu.

Am 24. Prozesstag werden zwei Tatkomplexe verhandelt: Morgens Eisenach II und Nachmittags Dessau-Roßlau.

Tatkomplex Eisenach II, 14.12.2019

Zeuge 1:
Als erster Zeuge des Tages wird ein Anwohner zu den Geschehnissen in der Herrenmühlenstraße am 14.12.2019 befragt. Er gibt an, nachts durch Geschrei auf der Straße geweckt worden zu sein. Durch sein Dachgeschossfenster in einer angrenzenden Straße glaubt er vier Personen gesehen zu haben, die zu zwei geparkten Autos gerannt (ein schwarzes und ein silbernes) und damit weggefahren seien. Vor der Abfahrt hätte eine Person noch Gegenstände in den Kofferraum geworfen. Eine Frauenstimme meint er auch, gehört zu haben. Gemeinsam mit einem weiteren Nachbarn sei er dann runter auf die Straße gegangen, wo ihm ein paar Scherben von Scheinwerfern aufgefallen seien und er auf den ihm bis dahin unbekannten Leon Ringl traf und auf zwei Polizeibeamten, die sich aber schnell wieder entfernt haben sollen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Zeuge nicht viel gesehen hat – „Es war halt dunkel“ – und sich kaum an etwas erinnern kann. Die wenigen wiedergegebenen Erinnerungen weichen häufig von denen im Vernehmungsprotokoll ab, beispielsweise bezüglich der Anzahl der Personen, die er gesehen haben will, wo genau diese in welches Auto eingestiegen sind, oder wo ein Gegenstand im Auto verstaut worden sein soll.
Der Zeuge hat auch ein Foto gemacht, nachdem ein Videoversuch misslang. Es wird auf den Bildschirmen im Gerichtssaal gezeigt. Allerdings ist die Qualität so schlecht, dass es einen Moment dauert, bis dem Senat klar wird, dass es um 90° gedreht werden muss. Zu erkennen sind nur verschwommene Schatten von Scheinwerfern im Dunkeln.
Nach einer kurzen Befragung durch Senat und Bundesanwaltschaft, die aber auch keine weiteren Erinnerungen hervorbringt, wird der Zeuge um 10:08 Uhr unvereidigt entlassen.

Es folgte eine kurze Pause. Nach der Pause wurden die Angeklagten wieder mit viel Applaus und einem weiteren Geburtstagsständchen empfangen, was sichtlich zur guten Stimmung beitrug.

Zeuge 2:
Um 11:03 Uhr wird dann der zweite Zeuge des Tages zum Tatkomplex Eisenach II / Verfolgungsjagd befragt. POM Knapp berichtet von einem Notruf, der am 15.12.2019 gegen 3:00 Uhr bei der Polizei Eisenach wegen eines Überfalls eingegangen sei, bei dem laut eines Zeugen mehrere Vermummte auf ein Auto eingeschlagen haben sollen und dann mit zwei Fahrzeugen, eines mit Leipziger Kennzeichen, geflüchtet seien. Es seien viele Streifen unterwegs gewesen, eine Streife hätte einen Golf mit Leipziger Kennzeichen und einen Skoda gesichtet, die auf Anhaltezeichen nicht reagiert hätten. Über Funk hätte Knapp gehört, dass der verfolgte Golf seine Fahrtrichtung um 180 Grad geändert haben soll. Eine andere Streife wäre weiter an dem Skoda dran geblieben, und sein Kollege und er, da sie mit ihrem Streifenwagen in unmittelbarer Nähe gewesen seien, wären dann dem Golf frontal in der Mitte der Straße entgegengefahren. Damit hätten sie den Golf zum anhalten gezwungen. Die beiden Personen im Auto hätten sich widerstandslos festnehmen lassen.
Im Golf habe sich ein „Holzstock“ befunden und eine der festgenommenen Personen habe ein Tierabwehrspray in einer Art Brusttasche bei sich gehabt.
Auf Nachfragen des Senats und der Bundesanwaltschaft kann sich der Zeuge nicht daran erinnern, dass Handschuhe mit Protektoren im Auto gefunden wurden, aber an eine Laptoptasche, einen Zettel mit zwei Mobilfunknummern und die Kasseler Kennzeichen, die zum Golf gehört hätten. Die verwendeten Leipziger Kennzeichen seien bereits zur Fahndung ausgeschrieben gewesen. Eine weitere Durchsuchung des PKWs fand nicht unmittelbar statt, denn die Kripo hätte das Fahrzeug beschlagnahmt und die Ermittlungen übernommen.
Nachdem er die beiden Festgenommenen in die Polizeiwache Eisenach verbracht hatte, fuhr er noch einmal los, um seine Kollegen, die mittlerweile den Skoda gestellt hatten, zu unterstützen. Im Zuge dessen hätte er eine weitere festgenommene Person zur Wache in Eisenach gebracht.
Auf Nachfrage des Senats, ob es möglich gewesen wäre, dass Personen beim Wendemanöver des Golfs, also in der Zeit, nachdem er das Sichtfeld des verfolgenden Streifenwagens verlassen und bevor er ins Sichtfeld des entgegenkommenden Polizeiautos von POM Knapp gekommen ist, hätten aussteigen können, bejahte der Zeuge. Er selbst habe aber niemanden aussteigen oder fliehen sehen.
Gegen Ende der Zeugenvernehmung gab es noch eine kleine Kuriosität. Die Verteidigung teilte mit, dass bereits im ersten Verfahren ein Polizeimeister Knapp in den Akten auftaucht, allerdings mit dem Vornamen Nico. Auf Nachfrage der Verteidigung, ob dem Zeugen ein Nico Knapp bekannt sei, bejaht dieser. Nico Knapp sei sein Ehemann, der Polizeiobermeister in Gotha ist. Es komme ständig zu Verwechslungen, da mittlerweile beide den gleichen Dienstrang haben und Ladungen immer nur mit POM Knapp betitelt sind. Es könne auch sein, dass sein Ehemann mit dem selben Fall zu tun hatte, da mangels genug Haftraumkapazitäten in Eisenach Festgenommene auch mal nach Gotha verlegt werden müssten. Genau wisse er das aber nicht. In jedem Fall musste er zu diesem Fall zum ersten Mal vor dem hiesigen Gericht aussagen.

Zeuge 3:
Als dritter Zeuge des Tages wird der Polizeibeamte Patrice Möller befragt. Es handelt sich um den Kollegen des vorher befragten POM Knapp, die beide zusammen zum Prozess angereist sind.
Möller wiederholt mehr oder weniger exakt das, was POM Knapp vorher ausgesagt hat, fasst sich dabei aber etwas kürzer. Auch er beantwortet die Frage, ob jemand den Golf nach dem ersten Sichtkontakt hätte verlassen können, damit, dass er das wegen der Dunkelheit nicht hundertprozentig ausschließen könne.
Bei der Durchsuchung der zweiten Person aus dem Golf habe er nichts gefunden. Im PKW habe sich ein Holzknüppel befunden.
Warum eine Skimaske, die bei einer festgenommenen Person aus dem Skoda erst bei der Feinuntersuchung auf der Polizeiwache in Eisenach gefunden wurde, konnte Möller nicht beantworten. Auch wo genau die Skimaske gefunden wurde, und warum es zu dieser Feindurchsuchung kam, konnte der Zeuge nicht mehr erinnern.
Der Zeuge wird unvereidigt entlassen. Damit ging es um 11:30 Uhr in eine zweieinhalbstündige Mittagspause. Vor dem Gerichtsgebäude gab es solidarischen Kaffeesupport, sehr zur Freude der Prozessbeobachtenden.

Tatkomplex Dessau-Roßlau, 19.01.2019
Weitere Zeug:innenvernehmungen zum Tatkomplex Dessau-Roßlau (Angriff auf vier Neonazis am Bahnhof Dessau-Roßlau) fanden bereits an den Verhandlungstagen 7, 8, 9, 10 und 12 statt.

Zeuge 4:
Der nächste Zeuge ist Jörg Makowski, pensionierter Polizist. Makowski hatte am 19.01.2019 den Einsatz am Bahnhof Roßlau koordiniert. Gegen 18:00 Uhr habe sich Makowski mit dem Streifenwagen auf den kurzen Weg zum Bahnhof Roßlau gemacht, wo es laut Funkspruch zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit mehreren Verletzten gekommen sein sollte. Er war einer der ersten Polizeibeamten vor Ort. Dort habe es vier verletzte Personen gegeben, die sich an folgenden Punkten befunden hätten:

1. Person an der Treppe zur Unterführung
2. Person am Eingang zum Bahnhof
3. Person im Fußgängertunnel
4. Person auf der Treppe oder am Bahnhofsvorplatz

Vor Ort hätten sie Unterstützung angefordert, 1. Hilfe geleistet und erste Befragungen durchgeführt.
Nach Aussage Makowskis hatte die erste Person vor dem Eingang zum Tunnel Platzwunden am Kopf und eine Verletzung am Fuß, sowie Schmerzen am Bauch und konnte nicht aufstehen. Die zweite Person am Eingang zum Bahnhof hatte Prellungen und Platzwunden, war sehr aufgeregt und weigerte sich, ins Krankenhaus gebracht zu werden. Die anderen beiden Verletzten habe er nicht gesehen.
Auf Nachfrage des Senats, ob es in diesem Zusammenhang zu einer Anzeige gegen Beamte gekommen sei, verneint der Zeuge. Auch die Frage, ob jemand über die Verletzungen gelacht hätte, beantwortet Makowski mit nein.
Auf Nachfrage des Senats, ob bei der Tat ein Hammer eine Rolle gespielt hätte, glaubt Makowski, dass der aufgebrachte Verletzte, der nicht ins Krankenhaus wollte, irgendwas von einem Hammer, Baseballschläger oder Totschläger erzählt hätte. Nach seiner Erinnerung müsste das Steffen Kase gewesen sein.
Er selbst habe vor Ort aber keine Gegenstände gesehen. Auch keinen Hammer. Auch die Nachfrage des Senats, ob irgendwo noch ein Hammer rumlag oder von jemand anderem gefunden war, konnte der Zeuge nicht beantworten.
Es gibt einen Aktenvermerk vom 22.01.2019, in dem es um Telefonate wegen eines Hammers geht. Als potentielle Personen, die etwas dazu wissen könnten sind PHM Makowski und PHM Schmidt vermerkt. Makowski gibt an, sich nicht an ein solches Telefonat erinnern zu können.

Anschließend geht es um die erste verletzte Person an der Treppe zur Unterführung, die am Fuß verletzt war. Die GBA will wissen, ob die Person ansprechbar war und kommunizieren konnte, was der Zeuge bejaht.
Laut Makowski habe der Verletzte nur gesagt, dass er überfallen wurde. Es sei eine Ersthelferin (Zeugin 2 vom 7. Prozesstag) bei ihm gewesen, zu der ein Vertrauensverhältnis entstanden sei, da sie ihm als Erste geholfen hatte.
Nebenklageanwältin Schneiders will von Makowski wissen, ob er sich an 1. Hilfe-Maßnahmen und an einen Taxifahrer erinnern könne. An ein Gespräch mit der Ersthelferin kann sich der Zeuge erinnern und an die Versorgung der Platzwunden mit Verbandsmaterial. An einen Taxistand kann sich der Zeuge erinnern, an den Taxifahrer nicht. Genauso wenig wie an ein eingestelltes Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung, das einer der Verletzten gegen ihn angestrebt hatte.

Auf die Nachfrage der Verteidigung kann sich der Zeuge auch nicht mehr erinnern, wo genau sich die beiden befanden, und ob der Verletzte saß oder lag. Die Ersthelferin müsste gekniet haben. Auch ist er sich unsicher, ob er die beiden angesprochen, oder ob er zuerst angesprochen wurde. Laut Makowski habe die Ersthelferin den Angriff nicht gesehen, sondern sich nur um den Verletzten gekümmert.

Von den beiden Geschädigten Steffen Kase und Alexander Weinert habe Makowski keine Personalien aufgenommen, weil er sie kannte. Beide waren durch mehrfaches Anmelden von rechten Versammlungen bereits polizeibekannt.
Nachdem die Kriminalpolizei eintraf und die Ermittlungen übernahm, ging der Zeuge dann in die Nahbereichsfahndung auf beiden Seiten des Bahnhofs.

Der Zeuge wird unvereidigt entlassen.

Zeuge 5:
Letzter Zeuge des Tages ist Dennis Schmidt vom LKA Sachsen-Anhalt. Er war 2019 noch ein Kollege von Makowski und befand sich zum Zeitpunkt des Notrufs ganz Nähe des Tatorts, am Rewe Parkplatz.
Schmidt beschreibt die Situation bei der Ankunft als „chaotisch“. Eine Person habe blutig gelegen, sein Kollege kannte den. Andere Personen hätten blutende Gesichter und Hände gehabt, einer hatte ein große Beule am Kopf. Schmidt gibt an, nicht mehr so viel Erinnerung an den Tag zu haben, aber glaubt, dass einer der Geschädigten gesagt habe, mit einem Totenschläger [sic] angegriffen worden zu sein. Von einem Hammer hat Schmidt nichts gehört oder gesehen, er habe auch keine Spuren gesichert.
Erinnern kann er sich dann aber an eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung von Herrn Weinert, weil dieser sich ausgelacht gefühlt habe. Ein anwesender Taxifahrer habe die Vorwürfe aber „Gott sei Dank“ entkräften können, sodass das Verfahren eingestellt worden sei.
Schmidt sagt auch, dass es kein Grinsen und kein Lachen seitens der Polizei gegeben hätte. „Da bin ich mir sicher“. Da Schmidt seinerzeit neu in der Dienststelle war, kannte er, anders als Makowski, keinen der Neonazis vorher.

Makowski kann sich an kaputte Bierflaschen, eine Fahne und blutige Taschentücher erinnern. In einem Vermerk, den er laute Akte selbst gemacht haben soll, habe sich am Tatort eine Plastiktüte mit Pflastersteinen befunden. Das erinnere er nicht mehr, so Schmidt.

Befragungen habe er keine durchgeführt, aber Fotoaufnahmen gemacht.

Schmidt sagt er sei unmittelbar nach Eingang des Notrufs am Tatort gewesen. Sie hätten auf dem REWE Parkplatz gestanden und innerhalb von 30 Sekunden bis maximal einer Minute am Tatort eingetroffen.
Vor Ort ging alles sehr schnell. Ein Verletzter lag, Schmidts Erinnerungen nach, mit dem Rücken auf dem Boden. Auf die Frage, wer wen zuerst angesprochen hätte, antwortet Schmidt, dass er das nicht mehr wisse. Ein Verletzter sei aggressiv gewesen und Schmidt habe ihn körperlich am Aufstehen hindern müssen. Weder er noch Makowski haben einen einen Notarzt gerufen.
An ein Taxi oder an einen Bus kann Schmidt sich nicht erinnern. Auch erinnert er sich nur an drei der vier verletzten Neonazis.
Dann drehen sich die Fragen noch einmal um einen angeblichen Hammer. Schmidt sagt, er kann sich nicht erinnern, einen Hammer gefunden zu haben, oder etwas mit dem Wort „Hammer“ gerufen zu haben. Er gibt an, dass er zu diesem Zeitpunkt erst ein halbes Jahr im Dienst war, und er sich bestimmt daran erinnern würde, wenn er einen Hammer gefunden und sichergestellt hätte.
Zur Situation später auf dem Polizeirevier sagt Schmidt, dass sich die geschädigten Neonazis und die Kripo auf dem Flur unterhalten hätten, über den Überfall, den Hammer und eine Tüte. „Da wurde viel interpretiert“, so Schmidt.

Der Zeuge wird unvereidigt entlassen.

Der Prozesstag endet um 15:09.