Prozessbericht 11.02.26 – Protest gegen Alice Schwarzer in der Stadtbibliothek

Am 11.02.26 folgten 11 Zuschauer*innen dem Aufruf, den Prozess um den Protest gegen Alice Schwarzer solidarisch zu begleiten.
Die angeklagte Person ging ohne Verteidigung in den Prozess. Im Raum waren außerdem die Richterin, eine Protokollantin und der Staatsanwalt. Überraschenderweise fragte dieser am Anfang die Angeklagte, ob diese als „Frau“ angesprochen werden möchte.

Verhandelt wurde der Tatvorwurf des Hausfriedensbruchs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung vor der Lesung von Alice Schwarzer am 25.10.23 in der Leipziger Stadtbibliothek. Diese Lesung fand im Rahmen des „Literarischen Herbsts“ statt.

Nachdem die persönlichen Daten der Angeklagten geklärt waren und der Staatsanwalt die Anklage vorgelesen hatte, wurde der erste Zeuge befragt.
Der Zeuge war am 25.10. als Secu in der Stadtbibliothek und am Eingang zum Saal positioniert. Er soll Verletzungen erlitten haben, als die Protestierenden den Saal betraten: Abschürfungen an der Hand durch das Festhalten an der Tür, eine leichte Prellung an der Schulter dadurch, dass er kurzzeitig zu Boden kam. Da bei seinem Sturz die Kanüle seiner Insulinpumpe unbemerkt abgeknickt war, hatte der Zeuge am Abend Probleme mit seinen Blutzuckerwerten, jedoch nicht in einem Ausmaß in dem er ein Krankenhaus hätte aufsuchen müssen. Der Zeuge konnte sich an das Gesicht der Angeklagten nicht erinnern und sagte, dass er auch andere Personen nicht wiedererkennen würde. Anders als in den polizeilichen Vernehmungsakten vermerkt, beharrte der Zeuge darauf, das initial nur ca. 8 Personen in den Saal stürmten, als er kurzzeitig zu Fall kam, der Rest der 20-30 Protestierenden jedoch erst innerhalb der nächsten 10-15 Minuten. Des Weiteren gab er zu Protokoll, dass er nicht mit den Protestierenden kommuniziert habe.

Danach wurde die zweite und letzte Zeugin, die Amtsleiterin der Stadtbibliothek Frau Metz, befragt. Diese war während des Geschehens in ihrem Büro und erzählte hauptsächlich Dinge, die sie von ihren Kolleg*innen erzählt bekommen hatte. Außerdem sagte sie einiges zu den Begebenheiten am Abend in der Stadtbibliothek aus.
In der Stadtbibliothek ist bei Veranstaltungen nach den Öffnungszeiten (geöffnet bis 19 Uhr) immer ein Wachmann am Eingang platziert. Außerdem gab es am 25.10. einen weiteren Secu am Saal (1. Zeuge). Da es vor der Veranstaltung „scharfe Mails“ an die Stadtbibliothek gegeben haben soll, hat Frau Metz bereits im Voraus die Polizei informiert, dass es am Abend zu Unruhen kommen könnte.
Die Lesung war wegen der schrecklich großen Nachfrage, so organisiert, dass sich Zuschauer*innen (oder eher nur Zuschauer und Zuschauerinnen?) vorher anmelden mussten und am Eingang Platzkarten vergeben wurden.

Frau Metz soll erst im Saal dazugekommen sein, nachdem die Bühne besetzt worden war. Da ihre Kolleg*innen bereits die Polizei gerufen hatten, hat Frau Metz die Cops gegen 19 Uhr im Eingangsbereich abgeholt und sie in den Saal geführt. Frau Metz schilderte, dass es Tumulte im Saal und Eingangsbereich gab, weil im Saal die Personen mit Platzkarten aufgestanden waren und vor der Eingangstür noch ca. 40 angemeldete Personen mit Platzkarte standen, die rein wollten. Was ein Dilemma!
Die Cops sollen die Personen auf der Bühne aufgefordert haben, die Bühne zu verlassen und zu gehen. Dem folgten ein paar Personen, einige wenige Personen blieben auf der Bühne. Für Metz war der Fall klar: Diese Personen hatten sich im Vorfeld nicht angemeldet und deshalb keine Daseinsberechtigung.
Im Eingangsbereich wurden dann die Personalien aufgenommen. Laut der Zeugin wurden die restlichen Stockwerke der Bibliothek von der Polizei kontrolliert, woraus sie schloss dass sich die Protestierenden Richtung Eingangsbereich entfernt hatten. Da sie sich mit den Cops im Saal befunden hatte, blieb unklar, in wie weit weitere Polizist*innen den Eingang versperrt hatten. Laut Frau Metz sollen die Protestierenden und „regulären Besucher*innen“ durch das Alter unterscheidbar gewesen sein. Da sich die Räumung laut ihrer Aussage ziemlich genau zum Ende der regulären Öffungszeit der Bibliothek abspielte, blieb ebenfalls unklar, wodurch sichergestellt sein sollte, dass es sich bei den Personen, deren Personalien aufgenommen wurden, tatsächlich um die Personen handelte, die zuvor im Saal protestiert hatten.

Die Beweisaufnahme wurde geschlossen und der Staatsanwalt trug sein Plädoyer vor.
Der Staatsanwalt sah den Vorwurf des Hausfriedensbruchs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung nicht bestätigt, weil nicht zugeordnet werden konnte, ob die Angeklagte die Bühne nach Aufforderung der Cops verlassen hat und ob die Angeklagte in der Gruppe dabei gewesen ist, aus der der Secu verletzt wurde. Er machte jedoch deutlich, dass er für Straftaten kein Verständnis hat!!!1! Außerdem regte die Aussage des Zeugen ihn nachdenklich, dass Menschen Straftaten begehen 🙁 Wer also die Bühne nicht verlassen wollte und den Secu verletzte, hat sich strafbar gemacht, nur wer das war, kann nicht mehr nachvollzogen werden.

Die Richterin verkündete das Urteil: Freispruch! Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Es könnte jedoch von Seiten der Staatsanwaltschaft zur Berufung kommen.