Free Hamza – Bleiberecht für alle!

Hamza A. ist wieder frei. Endlich. Erstmal. Nachdem er zwei Monate im Abschiebegefängnis gesessen hat, hat das Verwaltungsgericht Leipzig jetzt entschieden, dass sein Asylantrag noch einmal überprüft werden muss. Den hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt, da Hamza seine Verfolgung „nicht glaubhaft“ habe nachweisen können.
Und das, obwohl er in der Türkei, wo er sich in verschiedenen kurdischen Parteien engagiert hatte, bereits zweimal verhaftet wurde. Vor seiner Flucht musste er sich wöchentlich bei der Polizei melden. Eine Abschiebung würde für Hamza erneute politische Verfolgung und Inhaftierung bedeuten. Hamza befand sich über 60 Tage lang im Hungerstreik, um gegen seine drohende Abschiebung zu protestieren. Er wurde, auch nachdem er über 20 kg verloren hatte, noch als „hafttauglich“ eingestuft.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist ein wichtiger Schritt, aber die systemische Gewalt der Abschiebebehörden bleibt unfassbar. Trotz seines bedrohlichen Gesundheitszustand und Suizidgefährdung gab es in den vergangenen Wochen mehrere gewaltsame Abschiebeversuche. Drei davon an einem einzigen Tag, die nur an der Weigerung der Piloten scheiterten. Hamza berichtete in Interviews von seiner Angst, jederzeit abgeschoben zu werden, von Isolation und erniedrigenden Behandlungen durch Polizei und ärztliches Personal.
Trotz dieser gewaltvollen Zuständen hat Hamza in seinem Hungerstreik ungebrochenen Widerstand geleistet. Er fordert, dass „niemand mehr unter diesen Bedingungen leben muss“.
Wir stehen hinter Hamza und senden ihm viel Kraft und Solidarität.
Es ist für uns eindeutig, dass das Bamf Hamzas Asylantrag nach der erneuten Prüfung zustimmen muss, denn in der Türkei drohen ihm massive Repressionen.
Für ein Bleiberecht für alle!
Mehr Informationen und Interviews mit Hamza findet ihr beim Sächsischen Flüchtlingsrat.