Das Amtsgericht im Schlepptau der Polizei?

Dass Staatsanwält:innen bei Fußballspielen zugegen sind, ist in manchen Stadien insbesondere an Bundesligastandorten bereits Alltag. Auch in Leutzsch waren und sind immer Mal Vertreter:innen der Leipziger Staatsanwaltschaft im Stadion oder sitzen im Führungsstab der Leipziger Polizeidirektion.
Richtig gut war das nie, mehrmals führten direkte Entscheidungen der Staatsanwaltschaft vor Ort – z.B. die grundlose Beschlagnahme einer großen Blockfahne oder das überambitionierte Verfolgen von Ordnungswidrigkeiten – eher zu mehr Problemen und zu eskalierenden Situationen.
Zuletzt war im Alfred-Kunze-Sportpark anlässlich des Pokalderbys allerdings auch eine Richterin des Amtsgerichts im Zuge des Polizeieinsatzes zugegen. Wahrscheinlich um die Arbeit der Ordnungshüter besser zu verstehen. Dass man dieses »Bonding« von Polizei und Gerichten – die ja eh schon in vielen Fällen besteht – würde das Prinzip der Gewaltenteilung heftig ankratzen.
»Dieses Prinzip soll die Konzentration politischer Macht begrenzen, ihren Missbrauch vorbeugen und die bürgerlichen Freiheiten sichern.« Zweifel an der Unabhängigkeit, und seien es nur geringfügige, sind – das ist eine verfassungsrechtliche Binsenweisheit – für eine Demokratie schädlich.
Wenn also Richter:innen schon gerne auf Hospitationswegen wandeln wollen, um andere Professionen zu verstehen, dann doch gerne auch überall: z.B. bei ehrenamtlich geleiteten Fußballvereinen und deren gesellschaftlich engagierten Fanclubs, in psychosozialen Einrichtungen, bei Sozialarbeiter:innen, in der Bahnhofsmission oder in der Geflüchtetenunterkunft – wenn schon Horizonterweiterung, dann auch richtig und umfassend!
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24. Juni 2025
Wir hatten kürzlich unter der Überschrift „das Amtsgericht im Schlepptau der Polizei“ über die Hospitation einer Richterin bei der sächsischen Polizei berichtet.
Eine kleine Anfrage von Juliane Nagel im Landtag hätte nun ein wenig strahlendes Licht ins sächsische Dunkel bringen können, doch die Antwort fiel wie immer zurückhaltend aus.
Gewohnt ausweichend beantwortet die Staatsregierung gezielte Nachfragen nebulös und so sind wir jetzt auch nicht wirklich wissender: seit 2020 würden „wechselseitige Hospitationen von Beamtinnen und Beamten der sächsischen Landespolizei bei den Staatsanwaltschaften“ und umgekehrt stattfinden. Wenig überraschend, aber gefragt war ja vor allem nach den RichterInnen?
Das Ganze diene „dem Zweck der Verbesserung der Qualität der Ermittlungen in Strafverfahren“. Sicherlich. Da können wir nochmal auf die Kritik unserer letzten Posts verweisen.
Ansonsten wird wie so üblich ausführlich dargelegt, warum die Anfrage teilweise nicht beantwortet wird und dann immerhin noch eine kleine Auflistung von besuchten Spielen durch vor allem die Staatsanwaltschaft vorgenommen.
Man fragt sich welchen Fortbildungszweck hier beispielsweise das Championsleaguespiel in der Arena mit Beteiligung von Real Madrid besaß (Gästeticketpreis laut Internetrecherche: mind. ca. 69,00 EUR)
Hier die komplette Antwort:
https://edas.landtag.sachsen.de/redas/download?datei_id=42095