Sachsen streicht Sonderregeln zur Gendersprache

Sachsen vereinfacht die Gesetzgebung: Eine neue Verwaltungsvorschrift streicht komplizierte Sonderregeln, darunter die Pflicht zur geschlechtergerechten Sprache. Das soll Bürokratie abbauen und Gesetze verständlicher machen.
In Sachsen wird das Verfahren zur Erarbeitung von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften vereinfacht. Die Staatsregierung hat am Dienstag eine neue Verwaltungsvorschrift beschlossen, die Bürokratie abbauen und Rechtsnormen verständlicher machen soll. Unter anderem werden Sonderregeln zur geschlechtergerechten Gesetzessprache abgeschafft.
Justizministerin Constanze Geiert (CDU) betonte, dass Gesetze vor allem verständlich sein müssten. Die neuen Regelungen seien ein wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau, den die Staatsregierung in dieser Legislaturperiode vorantreiben wolle.
Besonders die bisherigen sächsischen Vorgaben zur Gendersprache hätten den Gesetzgebungsprozess erschwert, da bei jeder Änderung umfangreiche sprachliche Anpassungen nötig waren. Dies habe in der Vergangenheit sogar dazu geführt, dass dringend notwendige Gesetzesänderungen unterblieben.
Ab dem 15. März 2025 gelten für sächsische Gesetze nur noch die bundeseinheitlichen Vorgaben zur geschlechtergerechten Sprache. Darüber hinaus wird europäisches Recht künftig nur noch so in Landesrecht umgesetzt, wie es zwingend erforderlich ist. Zusätzliche Regelungen, die Unternehmen und Bürger belasten könnten, sollen vermieden werden.
Die Reform orientiert sich an einer bundesweiten Initiative zur Vereinfachung der Gesetzessprache, die das Bundesjustizministerium 2024 angestoßen hat. Ziel sei es, komplizierte und fehleranfällige Vorschriften abzubauen. Damit folgt Sachsen dem Trend, Rechtsnormen effizienter und verständlicher zu gestalten.