Nach sechs Jahren: Urteile gegen Justizvollzugsbeamte aus Dresden rechtskräftig
Dresden. Nun sind die Urteile rechtskräftig. Fünf Bedienstete der Justizvollzugsanstalt (JVA) Dresden haben über Monate gezielt Gewalt gegenüber ausländischen Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Dresden (JVA) ausgeübt und sich in ihrer Chatgruppe dafür gefeiert.
Vier Männer im Alter von 34 bis 55 Jahren wurden unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu Freiheitsstrafen zwischen sechs und 16 Monaten verurteilt. Der fünfte erhielt eine Geldstrafe von 2400 Euro, weil er ein Foto von einem Gefangenen verbreitet hatte. Eine Beteiligung an Gewalttaten war dem 50-Jährigen nicht nachzuweisen.
Daniel Zabel ist Schlüsselfigur
Die Taten fanden bereits 2018 in der JVA Dresden statt. Der Verdacht kam zufällig bei Ermittlungen gegen den Mitangeklagten Daniel Zabel ans Licht, der Ende August 2018 den Haftbefehl eines Untersuchungsgefangenen unerlaubt verbreitet hatte. Es ging um ein Tötungsdelikt in Chemnitz. Bei den Ermittlungen gegen Zabel entdeckte die Polizei auch die irritierenden, rassistischen Chats auf den Handys der Justizbeamten.
Zabel ist die Schlüsselfigur. Der 45-Jährige wurde bereits im Oktober 2019 für die Sache mit dem Haftbefehl wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen und verbotener Mitteilungen über Gerichtsverfahren zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Schon kurz nach der Tat hatte er die Verantwortung übernommen und auch das Urteil gleich akzeptiert.
Der Beamte wurde bald in rechtspopulistischen Kreisen, etwa dem Leipziger „Compact“-Magazin, für seinen „Mut” gefeiert. Dass der verdächtige Iraker, dessen Haftbefehl Zabel durchgestochen hatte, wegen erwiesener Unschuld bald aus der U-Haft entlassen wurde, interessierte keinen, Zabel wurde sogar Beisitzer im Landesvorstand von Sachsens AfD.
Beamte seit Jahren vom Dienst suspendiert
Die sächsische Justiz hat sich lange Zeit gelassen mit den rassistischen Umtrieben ihrer Bediensteten. Ein Problem war etwa, dass Geschädigte schon nicht mehr greifbar waren. Mitte 2022 fand der erste Prozess am Amtsgericht Dresden statt. Im Herbst 2023 hielt eine Berufungskammer des Landgerichts das erstinstanzliche Urteil weitgehend. Der Vorsitzende Richter hatte nach der erneuten Beweisaufnahme von „gravierenden Rechtsverstößen“ gesprochen. In den Chats wurden Gefangene etwa als „Ratten“ und „Affen“ bezeichnet, denen „man aufs Maul hauen“ müsse, „aber nicht sichtbar“.
Aus der Kommunikation ergaben sich mindestens zwei gewalttätige Übergriffe auf Insassen, für die es „keinen rechtfertigenden Grund gab“, so das Gericht. Das sei „Selbstjustiz“, urteilte das Berufungsgericht – aus einer „menschenverachtenden Gesinnung“. Auch dieses Urteil akzeptierten die Angeklagten nicht.
Am 17. Dezember 2024, wieder ein Jahr und drei Monate später, hat ein Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden die Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen, bestätigt nun eine Sprecherin. Seit dem sind die Urteile rechtskräftig.
Zabel verliert Beamtenstatus
Mit einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr verliert Zabel seinen Beamtenstatus zwangsläufig. Er war seit Herbst 2018 vom Dienst suspendiert worden und erhielt nach eigenen Angaben gut 2000 Euro monatlich. Die Mitverurteilten wurden Mitte 2019 vom Dienst freigestellt bei Bezügen zwischen 1600 bis 2400 Euro, wie sie sagten. Mit der Rechtskraft ihrer Strafverfahren wird die Justiz nun auch disziplinarrechtliche Sanktionen prüfen.
Zabel profitiert von der Rechtskraft. Er stand seit Dezember wieder vor dem Amtsgericht Dresden, soll 2021 Journalisten Interna aus der JVA verraten haben. Am Montag stellte das Gericht die Sache ein – im Hinblick auf Zabels rechtskräftige Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung.