Ein Karlsruher Staatsanwalt als Verwalter der Animal Farm?

Zum aktuellen Stand des Radio Dreyeckland-Prozesses

Vor dem Landgericht Karlsruhe findet zur Zeit ein Prozess gegen einen Journalisten des Freiburger Radios Dreyeckland statt. Grund: Die Staatsschutz-Staatsanwaltschaft in Karlsruhe stört sich an einem Artikel auf der Webseite des Senders, der am 30.07.2022 erschien – Autor: Fabian Kienert. Staatsanwalt Graulich stört sich insbesondere an dem – absolut zutreffenden – Satz, Im Internet findet sich linksunten.indymedia.org als Archivseite“, und der Kontext in dem er steht (die URL im Zitat war im Original als Hyperlink formatiert). Zu diesem Kontext gehört, dass der BetreiberInnenkreis (vgl. FN 20) von linksunten.indymedia 2017 vom Bundesinnenministerium (BMI) als „Verein“ verboten wurde, da seine Zwecke und Tätigkeiten gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet seien und diese den Strafgesetzen zuwiderlaufen, so das BMI. Zum konkreten Kontext des Artikels stellte das Oberlandesgericht Stuttgart am 12.06.2023 folgende These auf: Es sei überwiegend wahrscheinlich, dass der alte BetreiberInnenkreis von linksunten auch das – von Radio Dreyeckland verlinkte – Archiv ins Netz gestellt habe –, sich also weiterhin verbotswidrig betätigt habe. Diesen verbotenen „Verein“ soll der RDL-Autor mittels seines Links unterstützt haben (§ 85 Absatz 2 StGB). (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__85.html)

„Die Handlung des Angeklagten ist geeignet, diese Tätigkeit [die angebliche Archiv-Veröffentlichung durch den verbotenen „Verein“] zu unterstützen, indem sie erkennbar für Solidarität mit einem von der Justiz angeblich zu Unrecht verfolgten Verein wirbt (‚wir sind alle l[inksunten]‘, ‚konstruiertes Verbot‘, ‚rechtswidrige Durchsuchung‘) und den Leser dahin lenkt, die verbotenerweise immer noch betriebene Website zu besuchen und sich über deren Inhalte zu informieren.“

(OLG Stuttgart, Beschluß vom 12.06.2023 zum Az. 2 Ws 2/23, Textziffer 55)

Manche JournalistInnen sind gleicher als andere

Die Montage der Zitate innerhalb des OLG-Zitates ist manipulativ:

  • Der RDL-Autor hat gar nicht geschrieben, daß „wir […] alle“ linksunten seien. Vielmehr hat er seinen Artikel bloß mit einem Foto bebildert, das eine Hauswand mit dieser Parole zeigt. Bildunterschrift: „‚Wir sind alle linksunten‘ – ob dem so ist, war auch ein Streitpunkt auf der Podiumsdiskussion über das Verbot der Internetplattform.“
  • Kienert sprach auch nicht von einem „konstruierte[n] Verbot“, sondern von einem „konstruierten Verein“ – und ähnliche Formulierungen verwandten auch andere JournalistInnen, die das Archiv ebenfalls verlinkten. So zitierte der ZeitJournalist Henrik Merker bereits am 29.01.2020 mehrere Stimmen1, die in Bezug auf das linksunten-Verbot des BMI den „Weg über ein Vereinsverbot […] für fragwürdig“2 erklärten. Außerdem sprach Merker selbst von einem „Umweg des Vereinsgesetzes“. Am Ende von Merkers Artikel hieß es: „Die Texte von linksunten sind seit ein paar Wochen, trotz Verbot, wieder verfügbar. Auf mehreren Websites wurde ein fast hundert Gigabyte umfassendes Archiv hochgeladen. Linke Gruppen feiern das als Erfolg – ein großer Teil der Geschichte ihrer Bewegung sei damit wieder abrufbar.“ (Die Passage „Linke Gruppen feiern das als Erfolg“ ist im Original als Hyperlink formatiert und führt zur Adresse linksunten.archive.indymedia.org, unter der Mitte Januar 2020 das Archiv zunächst veröffentlicht wurde; seit April 2020 wird die Adresse linksunten.indymedia.org zusätzlich genutzt.)
  • Schließlich: Die von Kienert in Bezug genommen Durchsuchung (gemeint war die Durchsuchung des Freiburger alternativen Zentrum KTS am 25.08.2017) war tatsächlich rechtswidrig; jedenfalls wurde sie vom baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof rechtskräftig für rechtswidrig erklärt: Beschluss vom 12.10.2020 zum Aktenzeichen 1 S 2679/19; vgl. KTS-Razzia war rechtswidrig (tarnkappe.info vom 12.11.2020 [der Artikel enthält ebenfalls einen Link zum linksunten-Archiv und ist mit einem Foto einer Mauer bebildert, auf der die URL indymedia.org gesprüht wurde])3.

Mittlerweile wurde sieben Tage lang vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Karlsruhe gegen den RDL-Redakteur Fabian Kienert verhandelt – hier ein Überblick:

Am ersten Verhandlungstag fand, wie Peter Nowak in der taz vom 28.04. berichtete, vor dem Gericht eine Solidaritätsdemonstration für Kienert [… statt]. ‚Pressefreiheit statt Polizeistaat‘ und ‚Solidarität ist nie offline‘ lauteten einige der Parolen.“4

Im Gericht wurde unter anderem die Verfügung verlesen, mit der die Staatsanwaltschaft Karlsruhe 2022 das Ermittlungsverfahren gegen vermeintliche Mitglieder des alten BetreiberInnenkreises wegen Bildung einer Kriminellen Vereinigung einstellte. Dazu berichtete Minh Schredle von der Stuttgarter Wochenzeitung Kontext im Interview mit den taz-Blogs: „Die Staatsanwaltschaft hatte zwar keine Zweifel, dass es auf der Seite ‚linksunten.indymedia‘ strafrechtlich relevante Inhalte gab. Aber ob diese ‚qualitativ und quantitativ‘ so dominant waren, dass davon ausgegangen werden kann, das Ziel der Vereinigung bestehe primär in der Begehung von Straftaten, sei ‚nicht abschließend festzustellen‘.“5

Über den zweiten Prozesstag berichtete Peter Nowak, dass „die Bloggerin Detlef Georgia Schulze (https://blogs.taz.de/theorie-praxis/) [als Zeuge/in erklärte], das[s] für das Erstellen des Archivs außer einigen technischen Kenntnissen keine Insiderinformationen erforderlich seien.“6 Damit wird die Prämisse der Anklage fragwürdig, dass das Archiv von linksunten.indymedia unbedingt von dem alten BetreiberInnenkreis veröffentlicht worden sein muß. Damit wird aber auch die (weitere) Existenz des verbotenen Vereins immer fragwürdiger, die aber notwendig ist, damit Kienert diesen Verein durch seinen Artikel unterstützt haben kann (siehe noch einmal Fußnote 1).

Im weiteren Verlauf des zweiten Prozesstages ging es unter anderem um Artikel von anderen JournalistInnen, in denen das linksunten-Archiv ebenfalls verlinkt worden ist. Beispielsweise wurde ein taz-Artikel von Peter Nowak7 den Beteiligten und dem Publikum auf einem großen Bildschirm präsentiert: Auch dort ist – wie auf dem Foto zu Kienerts Artikel – die Parole „Wir sind alle linksunten“ zu sehen.

Am dritten Prozesstag sagten drei Polizeizeugen aus: zwei baden-württembergische LKA-Beamte und ein Staatsschutz-Beamter aus Freiburg. Auf der Webseite Soliwelle Dreyeckland heißt zur Aussagen des zuerst genannten Zeugen: „Seine Zusammenfassung der seit dem Verbot begonnenen Ermittlungen ergab: Hinweise auf eine aktive Fortführung des ‚Vereins‘ gibt es nicht.“8

Auch die Aussage des zweiten Zeugen habe „keine Hinweise auf eine Fortexistenz des ‚Vereins‘ hinter linksunten zutage“ gefördert.

Der dritte Zeugen wurde von dem Vorsitzenden Richter der Landgerichtskammer zum etwaigen Fortbestand des verbotenen Vereins befragt. Doch der beamtete Zeuge „antwortete mit dem bemerkenswerten Satz (sinngemäß): ‚Linksunten war ja kein Verein, das kam erst später mit der Verbotsverfügung.‘“, so Soliwelle Dreyeckland. Außerdem halte der Zeuge „es für ‚durchaus realistisch‘, dass das Archiv von jemand Drittem“ – als anderen als dem verbotenen Verein – „hochgeladen worden sei.“

Zum vierten Verhandlungstag äußerte David Werdermann9 (Gesellschaft für Freiheitsrechte10) im Telefoninterview mit Radio Dreyeckland: „die meiste Zeit hat […] der Gerichts-Sachverständige vom Fraunhofer-Institut […] geredet. […]. Man weiß weder etwas darüber, wie die ursprüngliche Nachrichtenseite abgeschaltet wurde oder wie es dazu kam, dass die abgeschaltet wurde; noch weiß man etwas darüber, wie die Archivseite dann zustande kam.“11

Über den fünften Verhandlungstag heißt es bei Radio Dreyeckland: „Zunächst trat ein Gutachter auf, der u. a. darlegte, dass das Internetarchiv mit alten Beiträgen von linksunten.indymedia keiner ständigen aktiven Betreuung bedurfte, also auch keiner Gruppe von Personen, die da weiter gegen die Verbotsverfügung gegen die als Verein gehandelte Anonyme Betreiber*innengruppe von linksunten.indymedia verstoßen hätte.“12

Über den sechsten Verhandlungstag berichtet Detlef Georgia Schulze in der jungen Welt vom 15.05.2024, daß die Staatsanwaltschaft „‚last minute‘ neue Beweisanträge […] stell[te …]. Sie ist der Ansicht, dass K[ienert] seit 2010 Kontakte zur autonomen Szene im Allgemeinen bzw. insbesondere zur Autonomen Antifa Freiburg habe. Deshalb sei es wahrscheinlich, dass sich auf K.s Mobiltelefon und Computer Daten finden lassen, die den Fortbestand des angeblich unterstützen Vereins beweisen. […]. K.s Anwältin wandte ein, dass bisher völlig unklar sei, wer für den laufenden Betrieb der Webseite bis 2017 und wer für das Archiv mit deren Inhalten, das seit 2020 online gestellt wurde, die Verantwortung trägt. Bei diesem Stand der Dinge sei der Antrag kein präziser Beweis-, sondern bloß ein vager Beweisermittlungsantrag.“13

Über den siebenten Verhandlungstag berichtete von Radio Dreyeckland selbst, dass erneut der IT-Sachverständige gehört worden sei. Dieser habe gesagt, daß das Archiv bereits am 16.01.2020 veröffentlicht worden sei14 (so hatte es am 29.09.2020 auch die tagesschau berichtet15); dagegen hatte die Staatsanwaltschaft am vorhergehenden Prozesstag behauptet, die Archivveröffentlichung sei erst am 01.02.2020 erfolgt16.

Presse- und Rundfunkfreiheit unter Beschluss

Weitere Informationen über den staatsanwaltschaftlichen Beweisantrag sowie den siebenten Verhandlungstag enthält der ausführlich Bericht von Minh Schredle in Kontext: Wochenzeitung vom 22.05.2024: Der Anklagevertreter, Staatsanwalt Graulich, habe sich mit der „von jeglichen Fakten befreite Unterstellung“ profiliert, „dass ein womöglich krimineller Verein sympathisierende Berichterstattung ‚bestellt‘ und sich ein Redakteur bereitwillig als Sprachrohr einspannen lässt“. Das sei „aber noch lange nicht das dreisteste, was sich Graulich hat einfallen lassen. So sieht der Staatsanwalt noch etwas, das er als ‚objektiven Anknüpfungspunkt‘ [für seinen Beweisantrag] ausgibt, und zwar dafür, dass ‚der Angeklagte sich selbst weniger als einen am Pressekodex orientierten Journalisten, sondern als einen der linken Szene zuzuordnenden politischen Aktivisten einordnet“.17

Nun spricht nichts dagegen, sondern alles dafür, politisch auf der Linken aktiv zu sein – zu betonen ist allerdings, dass das Genre „Journalismus“ nicht nur aus (objektiven) Berichten, sondern auch (parteilichen) Kommentaren besteht – und bei Geltung von Pressefreiheit auch bestehen darf (wie am BRD-Verfassungstag, dem 23. Mai bei scharf-links ausführlich dargelegt wurde18).

Bei diesem vorläufigen19 Stand des Verfahrens sei eine politische Zwischenbilanz des Verfahrens gewagt.

Der autoritäre „starken Staat“ prügelt auf eine talfahrende Linke ein?

Obwohl es beim gegenwärtigen Stand der Verhandlung durchaus naheliegend erscheint, dass Kienert mit einem Freispruch rechnen kann, zeigt der ganze Komplex um das „linksunten-Verbot“ (in Anführungszeichen, weil bis heute Verwirrung gestiftet ist, was eigentlich verboten ist: die Webseite oder ein „Verein“20, der nicht mal korrekt benannt wurde [der tatsächliche Name des alten BetreiberInnenlkreises war IMC linksunten21]) meines Erachtens eine Verschiebung des dominanten politischen Lagers vom „liberalen Rechtsstaat“ (der freilich seine totalitarismus-geprägten „deutschen“ Spuren nie ablegen konnte [und will]) zu einem Hang zum autoritären „starken Staat“, der sicherlich auch auf den gewachsenen Einfluss des rechten Populismus zurückzuführen ist. Allein schon, dass es überhaupt zu dem Strafverfahren gegen Kienert kam, ist meines Erachtens eine bedenkliche Entwicklung.

Zwar hat sich dieser autoritäre „starke Staat“ auch schon früher gezeigt: man denke an die Reaktionen auf die Studentenproteste der 68er-Bewegung oder den „deutschen Herbst“ im Zusammenhang mit der Verfolgung der RAF. Überhaupt lässt sich die Geschichte des deutschen Staates und seiner Politik ohne das Erbe des „Obrigkeitsstaates“ kaum verstehen. Der Konflikt zwischen Autoritarismus und Liberalismus tritt (normalerweise) immer dann besonders prägnant hervor, wenn die politischen Ordnung in irgendeiner Form bedroht ist oder erscheint. Bei der Studentenbewegung und der RAF ist dies noch einsichtig, aber bei der internet-Plattform „linksunten-indymdia“ ist dieser Zusammenhang nicht mehr ganz so offenkundig. – Gut, es gab die massiven Proteste gegen G20 in Hamburg, aber kann man das 1 zu 1 linksunten (als ‚Ganzem‘) „zurechnen“ (wie die Juristen sagen)? Da können schon massive Zweifel auftreten.

Überhaupt war der ganz Verbotsvorgang mit erheblichen Irritationen verbunden. Die ganze Verbotskonstruktion mit dem „Verein“ kann mit einiger Berechtigung als juristischer „Trick“22 bewertet werden, weil das BMI natürlich genau wusste, dass Meinungs- und Pressefreiheit nicht so leicht auszuhebeln sind.

Was den Konflikt zwischen Autoritarismus und Liberalismus in der Staatspolitik betrifft: Wann, seit dem Ende der 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts, hat es eine Bedrohung der politischen Ordnung von „links“ gegeben? Im Gegenteil hat die linke Bewegung eine beispiellose Talfahrt hingelegt, über deren Ursachen man sicherlich gern diskutieren kann. Aber Fakt ist, die Linken sind immer kleiner, gespaltener und bedeutungsloser geworden (eine Ausnahme bildet die Theorieproduktion, die nach wie vor sich an linken Ideen speist). Manchmal habe ich sogar den Eindruck, je bedeutungsloser die linken Gruppen sind, umso akribischer wird auf die Theorie wert gelegt, was nicht unbedingt nachteilig sein muss, aber realpolitisch keine Wirkung zeitigt). Unter diesem Gesichtspunkt, was das Bedrohungspotential betrifft, macht das „linksunten“-Verbot also wenig (bis keinen) Sinn, zumal selbst staatliche Stellen wie der Verfassungsschutz „linksunten“ als Infoquelle verwendet hatten. Und nur als Rache für die vermasselte G20-Show wirkt als politisches Motiv ein wenig kleingeistig, oder?

Was immer das BMI 2017 sich dabei gedacht hatte, die juristischen Probleme, die im Zusammenhang mit dem Fall Kienert auftreten, sind durchaus erheblich. Wenn allein die archivarische Dokumention eines Presseerzeugnisses (was zwei verschiedene Dinge sind: das Archiv [mit neuem Vorwort und Recherche-Hilfsmitteln] einerseits und die alte Webseite im laufenden Betrieb andererseits) als Fortbestand eines „verbotenen Vereins“ gewertet werden kann (was ich aber [noch] nicht glauben kann), dann wäre das tatsächlich eine juristische Niederlage für die Pressefreiheit, die es Medienschaffenden in Zukunft nicht leichter machen wird, ihren Job (Informations- und Meinungsbildung) zu erfüllen.

Nach dem mir jetzt zugänglichen Kenntnisstand, sollte die Gesetzeslage zugunsten von Kienert auslegbar sein (ich bin aber bestenfalls nur ein juristischer Laie).

Sollten sich allerdings die Hardliner des Autoritarismus mit ihrer Rechtsauffassung durchsetzen (die Plattform „linksunten“ ist verboten), dann wäre man in Zukunft gut beraten, vor jeder neuralgischen Publikation auch eine Rechtsinformation einzuziehen.

Das politische Klima war für Linke in Deutschland noch nie einfach, aber mein Gefühl sagt mir, es ist „kälter“ geworden – dem Klimawandel zum Trotz.

1 „Reporter ohne Grenzen schrieb 2017 von einem ‚journalistischen Onlineportal‘, das durch die Hintertür des Vereinsrechts verboten werden solle.“

2 „Auf die Frage, ob das linksunten-Verbot Auswirkungen auf weitere Seiten haben könnte, sagt Hendrik Zörner, Sprecher des Deutschen Journalisten-Verbands: ‚Die Gefahr besteht. Wenn eine digitale Seite oder ein Sender verboten wird, braucht es stichhaltige Gründe.‘ Den Weg über ein Vereinsverbot hält er für fragwürdig.“

3 Siehe auch golem.de vom 01.07.2022: „Im Zuge des damaligen Verbotsverfahrens hat die Polizei Räume des autonomen Zentrums KTS in Freiburg durchsucht und Datenträger beschlagnahmt. Im Jahr 2020 entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg laut der Tageszeitung taz, dass diese Durchsuchung rechtswidrig war.“

(https://www.golem.de/sonstiges/zustimmung/auswahl.html?from=https%3A%2F%2Fwww.golem.de%2Fnews%2Findymedia-verfahren-nach-paragraf-129-gegen-linksunten-eingestellt-2208-167280.html)

4 https://taz.de/Prozess-Radio-Dreyeckland/!6004964.

5 https://blogs.taz.de/theorie-praxis/linksunten-indymedia-nur-zu-0135-kriminell/.

6 https://taz.de/Prozess-Radio-Dreyeckland/!6004964.

7 https://taz.de/Ermittlungen-gegen-linke-Plattform/!5871408/.

8 https://rdlsoli.noblogs.org/post/2024/04/28/prozessbericht-tag-3/.

9 https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/team/david-werdermann.

10 https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/linksunten-indymedia.

11 https://rdl.de/beitrag/das-gericht-ist-immernoch-auf-der-suche-nach-der-vereinigung-indymedia-linksunten-kommt, ab Min. 3:44.

12 https://rdl.de/beitrag/staatsanwalt-sucht-weiter-nach-kontakten-zu-angeblichen-ehemaligen-mitgliedern-des.

13 https://www.jungewelt.de/artikel/475358.repression-gegen-alternativmedien-griff-nach-daten-in-letzter-minute.html.

14 https://rdl.de/beitrag/wenn-aufgeblasene-wursth-llen-platzen-der-siebte-verhandlungstag-im-prozess-gegen-rdl.

15 https://www.tagesschau.de/inland/indymedia-verbot-101.html.

16 https://theoriealspraxis.substack.com/p/die-staatsanwaltschaft-karlsruhe.

17 https://www.kontextwochenzeitung.de/medien/686/staatsanwalt-hat-sich-verhoert-9552.html.

18 Pressefreiheit, die Versuchung des etatistischen und moralisierenden Antifaschismus sowie Radio Dreyeckland-Prozeß; https://www.scharf-links.de/news/detail-topnews/pressefreiheit-die-versuchung-des-etatistischen-und-moralisierenden-antifaschismus-sowie-radio-dreyeckland-prozess.

19 Es folgen mindestens noch zwei weitere Prozesstage: am Dienstag, den 04. und Donnerstag, den 06.06.2024 (https://rdl.de/beitrag/wenn-aufgeblasene-wursth-llen-platzen-der-siebte-verhandlungstag-im-prozess-gegen-rdl.

20 Das Bundesverwaltungsgerichte hatte 2020 entschieden: „Regelungsgegenstand des Verbotsbescheids ist nicht das Verbot des unter der Internetadresse ‚http://linksunten.indymedia.org‘ betriebenen Veröffentlichungs- und Diskussionsportals“ (https://www.bverwg.de/de/290120U6A1.19.0, Textziffer 33). Das Oberlandesgericht Stuttgart sprach dann aber doch wieder von „verbotene[r] Website“ (Beschluß vom 12.06.2023 zum Az. 2 Ws 2/23 [https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001546409], Textziffer 16, 19 und 49) und „verbotenen Plattform“ (ebd., Textziffer 51 und 65).

21 https://linksunten.indymedia.org/user/7/blog/index.html.

22 „Wie Übermedien mehrfach berichtet hat, beruht das Verbot von ‚linksunten.indymedia‘ auf einem Trick: Hätte man die Webseite als Presseerzeugnis verbieten wollen, wären die medien- und verfassungsrechtlichen Hürden sehr hoch gewesen. Daher stufte man die Seite einfach als linksextremistischen Verein ein“ (https://uebermedien.de/80833/durchsuchung-wegen-links-wie-der-staat-gegen-einen-unliebsamen-sender-vorgeht/ – auch dieser Artikel enthält im übrigen einen Link zum linksunten-Archiv – im folgenden Satz beim Wort „Übermedien“: „Dieses Archiv ist seitdem frei zugänglich im Netz und wurde unter anderem vom Berliner ‚Tagesspiegel‘ , der ‚taz‘ und hier nun auch von Übermedien verlinkt.“