Landesschiedsgericht: Leipziger Grüne müssen Jürgen Kasek im Wahlkampf unterstützen
Die Leipziger Grünen hatten Jürgen Kasek das Vertrauen entzogen – wegen „grenzüberschreitendem Verhalten“. Das Landesschiedsgericht der Partei forderte den Kreisverband nun auf, Kasek weiter zu unterstützen.
Die Grünen müssen Parteimitglied Jürgen Kasek weiter im Stadtrats-Wahlkampf unterstützen. Das hat das Landesschiedsgericht der Partei entschieden. Zuvor hatte der Grünen-Kreisverband Leipzig Kasek das Vertrauen und die Wahlkampfunterstützung entzogen. Als Grund dafür nannte der Vorstand des Verbandes „grenzüberschreitendes Verhalten“ von Kasek gegenüber Frauen, das gegen die „feministischen, humanistischen Grundsätze“ der Partei verstoße.
Aus dem Entscheid des Landesschiedsgerichts, der der LVZ vorliegt, geht hervor, dass der Vorstand Kasek nicht das Vertrauen habe entziehen dürfen. Die Leipziger Grünen müssen Kasek demnach weiter so unterstützen, wie alle anderen Kandidatinnen und Kandidaten auch. Kasek ist aktuell Mitglied des Stadtrats und war im Januar von seiner Partei als Kandidat für die Kommunalwahl am 9. Juni nominiert worden.
Grüne Leipzig wollen Vorwürfe gegen Kasek weiter prüfen
Leipzigs Grünen-Sprecherin Nicole Schreyer sagte auf Anfrage, dass das Landesschiedsgericht zu der Einschätzung gekommen sei, „dass Herr Kasek Wahlplakate erhalten und auf unserer Homepage als einer unserer Kandidierenden gelistet werden sollte.“ Dieser Entscheidung komme der Kreisverband nach.
Die Vorwürfe gegen Jürgen Kasek wollen die Leipziger Grünen nach Angaben des Vorstands weiter ernst nehmen. Denn mit der Anordnung des Landesschiedsgerichts sei keine Beurteilung der Vorwürfe selbst verbunden. Die Leipziger Grünen behalten sich demnach vor, „nach gründlicher Prüfung gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten oder geeignete Maßnahme zu ergreifen.“
Landesschiedsgericht kennt keine konkreten Vorwürfe
Welche konkreten Vorwürfe gegen Kasek Anlass für den Vertrauensentzug waren, hat der Grünen-Vorstand bislang nicht gesagt. Auch gegenüber dem Landesschiedsgericht hat er die Vorwürfe nicht genauer benannt – „trotz mehrfacher Aufforderung“, wie es in dem Entscheid heißt. So sei es dem Gericht nicht möglich gewesen, die Sachlage selbst zu bewerten.
Jürgen Kasek sagte auf Anfrage, das Landesschiedsgericht habe deutlich gemacht, dass das Vorgehen des Vorstandes nicht von der Satzung der Partei gedeckt sei. Mit vagen Vorwürfen könne es keine Auseinandersetzung geben. „Ich hoffe nun, dass wir alle gemeinsam Wahlkampf machen können“, sagte Kasek. Eigenen Angaben nach hat Kasek inzwischen Wahlkampfplakate mit seinem Foto zum Aufhängen im Stadtgebiet von den Grünen übergeben bekommen.